Frage 37 Was verspricht sich die Landesregierung vom modernen Fuhrparkmanagement und dem neuen
Darüber hinaus haben beide diesjährigen Fahrzeuglieferanten - Adam Opel AG und BMW AG - sich an die Gewährleistung anschließende großzügige Kulanzregelungen der hessischen Polizei zugesagt, sodass auch in den Folgejahren von kostengünstigem Betrieb der "Neufahrzeuge 2002" ausgegangen werden kann.
Frage 3.7 Was verspricht sich die Landesregierung vom modernen Fuhrparkmanagement und dem neuen Werkstattkonzept?
Die Umstellung auf einen Fuhrpark mit neuen Fahrzeugen mit moderner Technik und die Umsetzung eines neuen Werkstattkonzeptes waren erforderlich, um die Einsatzbereitschaft der hessischen Polizei auf einem hohen Niveau zu gewährleisten.
Dies wird dadurch möglich, dass für den neu organisierten Bereich Polizeifahrzeug-Instandhaltung künftig weniger Haushaltsmittel aufgewendet werden müssen. Durch Konzentration auf das unbedingt Notwendige an polizeieigener Kfz-Wartung, -Pflege und -Reparatur und wesentliche Erhöhung des Anteils der Fremdvergabe an kompetente Vertragswerkstätten der Fahrzeuglieferanten kann der erforderliche finanzielle Aufwand gegenüber der Vergangenheit erheblich reduziert werden. Diese Reduzierung kommt dem Fuhrpark insgesamt durch mögliche kürzere Haltezeiten der Fahrzeuge und der Teilnahme an dem technischen Fortschritt im Automobilbau zugute.
Die technische Entwicklung in der Automobilindustrie setzt im Übrigen der Eigenwartung durch die Polizei auch klare Grenzen.
Ein landeseinheitliches Fuhrparkmanagement für den Bereich der 12 hessischen Polizeibehörden ist erforderlich, um ein nach polizeilichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten ausgerichtetes Handeln zu gewährleisten.
Zentraler Einkauf mit all den (Preis-)Vorteilen, dezentrale, unter besonderer Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, Organisation der FahrzeugInstandhaltung und Eigenverantwortung der Polizeibehörden innerhalb eines strategisch vorgegebenen Rahmens, das ist die richtige Zusammenfassung der Verantwortlichkeiten. Ergänzt werden soll dies noch durch ein übergeordnetes Controlling, um positive Erkenntnisse auf alle übertragen und negative Ergebnisse bei allen abstellen zu können.
Frage 3.8 Wie ist der Ausstattungsstand bei Wasser- und bei Luftfahrzeugen und mit welchem Ersatzbedarf ist in den nächsten Jahren zu rechnen?
Der Hessischen Wasserschutzpolizei stehen 12 Streifenboote, 11 Hilfsstreifenboote und 1 Schulungsboot zur Aufgabenerledigung zur Verfügung.
In den Jahren 2003 und 2004 ist geplant, sowohl 2 Hilfsstreifenboote (Indienststellung 2003) als auch 1 Streifenboot (Indienststellung 2004) kurzfristig zu ersetzen. Das Ersatzbeschaffungsprogramm soll fortgeführt werden.
Die Polizei-Hubschrauber-Station in Egelsbach verfügt zurzeit über vier einsatzfähige Hubschrauber; 3 mal BO 105 CBS und 1 mal EC 145.
Die Finanzierung des in 2002 beschafften neuen Polizeihubschraubers des Typs EC 145, der im Jahr 2003 durch polizeispezifische Nachrüstungen (Wärmebildkamera) nahezu vollständig im 24-Stunden-Betrieb eingesetzt werden kann, läuft im Jahr 2006 aus. Auch hier besteht mittel- und langfristig Ersatzbedarf der älteren, eingeschränkt einsetzbaren Polizeihubschrauber des Typs BO 105 CBS.
Frage 3.9 Welche Konzeption wird zur zeitgemäßen EDV-Ausstattung verfolgt?
Die Landesregierung misst einer modernen und effektiven EDV-Ausstattung zentrale Bedeutung für eine erfolgreiche Polizeiarbeit zu.
Die Landesregierung hat deshalb gescheiterte hessische Sonderwege (z.B. HEPOLAS) beendet und eine zunächst in Hessen bislang einmalige EDVAusstattungsoffensive gestartet.
Durch diese Initiativen ist Hessen in der Zeit von 1999 bis 2002 vom Schlusslicht auf den Spitzenplatz gerückt.
Frage 3.10 Wie viele PC wurden seit 1995 angeschafft?
Gibt es nach Abschluss der Investitionsoffensive einen Arbeitsplatz in der hessischen Polizei, der nicht mit einem PC neuartiger Bauart ausgestattet ist?
Welche Konzeption wird zur zeitgemäßen EDV-Ausstattung verfolgt?
Es wurden seit 1995 bis zum Beginn der Investitionsoffensive 2001 insgesamt 2.360 PC unterschiedlicher Bauart zur Deckung eine Vielzahl von polizeilichen Anforderungen beschafft. Diese Zahl gliedert sich in 1.891 Neubeschaffungen und 469 Ersatzbeschaffungen. Davon konnten 152 PC neuerer Bauart in die neue Infrastruktur übernommen werden.
Neben diesen 152 PC wurden 2001/2002 im Rahmen der Investitionsoffensive der hessischen Landesregierung zur einheitlichen Ausstattung der hessischen Polizeidienststellen weitere 10.218 PC neuartiger Bauart durch das Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung beschafft und ausgeliefert, sodass aktuell 10.370 PC in der neuen Infrastruktur integriert sind.
Jeder Arbeitsplatz, der einen PC zur Unterstützung der täglichen Arbeit erfordert, wurde im Rahmen der Investitionsoffensive mit einem PC neuartiger Bauart ausgestattet. Neben einer Microsoft-Bürokommunikationsumgebung mit ihren Standardelementen ermöglicht dieser den Zugriff auf die operativen Systeme POLAS und ComVor und bietet eine Kommunikationsplattform durch ein zentrales Mail-System. Zur Förderung und Optimierung der Teamarbeit steht ein zentrales Dateisystem zur Verfügung, das es jeder Mitarbeiterin unf jedem Mitarbeiter ermöglicht, im Bedarfsfall an jedem beliebigen Standard-Arbeitsplatz tätig zu sein. Die mit der Realisierung dieses zentralen Ansatzes verbundenen Vorteile zeigen sich nicht nur in der Verbesserung der operativen Arbeit, sondern auch in einer schlanken Betreuungs- und Betriebsorganisation.
Hinsichtlich der Frage, welche Konzeption zu einer zeitgemäßen EDVAusstattung verfolgt wird, wird auf die Antwort zu Frage III.9 verwiesen.
Frage 3.11 Welche Bedeutung misst die Landesregierung der Einführung von "POLAS"zu?
Das Auskunfts- und Recherchesystem POLAS, das in der derzeitigen Version gemeinsam von den Ländern Hamburg und Hessen entwickelt wurde, wird von der hessischen Polizei seit Mitte vergangenen Jahres erfolgreich eingesetzt. Damit steht der hessischen Polizei eine moderne und schnelle bundesweite Abfragemöglichkeit für die polizeiliche Fahndung und sonstige polizeiliche relevante Informationen zu Personen, Sachen und Straftaten zur Verfügung. Seit der Einführung im Juli 2001 läuft das System hessenweit stabil und ohne nennenswerte Fehler. POLAS erfreut sich insgesamt einer hohen Akzeptanz bei den Anwendern.
POLAS wird von der Kooperation Hessen/Hamburg, der nunmehr auch das Land Baden-Württemberg beitritt, ständig weiterentwickelt. So können seit Anfang dieses Jahres hessenweit alle Polizeibeamtinnen und -beamten direkt aus der Anwendung POLAS heraus Anfragen zu Kraftfahrzeugen, Haltern und amtlichen Kennzeichen an die Zentraldatei des Zentralen Verkehrsinformationssystems ZEVIS stellen.
Die nunmehr vorgesehene bundesweite Einführung von POLAS ist auch eine Bestätigung für die Entscheidung vom Dezember 2000, im IT-Bereich der hessischen Polizei einen radikalen Strategiewechsel zu vollziehen und mit Hamburg eine Kooperation zu vereinbaren. Diese Kooperation führte dazu, dass bereits knapp sechs Monate später das neue und moderne Landesdatenhaltungssystem POLAS von der hessischen Polizei in Betrieb genommen werden konnte. Zeitgleich wurde das 1975 eingeführte Altsystem HEPOLIS nach Migration der Altdatenbestände abgeschaltet.
Frage 3.12 Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass das BKA auf die von Hessen und Hamburg entwickelte Software"POLAS" zurückgreift?
Das von der hessischen Polizei eingesetzte Auskunftssystem POLAS bildet seit Anfang dieses Jahres die Grundlage für die künftige Entwicklung von INPOL-neu beim Bundeskriminalamt. Die Landesregierung hatte diese Entscheidung der Innenministerkonferenz vom 31. Januar 2002 ausdrücklich begrüßt. Das POLAS-System - einschließlich ZEVIS, das die Abfrage zum Kraftfahrbundesamt ermöglicht - dient außerdem als Grundlage für die Entwicklung des Systems INPOL-Land, das der Bund den Bundesländern zur Anpassung an landesspezifische Bedürfnisse, zur Ermöglichung des Zugriffs auf das vom Bundeskriminalamt betriebene INPOL-System und zur Realisierung der eigenen Landesdatenhaltung zur Verfügung stellt. Bis auf drei Länder haben alle vom dem Angebot des Bundes Gebrauch gemacht und werden INPOL-Land nach derzeitiger Planung im August 2003 einführen. Hamburg und Hessen arbeiten hierbei konstruktiv mit, in dem sie u.a. die in mehreren Versionsstufen aufgeteilten INPOL-Land-Versionen nach ausführlichen Tests als Test- und Pilotierungspartner des BKA vorgezogen vor den anderen Ländern in ihrem Land jeweils als Produktivsystem einführen. Bisher wurden bereits zwei INPOL-Land-Versionen erfolgreich eingeführt (zuletzt 19. Oktober 2002), die nächste Version ist für Januar 2003 vorgesehen.
Dies ist eine Auszeichnung für die gute Arbeit der hessischen Polizei und zeigt den modernen Stand der Informationstechnik in Hessen.
3.13 Welche Konzepte gibt es in Bund und Ländern zur Umstellung des Polizeifunks auf digitale Technik?
Welche Kosten werden hierfür in Hessen in welchem Zeitraum anfallen?
Die Innenministerkonferenz (IMK) hat im Jahre 1996 beschlossen, Konzepte zur Gewährleistung der Funkkommunikation der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) durch die Einführung eines gemeinsamen digitalen Funksystems auf der Basis eines europaweit harmonisierten Standards zu entwickeln.
Im Mai 2001 erfolgte die Einrichtung einer organisatorisch beim Bundesministerium des Innern angebundenen und von Bund und Ländern finanzierten "Zentralstelle zur Vorbereitung der Einführung eines bundeseinheitlichen digitalen Sprech- und Datenfunksystems - Digitalfunk - (ZED)".
Seit Juli 2001 läuft im Bereich Aachen erfolgreich ein Pilotversuch mit einem TETRA25-System. Der Versuch soll unter Einbindung der Nachbarländer Niederlande und Belgien bis zum nächsten Jahr fortgeführt werden.
Die ZED hat im Zeitraum vom 19. Dezember 2001 bis 1. März 2002 ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt. Danach belaufen sich die Kosten für den Aufbau und zehnjährigen Betrieb des Netzes (ohne Endgeräte und ohne MwSt) auf der Basis einer abgestimmten Kostenkalkulation auf 7,1 Mrd.. Angesichts dieser Dimensionen wurde gemäß Beschluss der IMK vom 6. Juni 2002 eine Arbeitsgruppe "Anforderungen an das Netz" (GAN) eingerichtet, die sich mit der Festlegung der Leistungsmerkmale eines Mindeststandards und einer Bewertung aller möglichen Lösungen, einschließlich der Kosten, befasste. Aufgrund des in der GAN konzipierten "Basisnetzes" konnte eine Kostenreduktion auf 3,995 Mrd. erreicht werden. Die Vorlage des Ergebnisses der GAN, das als Basis für das weitere Vorgehen und zur Abstimmung mit den Finanzministern bzw. der Finanzministerkonferenz (FMK) dient, erfolgt zur nächsten IMK am 6. Dezember 2002. Die am 24. Oktober 2002 mit dem Thema befasste FMK hatte den Tagesordnungspunkt auf die Sitzung am 14. November 2002 vertagt.
Seit Mitte des Jahres 2002 eröffnen sich über die derzeitigen bekannten Alternativen "Tetrapol" und "Tetra25" hinaus durch aktuelle technische Erweiterungen und Neuentwicklungen ernst zu nehmende Einsatzmöglichkeiten für öffentliche Mobilfunknetzbetreiber (so genannte "GSM-BOS"). Durch die Nutzung der bereits vorhandenen Netzinfrastruktur sind hier erhebliche Kostenreduzierungen gegenüber den oben genannten Daten des Interessenbekundungsverfahrens zu erwarten.
Die Firma Vodafone (D 2) geht von Kosten in Höhe von 2,3 Mrd. aus. Die GAN kommt in ihrem Abschlussbericht zu dem Ergebnis, dass das Vodafone-Angebot wesentliche Anforderungen des Basisnetzes derzeit nicht erfüllt und eine belastbare Bewertung des Angebotes nur in Ansätzen möglich war, da die Datengrundlage hauptsächlich auf Planungen und Absichtserklärungen des Anbieters beruhte.
Da der Bund an dem Digitalfunknetz beteiligt sein wird, soll nach derzeitigem Vorschlag eine Kostenaufteilung nach dem so genannten Königsteiner Schlüssel entsprechend der Variante des Abkommens über die Polizeiführungsakademie erfolgen. Demnach entfallen auf das Bundesland Hessen 5,9363 v.H. und auf den Bund 17,7931 v.H. der Gesamtkosten des Netzes. Allerdings vertritt Hessen - wie auch andere Bundesländer und die Finanzministerkonferenz - die Auffassung, dass der Bund selbst größter Nutznießer eines digitalen Bündelfunknetzes ist, da er auf die regionalen Teilnetze der Länder zurückgreifen kann. Daher sei der vorgenannte Anteil des Bundes deutlich zu erhöhen.
Orientiert an dem oben genannten Kostenverteilungsschlüssel und der ermittelten Gesamtsumme von 7,1 Mrd. aus dem Interessenbekundungsverfahren würden sich für Hessen (Polizei, Brand- und Katastrophenschutz) nur für die Planung, den Aufbau, die Finanzierung und den zehnjährigen Betrieb des bundesweiten Netzes anteilige Kosten in Höhe von ca. 420 Mio. (jährlich 42 Mio.) ab 2006 ergeben. Die Mehrwertsteuer sowie die Einmalinvestition in die Endgeräte sind in den Zahlen noch nicht enthalten.
Nach der Festlegung eines Basisnetzes durch die GAN und einer damit verbundenen Kostenreduktion auf 3,995 Mrd. beliefe sich der hessische Anteil unter den oben genannten Voraussetzungen auf insgesamt 235 Mio. (jährlich 23,5 Mio.).