Welche Konsequenzen hat der von der Landesregierung geplante LEG-Verkauf für die Aufbaugemeinschaft Espelkamp GmbH?

In der Antwort der Landesregierung Drucksache 14/432 vom 17.10.2005 auf die Kleine Anfrage 58 von MdL Dieter Hilser (SPD) heißt es: „Der Verkauf der Wohnungen der LEG erfolgt, weil es für eine Beteiligung des Landes an einem landesweit agierenden Unternehmen, wie der LEG, angesichts der veränderten Wohnungsmärkte keine überzeugenden Gründe mehr gibt" und „Zurzeit finden die ersten Vorüberlegungen statt, wie und auf welche Weise ein Verkauf der Wohnungen der LEG realisiert werden kann."

Vor diesem Hintergrund entsteht die begründete Sorge, ob die Landesregierung auch ihre Beteiligungen an weiteren Wohnungsgesellschaften veräußern will. In Espelkamp ist das Land NRW an der Wohnungsgesellschaft Aufbaugemeinschaft Espelkamp GmbH beteiligt, welche seit über 50 Jahren erfolgreich und mit starkem sozialem Engagement mittlerweile über 3.400 Mietwohnungen im Stadtgebiet Espelkamp betreut. Im Herbst 1949 begründete ein damaliger Kabinettsbeschluss der nordrhein-westfälischen Landesregierung die Bildung der „Aufbaugemeinschaft Gemeinnützige GmbH" aus der Ev. Kirche in Westfalen und dem Land NRW als „eine im Sinne des Stadtaufbaus objektiv wirkende Einrichtung, die eine vermittelnde Funktion in der Kommunalpolitik ausübt". In Anknüpfung an die ursprünglichen Aufgaben der Eingliederung von Vertriebenen und Flüchtlingen widmet sich die Aufbaugemeinschaft Espelkamp nach wie vor der Aufnahme und Integration von Aussiedlern und anderen Migrantengruppen.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung die jahrelang erfolgreiche Praxis der Aufnahme und Integration von Aussiedlern und anderen Migrantengruppen der Aufbaugemeinschaft Espelkamp GmbH, an der das Land NRW beteiligt ist?

2. Beabsichtigt die Landesregierung ebenfalls die Beteiligung an der Aufbaugemeinschaft zu veräußern?

3. Wenn ja, in welcher Form und zu welchem Zeitpunkt beabsichtigt die Landesregierung den Verkauf dieser Beteiligung?

4. Inwiefern wird die Landesregierung sicherstellen, dass durch eine Beteiligungsveräußerung keine zusätzlichen Belastungen auf die derzeitigen Mieter zukommen?

5. Inwiefern wird die Landesregierung sicherstellen, dass nach einer Beteiligungsveräußerung die Aufnahme und Integration von Aussiedlern und anderen Migrantengruppen weiterhin mit starkem sozialem Engagement zur städtebaulichen Entwicklung der Stadt Espelkamp vorangetrieben wird?

Antwort des Ministers für Bauen und Verkehr vom 2. Dezember 2005 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister, dem Innenminister und dem Minister für Generationen, Familie, Frauen und Integration:

Zur Frage 1:

Die Landesregierung bewertet die Leistungen der Aufbaugemeinschaft Espelkamp GmbH positiv.

Zu den Fragen 2 bis 5:

Die Aufbaugemeinschaft Espelkamp GmbH wurde 1949 von der Evangelischen Kirche und dem Land Nordrhein-Westfalen mit der Zielsetzung gegründet, durch Maßnahmen des Wohnungs- und Siedlungswesens insbesondere Flüchtlingen eine neue Heimat zu bieten. Mit Vertrag vom Dezember 1997 hat das Land Nordrhein-Westfalen seinen Stammkapitalanteil von 50 % an die Beteiligungsverwaltungsgesellschaft des Landes Nordrhein-Westfalen übertragen. Nachdem die Gesellschafter der Aufbaugemeinschaft Espelkamp GmbH versucht haben, ihre Geschäftsanteile zu verkaufen, wurde. Im Herbst 2002 das Verfahren eingestellt, da die Geschäftsanteile zu den von den Gesellschaftern vorgegebenen Veräußerungsbedingungen nicht zu veräußern waren. Die Gesellschafter kamen überein, das Unternehmen in den kommenden Jahren neu auszurichten und die Entwicklung der weiteren Situation am Immobilienmarkt abzuwarten.

Andere Erkenntnisse liegen bislang nicht vor.