Wie haben sich die Personalbetreuungsquoten in den Dezernaten 47 der Bezirksregierungen in NRW seit 2005 entwickelt?

Die Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst in NRW leisten seit vielen Jahren eine anerkannt gute und professionelle Arbeit. Insbesondere auf den Kolleginnen und Kollegen der Dezernate 47 der Bezirksregierungen lastet hierbei seit längerem ein großer Druck, da sie für die Einstellung und Personalverwaltung von Lehrkräften zuständig sind und somit im besonderen im Focus von Politik und Öffentlichkeit stehen.

In den letzten Jahren ist dieser Druck größer geworden, Aufgaben und Zuständigkeiten sind hinzugekommen, zusätzliches Personal dem Vernehmen nach jedoch nicht. Insbesondere die Neigung der Landesregierung zu presse- und öffentlichkeitswirksamem Aktionismus belastet anscheinend die dortigen Arbeitsabläufe und -bedingungen sehr - zuletzt wurde dies im Zusammenhang mit der persönlichen Übergabe von Ernennungsurkunden an neueingestellte Lehrkräfte durch Frau Ministerin Sommer deutlich.

1. Wie hat sich die Personalbetreuungsquote in den Dezernaten 47 der Bezirksregierungen in NRW im Vergleich zu den Personalverwaltungen der obersten Landesbehörden und der Landtagsverwaltung seit 2005 entwickelt?

(Bitte einzeln, nach Jahren und Teildezernaten aufschlüsseln sowie die jeweiligen Gesamtzahlen und Relationen (z.B. Sachbearbeiter zu Lehrkräften) einzeln ausweisen)

2. Wie hat sich die personelle Ausstattung der Dezernate 47 der Bezirksregierungen in NRW seit 2005 im Verhältnis zur Anzahl der entsprechenden Lehrkräfte entwickelt?

(Bitte einzeln, nach Jahren und Teildezernaten sowie Funktionen aufschlüsseln: Gesamtanzahl Stellen (Soll/Ist), Anzahl besetzter Stellen (ggf. mit Angabe, warum und wie lange nicht besetzt) sowie Zugänge und Abgänge ausweisen (Abgänge bitte mit Grund angeben))

Die Personalbetreuungsquote des Landtags ist eine landtagsinterne Angelegenheit. Hierzu kann die Landesregierung keine Stellung nehmen. Die übrigen Personalbetreuungsquoten bitte ich der Anlage zu entnehmen. Eine weitere Aufschlüsselung - wie von den Fragestellern erbeten - ist hinsichtlich des Vergleichs „Gesamtanzahl Stellen (Soll/Ist)" nicht möglich, da den Bezirksregierungen im Hinblick auf eine flexible und effiziente Personalbewirtschaftung keine Vorgaben gemacht werden, wie viele Planstellen/Stellen in einzelnen Dezernaten bzw. Teildezernaten einzusetzen sind. Die Ermittlungen von Stellenbesetzungen, Zugängen und Abgängen seit 2005 sowie deren Gründe sind im Rahmen der zeitlichen Vorgaben zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht leistbar.

Im Übrigen ist anzumerken, dass ein Vergleich der Personalbetreuungsquote der Obersten Landesbehörden und der Dezernate 47 der Bezirksregierungen aufgrund der sehr unterschiedlichen personalwirtschaftlichen Aufgaben nicht möglich ist. So kennt z. B. der Schulbereich keine Regelbeurteilungsverfahren. Auch Personalentwicklungsvorhaben, die in Obersten Landesbehörden durchgeführt werden, wie z. B. die Fortbildung der Bediensteten, werden für die Lehrerinnen und Lehrer nicht durch die Dezernate 47 bearbeitet. Ebenso ist zu berücksichtigen, dass Dienstvorgesetzteneigenschaften auf die Schulleitungen delegiert sind.

Vergleiche der Dezernate 47 oder einzelner Teildezernate zwischen den Bezirksregierungen sind nicht immer möglich, da die Aufgabenverteilung innerhalb der Dezernate 47 je nach Bezirksregierung unterschiedlich sein kann (z.B. wegen zentraler Wahrnehmung von Aufgaben für alle Schulformen oder dezentraler Erledigung).

3. Wie bewertet die Landesregierung die personelle Entwicklung in den Dezernaten 47 der Bezirksregierungen in NRW im Zusammenhang mit PEM und der veränderten zusätzlichen Zuständigkeit für Lehrkräfte an Haupt- und Förderschulen?

Die Projekte und Maßnahmen des Personaleinsatzmanagements Nordrhein-Westfalen (PEM) wirken sich auf alle Fachbereiche der Bezirksregierungen - also auch auf die Dezernate 47 - dahingehend aus, dass dort eingesetzte Beschäftigte von den Angeboten des PEM Gebrauch machen und den Bezirksregierungen nicht länger zur Verfügung stehen. Ob aufgrund dessen oder anderer veränderter Rahmenbedingungen (z.B. Aufgabenwegfall oder Aufgabenzuwachs) Veränderungen in der Personalausstattung vorzunehmen sind, entscheiden die Bezirksregierungen im Hinblick auf die dezentrale Ressourcenverantwortung und Personalausgabenbudgetierung in eigener Verantwortung.

Für die Übernahme der Zuständigkeit für Lehrkräfte an Haupt- und Förderschulen ist den Bezirksregierungen zugestanden worden, dass im Bereich der allgemeinen inneren Verwaltung 50 Planstellen/Stellen nicht abgebaut werden müssen, die ursprünglich mit dem Haushaltsvermerk „künftig wegfallend" gekennzeichnet waren. Eine weitere Entlastung der Dezernate 47, die einem Umfang von rund 10 Planstellen/Stellen entspricht, ist durch die Verlagerung von Aufgaben der Lehrerfortbildung eingetreten.

4. Wie bewertet die Landesregierung den Zusammenhang zwischen dem zeitlich stark reduzierten und quantitativ ausgeweiteten Lehrereinstellungsverfahren und den damit zusammenhängenden Belastungen der Kolleginnen und Kollegen in den Dezernaten 47 der Bezirksregierungen in NRW einerseits und Klagen und Beschwerden von Schulen und Eltern über verzögerte Arbeitsaufnahmen von Vertretungs- bzw. Versetzungslehrkräften sowie Beschwerden von Lehrkräften über eine verzögerte Personalverwaltung, die beispielsweise Auswirkungen auf die erstmalige Auszahlung des Gehaltes hat, andererseits?

5. Wie erklärt sich die Landesregierung unter dem Gesichtspunkt ihrer Fürsorgepflicht gegenüber den Kolleginnen und Kollegen in den Dezernaten 47 der Bezirksregierungen in NRW einerseits, sowie gegenüber den Lehrkräften an den Schulen in NRW andererseits, die sich in letzter Zeit häufenden Beschwerden und Klagen über eine verzögerte Bearbeitung von Anträgen von Schulen und Lehrkräften, z. B. über Teilzeitbeschäftigungen oder über befristete Ersatzeinstellungen?

Den Bezirksregierungen und auch der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über eine signifikante Zunahme von Klagen und Beschwerden, wie sie in den Fragen 4 und 5 angesprochen werden, vor. Dass im Einzelfall auch zeitliche Engpässe auftreten können, ist nicht auszuschließen und auch nicht neu. Engpässe dieser Art sind bereits in der Vergangenheit aufgetreten. Unbestritten ist, dass die Arbeitsbelastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Dezernaten 47 hoch ist.

Die Sicherung der Unterrichtsversorgung ist zentrales Anliegen der Landesregierung. Hierzu hat die Landesregierung in einem konstruktiven und ständigen Dialog mit den Bezirksregierungen die Anstrengungen zur Einstellung von Lehrkräften für befristete und unbefristete Beschäftigungsverhältnisse unter Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen konsequent intensiviert. Dabei hat die Landesregierung gleichzeitig auch eine Optimierung der Personalsituation in den Dezernaten 47 der Bezirksregierungen verfolgt, wie aus den Daten zu den Fragen 1 und 2 klar zu entnehmen ist.

Dadurch und durch Setzung von Prioritäten in der Personalsachbearbeitung für die entsprechenden Einstellungs-, Ersatzeinstellungs- und weiteren Personalverfahren, insbesondere solche zur Verringerung von Unterrichtsausfall, ist es gelungen, die Verfahren fristgerecht zu bearbeiten.