Ausbildung

Nach derzeitigen Erkenntnissen ist eine Entscheidung bezüglich des Systems, des Umfangs und der erforderlichen Finanzmittel erst in mittlerer Frist möglich.

4. Eigensicherung

Frage 4.1 Wie wird die Landesregierung der zentralen Bedeutung der Eigensicherung der Beamtinnen und Beamten der hessischen Polizei gerecht?

Die Landesregierung sieht es als eine vorrangige Pflicht, Polizeibeamtinnen und -beamte bei ihren Einsätzen zu schützen.

Nach den gewalttätigen Übergriffen, insbesondere im Jahre 2000, haben die Innenminister der Länder und des Bundes im Juni 2000 Maßnahmen verabschiedet, um den Schutz der Polizeibeamtinnen und -beamten zu erhöhen und die technischen Möglichkeiten der Eigensicherung zu verbessern. Hierzu wurde unter Vorsitz des Landes Hessen eine Projektgruppe "Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte" eingerichtet.

Wichtiger Bestandteil der Ergebnisse der Projektgruppe ist die konsequente Eigensicherung der Polizeibeamtinnen und -beamten, insbesondere bei Kontrollen.

In diesem Zusammenhang wurde unter anderem im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit auch bei den Bürgerinnen und Bürgern um Verständnis und Akzeptanz für die Maßnahmen der Eigensicherung geworben.

Von besonderer Bedeutung für die Eigensicherung ist das Tragen von Schutzwesten, die von den Beamtinnen und Beamten konsequent getragen werden sollen.

Die Arbeitsergebnisse der Projektgruppe "Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamte" verdeutlichen die enorme Bedeutung der praktischen Fortbildung polizeilichen Einsatzverhaltens. Diesem Erfordernis werden in Hessen eine besondere Bedeutung und hohe Priorität beigemessen. Das Fortbildungsangebot der Hessischen Polizeischule beinhaltet aktuell vier Seminararten zu den Themen Eigensicherung und Schießausbildung.

Daneben erfolgt die Fortbildung im Rahmen des DIF-Konzeptes (Dezentrale Integrierte Fortbildung). Das DIF-Konzept verfolgt das Ziel, durch eine themenübergreifende Fortbildung mit praktischen Trainingselementen vor Ort spezifische Fortbildungsbelange zu ermöglichen. Dadurch soll gewährleistet werden, dass insbesondere Situationen des täglichen Dienstes trainiert werden und durch kontinuierliche Wiederholung einem negativen Routineeffekt vorgebeugt wird.

Die Dienststellen können durch Schwerpunktsetzung Umsetzungsgrad und -geschwindigkeit selbst bestimmen, wobei die Trainingsinhalte vorgegeben sind.

Die einheitliche Schulungskompetenz wird durch die Hessische Polizeischule gewährleistet, die bisher 52 DIF-Trainerinnen und -Trainer ausgebildet hat.

Diese werden durch Schießausbilder sowie weitere erfahrene Beamtinnen und Beamte unterstützt.

Die nachfolgende Übersicht zeigt die aktuelle DIF-Trainer-Struktur:

Für die primäre Zielgruppe des Streifen- und Ermittlungsdienstes stehen somit zur Zeit 36 DIF-Trainerinnen und -Trainer in Hessen zur Verfügung.

Die DIF-Trainerinnen und -Trainer der VFHS leisten bereits in der Ausbildung und die DIF-Trainerinnen und -Trainer der HBP für die Einsatzbeamtinnen und -beamten wichtige und gute Arbeit, die dem Einzeldienst bei einer späteren Versetzung zugute kommt.

Von den insgesamt 52 DIF-Trainerinnen und -Trainern der hessischen Polizei wurden bislang 915 Trainingsveranstaltungen durchgeführt, wobei ca. 9.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer (z.T. auch wiederholt) geschult wurden.

Nachdem die Innenministerkonferenz die Einführung von Munition mit Deformationsgeschossen empfohlen hat, wurden die hessischen Polizeibeamtinnen und -beamten als erstes Bundesland in Deutschland bereits flächendeckend mit neuer und moderner Einsatzmunition ausgestattet.

Daneben wurden auch mit der Einführung von Pfefferspray für alle Beamten die technischen Möglichkeiten der Eigensicherung für die hessische Polizei verbessert. Damit sind die hessischen Polizeibeamtinnen und -beamten in der Lage, bei besonders bedrohlichen Situationen unterhalb der Schwelle des Schusswaffeneinsatzes adäquat und angemessen zu handeln.

Frage 4.2 Verfügt in Hessen jeder Polizeibeamte im Wach- und Streifendienst, der Bereitschaftspolizei und der Kriminalpolizei über eine Unterziehschutzweste und wie ist die Lage in anderen Bundesländern?

Hessen hatte als eines der ersten Bundesländer damit begonnen, die Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten mit einer persönlich zugewiesenen Unterziehschutzwesten auszustatten. Dies ist in einem Mehrjahres-Beschaffungsprogramm - das im Jahre 2001 abgeschlossen wurde - realisiert worden. Inzwischen sind nur noch Ergänzungsbeschaffungen notwendig.

Die hessische Polizei verfügt derzeit über rund 15.000 leichte Unterziehschutzwesten der Schutzklasse I. Daneben kann noch auf Schutzwesten der Schutzklasse II/I, die in den Streifenwagen mitgeführt werden, zurückgegriffen werden. Die Sondereinheiten der Polizei, wie SEK, MEK und Personenschützer, sind darüber hinaus mit Spezialschutzwesten ausgestattet.

Mit dieser Ausstattung ist gewährleistet, dass alle im operativen Bereich eingesetzten Beamtinnen und Beamten der Vollzugspolizei in Hessen über eine vom Land bezahlte Schutzweste verfügen.

Auch die Angehörigen der Wachpolizei werden mit einer Unterziehschutzweste ausgestattet.

Der Ausstattungsgrad in anderen Bundesländern differiert. Dieser reicht

- wie in Hessen - von einer Vollausstattung bis zu einer dienststellenbezogenen Ausstattung. Die Länder mit einem geringeren Ausstattungsgrad planen jedoch sukzessive eine Mannausstattung.

5. Wachpolizei

Frage 5.1 Welche Bedeutung misst die Landesregierung der Wachpolizei zu?

Die Wachpolizei ist ein wesentlicher Baustein in der Sicherheitsarchitektur der Landesregierung. In der Koalitionsvereinbarung "Hessen handelt" vom 7. Februar 1999 zwischen CDU und FDP hat die Landesregierung mit mehreren Maßnahmen die Weichen für eine effektivere Sicherheitsarbeit gestellt. Unter der Zielsetzung "Mehr Sicherheit für den Bürger, mehr Entlastung für die Polizei" wurde im Oktober 2000 das Pilotprojekt "Wachpolizei" bei der Polizei in Hessen, eingeführt.

Die Vollzugspolizei soll von solchen Aufgaben entlastet werden, die keine hohe Sicherheitsrelevanz haben und auch von nicht voll ausgebildeten Polizeikräften erfüllt werden können. Aufgaben, die nicht voll ausgebildete Polizeibeamte erfordern, können auf eine Wachpolizei im Angestelltenverhältnis übertragen werden, wobei diese der örtlichen Polizeiführung unterstellt ist.

Durch die Übertragung von Aufgaben an die Wachpolizei wird der Vollzugsdienst spürbar (im Verhältnis 1 zu 1) entlastet, sodass man sich gezielter und brennpunktorientierter den Aufgaben der Kriminalprävention und der Kriminalitätskontrolle widmen kann.

Durch die Einführung der Wachpolizei wird dem Anspruch des Bürgers auf mehr Sicherheit und dem Wunsch, die Polizei "möglichst greifbar" zu sehen, Rechnung getragen.

Die Übertragung von Aufgaben an die Wachpolizei hat im Zeitraum Oktober 2000 bis August 2002 zu insgesamt 128.154 Entlastungsstunden für die Vollzugspolizei geführt. Die Wachpolizistinnen und Wachpolizisten stärken die gesamte Polizei vor Ort und finden eine sehr hohe Akzeptanz bei den Beamtinnen und Beamten. Einer Umfrage in den Projektbehörden zufolge beurtei48 len rund 80 v.H. der befragten Vollzugsbeamtinnen und -beamten die Zusammenarbeit mit der Wachpolizei als sehr gut bis befriedigend.

Frage 5.2 Gibt es vergleichbare Ansätze in anderen Bundesländern?

Vergleichbare Modelle anderer Bundesländern finden sich in;

- Freie und Hansestadt Hamburg,

- Berlin und

- Baden Württemberg.

Frage 5.3 Welche Aufgaben haben die Angehörigen der Wachpolizei übernommen?

Wie werden die Bewerber auf ihre Tätigkeit vorbereitet?

Die Hauptaufgaben, die von der Wachpolizei übernommen werden, umfassen gemäß der einschlägigen Verwaltungsvorschrift die Durchführung von Objektschutzmaßnahmen und erkennungsdienstliche Behandlungen, Unterstützung im Gewahrsamsdienst, bei Gefangenentransporten und Begleitung von Schwertransporten sowie der Einsatz im allgemeinen Wach- und Streifendienst.

Die angehenden Wachpolizistinnen und Wachpolizisten erhalten eine Ausbildung gemäß dem Lehrplan der Hessischen Polizeischule. Die Ausbildungsdauer umfasst 16 Wochen und wird sowohl an der Hessischen Polizeischule als auch dezentral in den Standorten Kassel (IV. HBPA) und Mühlheim (III. HBPA) durchgeführt.

Die Ausbildung gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil.

Das zweiwöchige Fortführungspraktikum schließt sich an die theoretische Ausbildung der Hessischen Polizeischule an. Hier werden überwiegend praktische Ausbildungsinhalte übermittelt, z. B. der Umgang mit Funkgeräten, Schusswaffen und Eigensicherung. Darüber hinaus finden erste Einweisungen in die später zu übernehmenden Aufgaben statt.

Frage 5.4 Wie viele Wachpolizisten verrichten momentan ihren Dienst in Hessen?

Nach welchen Kriterien und in welchem zeitlichen Rahmen vollzieht sich die weitere Einführung der Wachpolizei.