Wohn- und Gewerbegebiet Weiterstadt-West

Im Geltungsbereich des Entwicklungsgebietes "Wohn- und Gewerbegebiet Weiterstadt-West" der Stadt Weiterstadt liegen die domänenfiskalischen Grundstücke (Ackerflächen) Flur 3 Nr. 207/1 sowie Flur 7 Nrn. 11 und 203, die zu Wohnbauzwecken und zur Ansiedlung von Gewerbebetrieben verwendet werden sollen. Es entsteht ein neues Wohn- und Gewerbegebiet, das den heutigen Anforderungen an eine Stadtentwicklung gerecht werden soll. Die Grundstücke sind für das Land entbehrlich.

Die Stadt Weiterstadt will das Projekt als städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach §§ 165 bis 171 des Baugesetzbuches (BauGB) durchführen. Sie hat hierzu nach § 167 BauGB die Hessische Landgesellschaft mit der Vorbereitung und Durchführung der Entwicklungsmaßnahme beauftragt (Entwicklungsträger).

Die Voraussetzungen für eine preisbegünstigte Veräußerung der genannten Grundstücke nach § 12 Abs. 4 des Haushaltsgesetzes vom 18. Dezember 1997 (GVBl. I S. 418) liegen damit vor. Dem vereinbarten Kaufpreis von 1.246.440,- DM (5.304 m² x 235,- DM) liegt das Wertgutachten des Gutachterausschusses des Landkreises Darmstadt-Dieburg vom 20. April 1998 zugrunde, das von dem Wert für Bauerwartungsland ausgegangen ist (entwicklungsunbeeinflusster Wert).

Zu diesem Preis erwirbt die HLG die domänenfiskalischen Grundstücke mit dem Ziel, die nach Erschließung baureifen Einzelgrundstücke an Kaufbewerber zu veräußern (§ 169 Abs. 5 bis 8 BauGB). Die Verpflichtungen der HLG zur zweckentsprechenden und fristgerechten Verwendung der Grundstücke werden im Kaufvertrag festgelegt.

Die Zustimmung des Hessischen Landtags nach § 64 Abs. 2 LHO ist erforderlich, da der Wert des zu veräußernden Grundbesitzes mehr als 1 Mio. DM beträgt (VV Nr. 5.8 zu § 64 LHO).