Sicherheit an Wärter bedienten beschrankten Bahnübergängen

Am 24.11.2008 kam es am Bahnübergang in Nienberge-Häger zu einem Zusammenstoß der Regionalbahn 64 (Enschede ­ Münster) mit einem Kleintransporter. Nach Angaben der Westfälischen Nachrichten vom 24.11.2008 waren die Schranken an diesem Bahnübergang nicht geschlossen. Die Schranken werden derzeit noch von einem Bahnwärter vor Ort in Häger betätigt. Gemäß den Darstellungen des Eisenbahnbundesamtes erhält der Lokführer keine Information, falls der Bahnwärter einmal vergessen haben sollte, die Schranken herunterzukurbeln. Andererseits muss sich der Lokführer vor jeder Einfahrt in den Bahnhof mit dem Schrankenwärter in Verbindung setzen ­ dann lässt dieser die Schranken herunter.

Nach Angaben des Eisenbahnbundesamtes hat auch der Kreuzungspartner der Eisenbahnen, also in der Regel der Straßenbaulastträger ein Mitspracherecht bei der Ausgestaltung der Sicherheitseinrichtungen an Bahnübergängen. Nicht zuletzt dafür sollen alle 2 Jahre gemäß Straßenverkehrsordnung so genannte Verkehrsschauen auch an Bahnübergängen durchgeführt werden. Hierzu soll der Straßenbaulastträger regelmäßig einladen.

Vorbemerkung der Landesregierung

Nicht das Ministerium für Bauen und Verkehr, sondern das Eisenbahn-Bundesamt ist zuständige Aufsichts- und Genehmigungsbehörde der DB AG. Dementsprechend kann die Landesregierung gegenüber der DB Netz AG schon aus formalen Gründen keine Vorgaben treffen.

Die Bahnübergangssicherungen der DB Netz AG entsprechen grundsätzlich den Vorschriften der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) einschließlich der anerkannten Regeln der Technik. Um die Sicherheit am Bahnübergang aus der Sicht des Eisenbahn- und des Straßenverkehrs zu überprüfen und die erforderlichen Maßnahmen abzustimmen, führen die Eisenbahninfrastrukturunternehmen gemeinsam mit den Straßenbaulastträgern, der jeweiligen Straßenverkehrsbehörde, dem Eisenbahn-Bundesamt sowie der Bundes- und Landespolizei regelmäßige Bahnübergangsschauen durch.

1. Was haben die polizeilichen Ermittlungen über die Unfallursache am Bahnübergang Häger bisher ergeben?

Nach Ermittlungen der Kreispolizeibehörde Münster waren die Schranken des Bahnüberganges, die manuell durch einen Bahnwärter bedient werden, zur Unfallzeit nicht geschlossen und das rote Warnlicht leuchtete nicht. Das Ermittlungsverfahren dauert an.

2. Wie viele Bahnübergänge sind in Nordrhein-Westfalen mit Schranken, die von einem Bahnwärter betätigt werden, gesichert?

In Nordrhein-Westfalen werden etwa 380 Bahnübergänge durch Vollschranken, die von einem Schrankenwärter bedient werden, gesichert.

3. Wie viele dieser Bahnübergänge sind mit Sicherungssystemen (Sensoren) ausgerüstet, die einen Zug automatisch zum Anhalten bringen, wenn eine Schranke nicht geschlossen ist?

Die DB Netz AG hat, obwohl es nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, an 315 Schrankenanlagen eine zusätzliche Sicherung durch Signalabhängigkeit hergestellt und in Betrieb.

4. An welchen dieser wärterbedienten Bahnübergänge gibt es konkrete Planungen zur Verbesserung der Sicherheit, damit Unfälle wie am 24.11.2008 in Häger auszuschließen sind? (Bitte konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit darstellen.)

In Münster-Häger gab es bereits vor dem Unfall Planungen für den Umbau der derzeitigen Anlage in eine Zug gesteuerte Bahnübergangssicherungsanlage. Aufgrund eines durchzuführenden Planfeststellungsverfahrens wird die Realisierung der Maßnahme im zweiten Halbjahr 2009 erfolgen. Für das Jahr 2009 ist durch eine Modernisierung der Stellwerksanlagen die Anpassung und Nachrüstung der Signalabhängigkeit an sieben weiteren Bahnübergängen geplant. Für weitere zehn Anlagen soll der Umbau im Jahr 2010 erfolgen. Es ist geplant, durch ein entsprechendes Nachrüstprogramm alle in Frage kommenden Anlagen bis Ende des Jahres 2013 umzubauen.

5. Wodurch kann die Landesregierung belegen, dass die von der Straßenverkehrsordnung vorgeschriebenen Verkehrsschauen an allen Bahnübergängen, bei denen das Land Straßenbaulastträger ist, im vorgesehenen Turnus von mindestens alle zwei Jahren statt finden?

In Nordrhein-Westfalen gilt für Bahnübergangsschauen entsprechend dem mit Erlass vom 23. Mai 2008 eingeführten "Merkblatt für die Durchführung von Verkehrsschauen" (MDV 2007) der Vier-Jahres-Rhythmus, wenn seit Einführung des „Leitfadens für Bahnübergangsschauen" am 4. November 2003 (siehe www.verkehrssicher.nrw.de) ein Bahnübergang mindestens schon einmal überprüft wurde. Sollte danach im Einzelfall noch keine Bahnübergangsschau erfolgt sein, so ist der Bahnübergang sofort zu überprüfen. Für die Durchführung von Verkehrsschauen besteht gegenüber der Landesregierung (Ministerium für Bauen und Verkehr) keine Berichtspflicht.