Keine Symbolpolitik zu Lasten schulischer Qualität: Drittelerlass erhalten

Der so genannte Drittelerlass ist ein bewährtes Element der Qualitätssicherung in nordrheinwestfälischen Schulen. Er besagt, dass die Schulleiterin oder der Schulleiter - natürlich nach Anhörung der Fachlehrkraft - darüber entscheidet, ob eine Klassenarbeit gewertet oder wiederholt wird, wenn ein Drittel der Schülerinnen und Schüler kein ausreichendes Ergebnis erreicht hat.

Dass eine Klassenarbeit bei mehr als einem Drittel der Klasse als nicht ausreichend gewertet werden muss, kann unterschiedliche Ursachen haben. In jedem Fall muss ein solches Ergebnis aber ein Alarmsignal für die involvierte Lehrerin oder den Lehrer darstellen. Sinn und Zweck des Drittelerlasses ist daher, einen Denkanstoß zu vermitteln und Ursachenforschung für das schlechte Abschneiden anzuregen. Die Schulen in Nordrhein-Westfalen müssen das machen die internationalen Vergleichsstudien mehr als deutlich - verstärkt Verantwortung für den Lernerfolg der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen übernehmen. Lehrerinnen und Lehrer müssen sich für die erreichten Leistungen in ihren Klassen rechtfertigen.

Sie dürfen bei schlechten Leistungen nicht aus der Verantwortung genommen werden - dies wäre aber ein Effekt der Abschaffung des Drittelerlasses.

In Nordrhein-Westfalen wurde in den vergangenen Jahren eine tief greifende Veränderung in der Steuerung des Schulsystems, weg vom Input hin zu einer Orientierung am Ergebnis, eingeleitet. Neben der zunehmenden Selbstständigkeit der Schulen in pädagogischen und organisatorischen Fragen sind die Einführung von Bildungsstandards und Kernlehrplänen sowie von Elementen zu deren Überprüfung wichtige Aspekte dieser Umsteuerung. Die Transparenz erbrachter Leistungen wird in diesem Prozess gestärkt. Durch gleichwertige Aufgaben für alle Schülerinnen und Schüler eines Jahrgangs - beispielsweise im Rahmen des mittleren Abschlusses und teilzentralen Abiturprüfungen - zählt die Leistung der einzelnen Schülerin und des einzelnen Schülers, unabhängig von der besuchten Schulform und der einzelnen Schule. Angesichts der Einführung von Bildungsstandards und Lernlehrplänen sowie der Vielzahl neuer zentraler Prüfungselemente ist die Gefahr, dass der Drittelerlass zu einer Nivellierung des Leistungsniveaus in einer Klasse führen kann, obsolet. Gerade im Rahmen der eingeleiteten Umsteuerung hin zur Ergebnisorientierung kann er seine Wirkung als Anlass für Ursachenforschung und auch Schutz von Schülerinnen und Schülern bei schlechtem Unterricht voll entfalten.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

· den so genannten Drittelerlass (§ 6, Absatz 8 der Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I) zu erhalten.