Mietänderungserklärungen der LEG in Unna

In der Stadt Unna sind die Mieter von mind. 120 Wohnungen der LEG durch Mietänderungserklärungen über Erhöhungen der Grundmiete informiert worden, die teilweise deutlich über 20 Prozent liegen.

Begründet werden die Erhöhungen mit einer veränderten Wirtschaftlichkeitsberechnung: Auf den Wohnungen liege ein Darlehen der Wohnungsbauförderungsanstalt (WFA), für dessen Verzinsung sich eine Erhöhung ergebe und daraus resultierend eine entsprechende Umlegung auf die Wohnungsmieten.

Damit liegen die Mieten weit über dem örtlichen Mietspiegel, der Bewilligungsmiete für den Neubau öffentlich geförderter Wohnungen und vor allem über den Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft der ARGE im Kreis Unna.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung die dargestellten Mietänderungserklärungen und deren Begründung?

2. Sind der Landesregierung Mietänderungserklärungen in anderen Städten des Landes bekannt?

3. Sofern die Begründung der LEG zu den Mietänderungserklärungen richtig ist, sieht die Landesregierung Alternativen zu der Verzinsungspraxis der WFA?

4. Entspricht das dargestellte Verhalten der LEG mit seinen negativen Auswirkungen auf die Mieter den Vorstellungen der Landesregierung zu einer sozialen Orientierung der LEG („Sozialcharta")?