Berufliche Perspektiven frisch ausgebildeter Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger

Durch das Kinderbildungsgesetz werden die beruflichen Betätigungsfelder für Ergänzungskräfte, die in der Regel Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger sind, extrem eingeschränkt. Im Bereich der Gruppentypen I und II mit Kindern unter drei Jahren sind grundsätzlich ausschließlich Erzieherinnen und Erzieher vorgesehen. Ergänzungskräfte können dort nur noch übergangsweise eingesetzt werden oder - z. B. in reichen Kommunen - durch zusätzliche Finanzzuschüsse. Im Gruppentyp III für Kinder ab drei Jahren sind zwar Ergänzungskräfte vorgesehen, aufgrund des bundesgesetzlich verpflichtenden Ausbaus an Plätzen für Kinder ab einem Jahr wird dieser Gruppentyp aber absehbar an quantitativer Bedeutung verlieren.

Dies schränkt die Betätigungsfelder für Ergänzungskräfte zusätzlich ein.

Aufgrund einer Qualifizierungsvereinbarung zwischen Land, Kommunen und Kindergartenträgern können Ergänzungskräfte in den Gruppentypen I und II noch bis 2011 tätig sein, wenn sie mindestens 2011 eine entsprechende Qualifizierungsmaßnahme begonnen haben.

Zur Teilnahme an dieser Maßnahme ist eine fünfjährige Berufserfahrung erforderlich. Alle jungen Kinderpflegerinnen, die in den letzten fünf Jahren ihre Ausbildung beendet haben oder noch in Ausbildung sind, können an der Maßnahme nicht teilnehmen. Ihre Chancen, als Kinderpfleger/in in einer Kindertageseinrichtung in Zukunft arbeiten zu können sind damit stark eingeschränkt und werden durch diese Regelungen zusätzlich reduziert.

In diesem Bewusstsein hatten Kommunen und Kindergartenträger in der Qualifizierungsvereinbarung vom Mai 2008 eine Protokollnotiz eingefügt, dass umgehend Gespräche aufgenommen werden müssten über den künftigen Einsatz von Ergänzungskräften. Der Beginn dieser längst überfälligen Gespräche wurde in den Stellungnahmen der Kommunalen Spit zenverbände (14/2280) und der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege (14/2260) zur Anhörung des Landtags über die künftige Fachkräfteausbildung am 22. Januar 2009 offen eingefordert. Anderthalb Jahre nach Beschluss des Kinderbildungsgesetzes und neun Monate nach Abschluss der Qualifizierungsvereinbarung hat die Landesregierung noch keinerlei Interesse gezeigt, in Gespräche über die beruflichen Perspektiven für die Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger einzutreten. Es gibt auch keinerlei Anzeichen dafür, dass die Ausbildungskapazitäten seitens des Landes für Kinderpflegerinnen oder Kinderpfleger zurückgefahren würden.

1. Wie sehen die beruflichen Perspektiven und die Weiterbildungsmöglichkeiten von Ergänzungskräften aus, die nicht die Eingangsvoraussetzung Kinderpflege erfüllen, gleichwohl aber viele Berufsjahre an Erfahrung nachweisen können?

Nach § 2 Abs. 2 der "Vereinbarung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den Personalschlüssel" ist ein Einsatz dieser Ergänzungskräfte weiter möglich, wenn sie am 15. März 2008 in der Einrichtung eingesetzt waren. Die Träger streben eine Nachqualifizierung in Anlehnung mindestens an die Ausbildung der Kinderpflege an; Alter und Berufsausbildung sollen dabei berücksichtigt werden.

2. Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag, zusätzliche Ergänzungskraftstunden in den Gruppentypen I und II gesetzlich vorzusehen, zumal gerade in der U3 Betreuung ja ein massiver Abbau von Ergänzungskraftstunden gegenüber der früheren Rechtslage stattgefunden hat?

Die in der Frage enthaltene Behauptung ist nicht zutreffend.

3. Soll die Ausbildung zur Kinderpflegerin bzw. zum Kinderpfleger im bisherigen Umfang fortgesetzt werden, obwohl aufgrund der geltenden gesetzlichen Regelungen absehbar ein geringerer Bedarf an entsprechend ausgebildeten Fachkräften besteht?

Der Bildungsgang stellt eine abgeschlossene Berufsausbildung dar, die die Kultusministerkonferenz als Voraussetzung für die Ausbildung zum Erzieher bzw. zur Erzieherin in der Fachschule verbindlich vereinbart hat.

Neben dem Berufsabschluss nach Landesrecht ist in dem Bildungsgang auch der Erwerb der Fachoberschulreife möglich. Den erfolgreichen Absolventen des Bildungsganges steht insofern eine Vielzahl weiterer qualifizierter allgemeiner und beruflicher Ausbildungsmöglichkeiten offen.