Verzögerung bei der Zeugnisausfertigung an der TU Dortmund

Laut Bericht der WAZ vom 10. Februar 2009 müssen Studierende des Lehramts der TU zum Teil seit einem halben Jahr auf ihre Abschlusszeugnisse warten. Seit der Umstellung des Lehramtstudiums auf die Abschlüsse Bachelor und Master ist nicht mehr das staatliche Lehrerprüfungsamt, sondern die Universität für die Ausfertigung der Zeugnisse zuständig.

Derzeit stellt die Universität beispielsweise den wartenden Studierenden lediglich eine Bescheinigung über das Bestehen der Bachelorprüfung ohne Notenangaben aus. Damit ist das Einschreiben für einen Masterstudiengang an einer anderen Hochschule nicht möglich.

Gegenüber Studierenden wurde seitens des Prüfungsamts ausgeführt, dass man noch nicht wisse, wie das Layout der neuen Zeugnisse aussehen solle. Auch die Übersetzung - zum Bachelorzeugnis gehört ein Zusatzdokument, auf dem der Studienverlauf des Prüflings auf Englisch erläutert ist - sei sehr aufwändig.

Die Universität führt die Probleme darauf zurück, dass mit der Umstellung auf Bachelor und Master für das Lehramt eine Zunahme des Arbeitsaufwandes der Prüfungsverwaltung um das 8000fache verbunden sei.

Vorbemerkung der Landesregierung:

Nach Auskunft der TU Dortmund waren die Probleme bei der Ausstellung der Bachelorabschlusszeugnisse für das Lehramtsstudium vorübergehender Natur. Aufgrund der getroffenen Überbrückungsmaßnahmen war gewährleistet, dass keinem Studierenden ein Nachteil entstanden ist. Seit Februar 2009 läuft der Betrieb reibungslos.

1. Mit welchem Ergebnis hat die Landesregierung die zugenommene Belastung der Prüfungsverwaltung an den nordrhein-westfälischen Hochschulen, bedingt durch die Umstellung auf das Bachelor-/Master-System, ausgewertet?

Eine Auswertung zu einer zugenommenen Belastung der Prüfungsverwaltungen hat es nicht gegeben.

Eine Auswertung bietet sich in dem Stadium der Anlaufphase der mit der Teilnahme an dem Modellversuch „Gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung" verbundenen neuen Aufgaben nicht an.

2. Inwieweit bestehen Pläne seitens der Landesregierung, konkrete Maßnahmen, wie etwa die Rückverlegung der Zeugnisausstellung an die Lehrerprüfungsämter, zur Entlastung der Universitäten zu treffen?

Pläne dieser Art, insbesondere die Rückverlegung der Zeugnisausstellung an die staatlichen Prüfungsämter, bestehen nicht.

3. Wie plant die Landesregierung, die Universitätsverwaltungen bei den Prüfungsabwicklungen nachhaltig zu unterstützen, um eine rechtlich einwandfreie Durchführung der Prüfungsverfahren zu gewährleisten?

Eine rechtlich einwandfreie Durchführung der Prüfungsverfahren war und ist zu jedem Zeitpunkt gewährleistet. Die Schwierigkeiten bei der Einführung der Zeugnisausgabe ­ wie an der TU Dortmund - sind vorübergehender Natur gewesen, nämlich durch die Erarbeitung der Gestaltung der Zeugnisse und des hierfür nötigen Verfahrens.

4. Mit welchem Ergebnis hat die Landesregierung die konkreten Vorgänge an der TU Dortmund überprüft und dabei Konsequenzen im Rahmen der Dienstaufsicht gezogen?

Das Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie hat sich über den Sachverhalt informiert. Die TU Dortmund räumt ein, dass es zu Beginn infolge der neuen Aufgaben Anlaufschwierigkeiten gegeben habe, die zu Verzögerungen bei der Ausstellung der Zeugnisse geführt hätten. Die Verzögerungen seien aber durch Ausstellung von zeugnisgleichen Bescheinigungen und Information anderer Hochschulen über die Verzögerung so überbrückt worden, dass keinem Studierenden ein Nachteil entstanden sei. Seit Februar 2009 laufe der Betrieb reibungslos und die noch ausstehenden Zeugnisse würden sortiert nach Fakultäten gedruckt und ausgegeben. Das Ministerium sieht angesichts dieser Entwicklung keinen Anlass für aufsichtsrechtliche Maßnahmen.