Was wird aus dem Materialprüfungsamt NRW?

Die Dortmunder Presse berichtet, das Landeswirtschaftsministerium habe den Verkauf des Materialprüfungsamtes NRW (MPA NRW) mit den Standorten Dortmund und Erwitte an einen privaten Investor beschlossen. In diesem Zusammenhang werden Vermutungen geäußert, dies werde nicht ohne den Abbau von Arbeitsplätzen vonstatten gehen.

Das MPA NRW bietet seit 1947 als öffentliches Unternehmen des Landes eine Vielzahl von Leistungen aus den Bereichen Bau- und Werkstoffprüfung, analytische Chemie, Messtechnik und Strahlenschutz marktorientiert an. Die Ausrichtung des Unternehmens ist dabei eine Erfolgsgeschichte: Als anerkannte objektive Prüfinstanz ist das MPA NRW in seiner Konzeption einzigartig und international für seinen hohen wissenschaftlichen Standard bekannt.

Maßgeblich zu diesem Renommee tragen die über 260 hochqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ­ größtenteils Landesbedienstete ­ bei. Auch der wirtschaftliche Erfolg unterstreicht die hervorragende Ausrichtung des Betriebes. Das MPA NRW schreibt seit Jahren schwarze Zahlen und ist Dienstleistungspartner für über 15.000 Kunden aus Mittelstand und Industrie. Darüber hinaus leistet es mit seiner engen Verbindung zur TU-Dortmund einen wichtigen Beitrag zum Technologie- und Bildungsstandort Dortmund.

Vorbemerkung der Landesregierung:

Die in der Vorbemerkung des Fragestellers wiedergegebene Berichterstattung in der „Dortmunder Presse" ist aus Sicht der Landesregierung nur zum Teil zutreffend. Das Materialprüfungsamt (MPA) in Dortmund mit der Außenstelle in Erwitte ist weder verkauft, noch steht ein Verkauf unmittelbar bevor. Richtig ist, dass die Landesregierung ­ ebenso wie die Landesregierung in der vorangegangenen Legislaturperiode ­ die Privatisierung des MPA betreibt und nach einer EU-weiten Investorensuche bereits im Herbst 2007 in erste Verhandlungen mit mehreren Bietern eingetreten ist. Über die für die Privatisierung maßgeblichen Motive, die Einleitung des Verfahrens und den maßgeblichen Sachstand hat die Landesregierung den Landtag schriftlich am 5. und 7. Februar 2007 (Landtags-Vorlagen 14/919 und 14/925) sowie mündlich in mehreren Landtagsausschüssen informiert.

Unrichtig ist die in der Vorbemerkung enthaltene Angabe, das MPA schreibe seit Jahren „schwarze Zahlen". Das damit angesprochene positive Unternehmensergebnis berücksichtigt nicht die aus dem Landeshaushalt (Einzelplan 08) gezahlte Miete an den Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB), unter deren Einbeziehung der Landesbetrieb MPA per saldo seit seiner Gründung auf jährliche geldwerte Leistungen des Landes angewiesen war.

Über wesentliche Schritte und neuere Entwicklungen in dem laufenden Privatisierungsverfahren wird die Landesregierung den Landtag weiterhin zeitnah informieren.

1. Ist es richtig, dass die Landesregierung den Verkauf des MPA NRW mit den Standorten Dortmund und Erwitte beschlossen hat?

2. Was spricht aus Sicht der Landesregierung gegen die Weiterführung des MPA NRW als Landesbetrieb?

3. Wie beurteilt die Landesregierung die Privatisierungsmöglichkeit des MPA NRW vor dem Hintergrund, dass es sich um eine Einrichtung handelt, die unter anderem hoheitliche sicherheitsrelevante Aufgaben des Strahlenschutzes und der Messtechnik wahrnimmt, sowie eine enge Kooperation mit der TU Dortmund, dem Institute for Analytical Sciences und der Leibniz-Gesellschaft aufweist?

Siehe Vorbemerkung. Zu ergänzen ist, dass das MPA „hoheitliche" Aufgaben im engeren Sinne nicht wahrnimmt. In dem laufenden Privatisierungsverfahren befindet sich die Landesregierung derzeit in den Schlussverhandlungen mit einem bevorzugten Bieter, der ein Angebot für die Übernahme des gesamten Materialprüfungsamtes bei Fortführung des Betriebes in Dortmund und in der Außenstelle Erwitte unterbreitet hat. Die Landesregierung geht davon aus, dass der Erwerber das gesamte Dienstleistungsangebot des MPA fortsetzen und die Beschäftigten unter Wahrung ihres Besitzstandes übernehmen wird.

4. Welche Maßnahmen zur Vermeidung betriebsbedingter Kündigungen sind seitens der Landesregierung getroffen worden?

5. In welcher Form sind für den Fall einer Insolvenz des Privatunternehmens Vorkehrungen im Sinne eines Rückkehrrechts der Beschäftigten in den Landesdienst getroffen worden?

Aus Sicht der Landesregierung geht es zunächst darum, in den Privatisierungsverfahren Bedingungen zu verhandeln, die die Fortführung des gesamten bisherigen Geschäftsbetriebes und die fortgesetzte Beschäftigung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des MPA ermöglichen. Zur Frage eines evtl. Rückkehrrechtes der bisherigen Beschäftigten im Falle der Insolvenz des Betriebes, der Schließung von Betriebsteilen und auch für den Fall betriebsbedingter Kündigungen der übergegangenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des MPA hat die Landesregierung im Entwurf zu § 5 des Haushaltsgesetzes 2009 Vorkehrungen getroffen.

Die Verabschiedung des Haushalts und die weiteren Verhandlungen zu diesen Fragen mit dem Erwerber, ggfs. auch mit den Gewerkschaften, bleiben abzuwarten.