Zusammenlegung der Staatlichen Umweltämter - mehr Kosten, weniger Leistung!

Im Zuge der Verwaltungsstrukturreform sind die Staatlichen Umweltämter am 01.01.2007 in die Bezirksregierungen eingegliedert worden. In einem zweiten Schritt, mit dem sich diese Kleine Anfrage bezüglich des Standortes Herten befasst, wurden zum 01.01.2008 die technischen Dienstleistungen, die von der Landesumweltverwaltung zu erbringen sind, von den Bezirksregierungen zum Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) unter späterer Aufgabe der Laborstandorte in Hagen, Münster, Düsseldorf ­ Schanzenstraße und Aachen verlagert. Hierzu wurde von der Landesregierung ein „Laborkonzept" auf den Weg gebracht, das bis Mitte 2009 operativ umgesetzt wird.

Durch die Konzentration der technischen Dienstleistungen beim LANUV wird dauerhaft eine leistungsfähige Struktur geschaffen, in der im Vergleich zur früheren Struktur mit höherer Effizienz sachgerecht und zeitnah die für die Umweltüberwachung und für den präventiven Umweltschutz notwendigen technischen Dienstleistungen erstellt werden können.

Prioritäres Ziel der operativen Umsetzung des Laborkonzeptes war es, für die von der Konzentration der technischen Dienstleistungen betroffenen Bediensteten sozialverträgliche Lösungen zu finden. Dazu wurde für alle Betroffenen ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt. Soweit den Interessen nicht unmittelbar entsprochen werden konnte, wurden in persönlichen Gesprächen Lösungen gesucht, sodass im Ergebnis für alle Betroffenen Sozialverträglichkeit erreicht werden konnte.

Darüber hinaus wurden alle Bediensteten regelmäßig über organisatorische Arbeitsschritte informiert und es wurden zum Beispiel zum Umgang mit Abonnements von Nahverkehrstickets pragmatische Lösungen angeboten.

1. Wie hoch sind die finanziellen Mittel, die noch in den Standort Herten investiert werden müssen, um die Laborräumlichkeiten auf den aktuellen Stand zu bringen?

Das Gebäude des ehemaligen Staatlichen Umweltamtes in Herten wird von der Bezirksregierung Münster zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben in der Umweltverwaltung (67%) und zugleich anteilig vom LANUV (33%) als Laborstandort genutzt. Es handelt sich um eine Liegenschaft des Bau- und Liegenschaftsbetriebs des Landes Nordrhein-Westfalen (BLB), in der das Land Mieter ist. Investitionsbedarf fällt insoweit beim Vermieter an.

Aus dem Laborkonzept ergibt sich Investitionsbedarf vor allem dadurch, dass im Zuge der technischen Anpassungen an den zugunsten von dauerhaften Synergieeffekten geänderten Gerätepark gleichzeitig auch die Anforderungen der am 5. August 2008 vom Arbeitskreis Laboratorien der BG Chemie verabschiedeten neuen Laborrichtlinie BGR 120 sowie der im März 2008 in Kraft getretenen TRGS 526 Laboratorien umzusetzen sind.

Dieser Investitionsbedarf, der auf labortechnische Anforderungen zurückgeht, wird vom Vermieter auf den Mieter umgelegt werden. Zum Umfang einer ggf. notwendigen Mietzinserhöhung laufen dazu noch Verhandlungen. Nach derzeitiger Erkenntnis bewegt sich der labortechnische Anpassungsbedarf incl. notwendiger Rückbaumaßnahmen für alle betroffenen Labore weiterhin im ursprünglich im Laborkonzept kalkulierten Rahmen. Die Mietzinserhöhungen werden durch Mietzinseinsparungen durch die Aufgabe von 4 Standorten aufgewogen.

Neben diesen labortechnischen Investitionen ist eine Sanierung bautechnischer Mängel des gesamten Gebäudes in Herten notwendig.

Insgesamt wird derzeit der Sanierungs- und Anpassungsbedarf auf ca. 5 Millionen Euro geschätzt. Welche Mietzinserhöhung letztendlich daraus resultiert, kann zurzeit noch nicht beziffert werden.

2. Stimmt es, dass hochwertige Analysegeräte wie z. B. ein Massenspektrometer in Herten nicht in Betrieb gehen können und deshalb eingelagert werden sollen?

Die ICP-MS Geräte (hochwertige Analysengeräte für die Metallanalytik), die zukünftig in Herten betrieben werden sollen, erforderten einen Umbau in Lüftungs- und Klimatechnik, sowie der Gas- und Stromversorgung. Diese Arbeiten werden voraussichtlich im Januar abgeschlossen sein. Da die Geräte sehr staubempfindlich sind, bleiben Sie bis zum Abschluss der Arbeiten transportfertig verpackt an den alten Laborstandorten stehen.

3. Ist in den jetzigen Laborräumen in Herten ein ordnungsgemäßes Arbeiten noch möglich?

In den jetzigen Laborräumen in Herten wird ordnungsgemäß gearbeitet.

4. Stimmt es, dass der Standort Herten nur ein vorübergehender ist und ein neues Gebäude in Recklinghausen gebaut werden soll?

Hierzu gibt es derzeit keine Entscheidung.

5. Wie hoch sind nach heutigem Stand die Kosten des Umzuges des Staatlichen Umweltamtes Münster (Gebäudekosten, Umzug, Ausfallzeiten der Labore)? Bezogen auf den Labortrakt des Gebäudes, das früher vom Staatlichen Umweltamt Münster genutzt wurde, entsprechen die Kosten für Umzugsmaßnahmen in Münster den Kosten für die Auflösung der Standorte Aachen, Düsseldorf-Schanzenstr. und Hagen. Insgesamt ist für die Umzüge aller vier Standorte im Jahr 2008 von Kosten in Höhe von ca. 100.000,- auszugehen, also durchschnittlich etwa 25.000 pro Standort.

Durch die Konzentration der Umweltlabore beim LANUV ist es auch während des Umzugs nicht zu Problemen bei der Leistungserbringung gekommen. Durch innerorganisatorische Maßnahmen wurde sichergestellt, dass jederzeit alle notwendigen technischen Dienstleistungen im Bereich der Umweltüberwachung und des präventiven Umweltschutzes erbracht werden konnten.