Berlin. In Berlin wurde mit der Einführung der zweigeteilten Laufbahn ab dem Jahr 1996

Baden-Württemberg

Die zweigeteilte Laufbahn wird lediglich im Bereich der Kriminalpolizei eingeführt. Für die Schutzpolizei ist keine Realisierung der zweigeteilten Laufbahn geplant.

Bayern

Eine Umstellung auf die zweigeteilte Laufbahn ist nicht beabsichtigt.

Berlin

In Berlin wurde mit der Einführung der zweigeteilten Laufbahn ab dem Jahr 1996 begonnen.

Brandenburg

Derzeit ist keine Einführung der zweigeteilten Laufbahn im Polizeivollzugsdienst geplant.

Bremen

Es erfolgte bislang keine Beantwortung der Länderumfrage.

Hamburg

Die zweigeteilte Laufbahn wurde im Dienstzweig Kriminalpolizei eingeführt.

Die Einführung der zweigeteilten Laufbahn im Bereich der uniformierten Polizei ist zurzeit nicht beabsichtigt.

Mecklenburg-Vorpommern

Die zweigeteilte Laufbahn in der Polizei wurde bisher nicht eingeführt. Die Laufbahnverlaufsmodelle gehen auch explizit von einer Dreiteilung des Polizeivollzugsdienstes in mittlerer, gehobener und höherer Dienst aus.

Niedersachsen

Mit Kabinettsentscheidung aus 1994 wurde die Einführung der zweigeteilten Laufbahn beschlossen.

Nordrhein-Westfalen

Die zweigeteilte Laufbahn wird derzeit eingeführt.

Rheinland-Pfalz

Die zweigeteilte Laufbahn wurde zunächst durch Ministerratsbeschluss abdem Jahr 1992 eingeführt. Ihre Umsetzung wurde danach kontinuierlich fortgeführt.

Mittlerweile hat die zweigeteilte Laufbahn in der Laufbahnverordnung für den Polizeidienst (LbVOPol) vom 26. März 1997 ihren gesetzlichen Niederschlag gefunden.

Saarland

Es erfolgte bislang keine Beantwortung der Länderumfrage.

Sachsen

Die zweigeteilte Laufbahn wurde bislang nicht eingeführt und dies ist gegenwärtig auch nicht beabsichtigt.

Sachsen-Anhalt

Die zweigeteilte Laufbahn wurde bislang nicht eingeführt und dies ist gegenwärtig auch nicht beabsichtigt.

Schleswig-Holstein Zusagegemäß wurde mit dem Haushalt 2000 die zweigeteilte Laufbahn im Bereich der Kriminalpolizei eingeführt. Bei der Schutzpolizei gibt es seit 1992 die Planungsabsicht zur Verwirklichung der zweigeteilten Laufbahn.

Thüringen

Die zweigeteilte Laufbahn ist für die Polizei des Freistaats Thüringen weder eingeführt noch ist deren Einführung vorgesehen.

Frage 1.4 Wann ist mit einem Abschluss der Umstellung auf die zweigeteilte Laufbahn zu rechnen?

Mit dem am 24. April 2002 durch den Hessischen Landtag beschlossenen Polizeipersonalstrukturgesetz und der darin enthaltenen Regelung zur Überleitung wurde die abschließende personelle Umsetzung der zweigeteilten Lauf38 bahn Realität. 2.789 Beamtinnen und Beamte wurden dadurch am 1. August 2002 in den gehobenen Dienst übergeleitet. Lediglich 164 Beamtinnen und Beamte, welche die Überleitungsvoraussetzungen noch nicht erfüllen, verbleiben vorübergehend noch im mittleren Dienst. Unter Einbeziehung der im Haushaltsentwurf 2003 vorgesehenen Hebung von 362 Planstellen des mittleren Dienstes in den gehobenen Dienst ist die stellenplanmäßige Umsetzung der zweigeteilten Laufbahn hingegen abgeschlossen.

Hessen ist das einzige Land, in dem die zweigeteilte Laufbahn eingeführt und umgesetzt ist.

Der derzeitige Sachstand in den übrigen Bundesländern, die mit der Einführung der zweigeteilten Laufbahn begonnen haben, stellt sich wie folgt dar: Baden-Württemberg

Die zweigeteilte Laufbahn im Bereich der Kriminalpolizei wird bis 2004 realisiert.

Berlin

Unter Beachtung der schwierigen haushaltswirtschaftlichen Rahmenbedingungen erfolgt eine sukzessive Umsetzung der zweigeteilten Laufbahn, sodass ein konkreter Abschlusstermin derzeit nicht absehbar ist.

Hamburg

Die Einführung der zweigeteilten Laufbahn im Bereich der Kriminalpolizei wurde bereits realisiert.

Niedersachsen

Nach derzeitigen Planungen werden mit dem Haushalt 2004 die letzten Stellen des mittleren Dienstes in solche des gehobenen Dienstes umgewandelt.

Nordrhein-Westfalen

Ab 2002 erfolgt die Einstellung von Bewerbern für den Polizeivollzugsdienst nur noch in den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst. Die Überleitung der im Jahr 2002 noch vorhandenen 6.671 Planstellen des mittleren Dienstes in den gehobenen Dienst erfolgt in acht gleichen Jahresschritten bis zum Jahr 2009. Die dann insgesamt 24.203 Planstellen des gehobenen Polizeivollzugsdienstes sollen nach einem bis zur Besoldungsgruppe A 11 reichenden Sondermodell für die Polizei geschlüsselt werden. Die Schlüsselung wird im Jahr 2005 beginnen und in zehn Jahresschritten zu ca. je 2.400 Stellen bis zum Abschluss im Jahr 2014 erfolgen.

Rheinland-Pfalz

Im Kriminaldienst des Landes ist die zweigeteilte Laufbahn Polizei stellenplanmäßig bereits seit 1997 eingeführt; bei der Schutzpolizei wird nach den Stellenansätzen des Doppelhaushaltes 2002/2003 ein Umsetzungswert von 67,9 v.H. erreicht. Nach derzeitiger Personalplanung wird davon ausgegangen, dass in einem überschaubaren Zeitrahmen alle Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten dem gehobenen und höheren Dienst zugeordnet werden können.

Schleswig-Holstein

Im Bereich der Kriminalpolizei wurde die zweigeteilte Laufbahn im Jahr 2000 realisiert. Bei der Schutzpolizei besteht derzeit ein Anteil von 40,9 v.H. im gehobenen Dienst. Die Zielerreichung ist wesentlich von den zukünftigen Haushaltsmöglichkeiten abhängig.

2. Strukturreform

Frage 2.1 Wie hat sich die Strukturreform auf die Anzahl der unteren, mittleren und oberen Polizeibehörden ausgewirkt?

Vor der Strukturreform der hessischen Polizei gab es folgende 28 dem Hessischen Ministerium des Innern nachgeordnete Behörden der Polizei: 1 Einrichtung der hessischen Polizei (Hessische Polizeischule), 1 zentrale Verwaltungsbehörde (Hessisches Polizeiverwaltungsamt), 3 obere Polizeibehörden (Hessisches Landeskriminalamt, Hessisches Polizeiverkehrsamt und Direktion der Hessischen Bereitschaftspolizei), 3 mittlere Polizeibehörden (Regierungspräsidien - Dezernate Polizei) und 20 untere Polizeibehörden (6 Polizeipräsidien und 14 Landräte - Polizeidirektionen).

Nach der Umorganisation gibt es keine Unterteilung in obere, mittlere und untere Polizeibehörden mehr.

Dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport sind jetzt nur noch folgende 11 Behörden der Polizei nachgeordnet: 1 Einrichtung der hessischen Polizei (Hessische Polizeischule), 3 zentrale, landesweit zuständige Polizeibehörden (Hessisches Landeskriminalamt, Hessisches Bereitschaftspolizeipräsidium und Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung) und 7 bereichszuständige Polizeipräsidien.

Frage 2.2 Wie hat sich die Reform auf die Arbeit der Polizei ausgewirkt?

Die Zielsetzung der Hessischen Landesregierung zur Erhöhung der inneren Sicherheit sah unter anderem auch eine Optimierung der organisatorischen Rahmenbedingungen für die Polizei vor. Mit der Polizeireform sollte die hessische Polizei eine moderne und zukunftsfähige Organisation erhalten, ausgerichtet an sicherheitspolitischer Strategie, polizeilicher Einsatztaktik und effizienten Arbeits- und Führungsstrukturen.

Am 1. Januar 2001 wurde die neue Organisationsstruktur realisiert und damit der Grundstein gelegt für eine Erhöhung der Effizienz, der Schaffung klarer und straffer Führungsstrukturen, der Bildung leistungsstarker und flexibler Polizeieinheiten und vor allem für die Stärkung der bürgerorientierten Sicherheitsarbeit vor Ort.

Ein Kernpunkt der Polizeiorganisationsreform ist sicherlich die Einrichtung von sieben bereichszuständigen Polizeipräsidien mit umfassender Zuständigkeit und Verantwortung für alle polizeilichen Aufgaben. Dabei wurde die dezentrale und damit bürgernahe Ausrichtung mit der Struktur der Polizeireviere und -stationen beibehalten. Dort werden nach wie vor über 80 v.H. aller registrierten Straftaten tatort- und tatzeitnah bearbeitet.

Mit den vorgenommenen Straffungen im Bereich der administrativen Aufgaben wird eine verstärkte Konzentration der Polizeipräsidien auf die polizeilichen Kernaufgaben ermöglicht.

Bisher findet die Polizeireform eine deutlich positive Resonanz, auch wenn zu Beginn vereinzelt von "Anlaufschwierigkeiten" berichtet wurde.

Bei den neuen Bereichspräsidien wird z. B. die Angliederung der Autobahnpolizei als sehr zielführend gelobt, da hiermit die Vorraussetzung für die räumliche Integration von Autobahnen und Bundesstraßen in einer Region unter einheitlicher Führung des Polizeipräsidiums geschaffen wurde und bisherige Schnittstellen der benachbarten Raumzuständigkeit beseitigt werden konnten.

Auch ist das Ziel erreicht worden, die Polizei in einer Region eigenständiger zu machen, um dadurch schneller und flexibler auf polizeiliche Einsatzlagen reagieren zu können.

Mit der Zentralisierung von Verwaltungs- und Serviceaufgaben ist es gelungen, eine Vielzahl von Synergieeffekten zu erreichen. Dies ist letztlich dem bürgernahen Einsatz auf der Straße zugute gekommen.

Nach jetzt fast zwei Jahren seit der Umsetzung der Polizeiorganisationsreform werden seit Mitte September 2002 in einem ersten Schritt die Polizeipräsidien und das Hessische Bereitschaftspolizeipräsidium einer eingehenden Evaluation unterzogen. Die übrigen Behörden werden folgen.

Bei der Evaluation geht es insbesondere darum, alle kritischen Organisationsbereiche unter die Lupe zu nehmen und festzustellen, ob nicht in dem einen oder anderen Bereich kleine Mängel vorhanden sind und durch Feinjustierungen noch Verbesserungen erreicht werden können.

Hierzu gehört auch die Frage nach der Selbstständigkeit der Polizeidirektionen und die Ausgestaltung der Dienst- und Fachaufsicht über die Außenstellen Verwaltung, Zentrale Dienste, der Verkehrsdirektionen und des Hauptsachgebietes Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

Um diese Felder zu untersuchen wurde den Behörden mit Erlass vom 12. September 2002 ein Fragenkatalog übersandt, der diese Bereiche explizit behandelt und dafür spezielle Fragestellungen beinhaltet.