Illegaler Versand von Autobatterien über Paketdienstleister?

Onlineauktionshäuser und Onlinehandel werden immer beliebter. Privatpersonen und auch kommerzielle Anbieter bieten dort praktisch alle Waren und Produkte an, die in Deutschland legal verkauft werden dürfen. Die gekaufte bzw. ersteigerte Ware wird meistens mittels Paketdienstleister zum Kunden transportiert.

Unter Autozubehör bieten Onlinehändler und auch die bekannten Online-Auktionshäuser Autobatterien an. Autobatterien fallen unter die Kategorie „Gefahrgut". Sie sind zum einen elektrisch geladen und können dadurch zu Kurzschlüssen führen, zum anderen sind sie mit Schwefelsäure befüllt. Das Auslaufen der Säure birgt erheblichen Gefahren für Mensch und Umwelt.

Das Problem beim Kauf von Autobatterien mittels Internet ergibt sich bei der Zustellung dieser Batterien an die Käuferinnen und Käufer. Die dort gekauften Autobatterien werden meistens per Paketdienst deutschlandweit verschickt. Dabei wissen die einzelnen Paketdienste oftmals nicht, welche gefährliche Fracht sie transportieren. Bei falschem Transport und Lagerung könnte die Schwefelsäure auslaufen.

1. Hat die Landesregierung Kenntnisse, dass Autobatterien per Paketversand verschickt werden?

Der Landesregierung ist bekannt, dass Autobatterien durch Paketversand verschickt werden, allerdings liegen keine Erkenntnisse über den illegalen Versand von Autobatterien vor.

2. Wie sieht die gesetzliche Regelung für diesen Fall aus?

Mit Säure oder Alkalien gefüllte Autobatterien sind gefährliche Güter im Sinne des Gesetzes über die Beförderung gefährlicher Güter (GGBefG). Das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) sowie die Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) bestimmen die Grundlagen für das Versenden von Autobatterien. Autobatterien sind Gefahrgüter mit der UN Nr. 2794 und 2795 der Klasse 8, Verpackungsgruppe II, ätzende Stoffe. Die Art der Verpackung ist in den Verpackungsanweisungen P 801 und P 801a geregelt. Dort heißt es neben einer Vielzahl von Voraussetzungen u. a., dass die Akkukästen gegen die in den Batterien enthaltenen ätzenden Stoffe beständig sein müssen. Außerdem müssen sie gegen Rutschen, Umfallen, Beschädigungen und Kurzschluss gesichert sein.

Wenn befüllte neue Autobatterien gemäß der Sondervorschrift 598 in Kapitel 3.3 ADR/RID für die Beförderung

· gegen Rutschen, Umfallen und Beschädigung gesichert und

· mit Trageeinrichtungen versehen sind sowie

· außen keine gefährlichen Spuren von Laugen oder Säuren aufweisen und

· gegen Kurzschluss gesichert sind, unterliegt die Beförderung nicht mehr den gefahrgutrechtlichen Vorschriften des ADR/RID.

Bei Erfüllung dieser Voraussetzung können Autobatterien über Paketdienstleister versendet werden. Für alle Paketdienstleister gelten die o. g. gefahrgutrechtlichen Vorschriften uneingeschränkt, sie werden ggfs. noch durch besondere Beförderungsbedingungen der Unternehmen selbst ergänzt.

Verantwortlich für die Einhaltung aller gefahrgutrechtlichen Vorschriften sind der Absender, der Beförderer, der Verlader und nicht zuletzt der Fahrer. Die Beförderung im Sinne des GGBefG umfasst dabei nicht nur die Ortsveränderung, sondern auch Vorbereitungs- und Abschlusshandlungen (z.B. Verpacken, Auspacken, Be- und Entladen). Die Beförderung gefährlicher Güter unterliegt nach § 9 GGBefG der Überwachung durch die zuständigen Behörden. Das sind auf der Straße die Polizei und in den Betrieben Nordrhein-Westfalens die Bezirksregierungen als Arbeitsschutzbehörden. Nach § 9 Abs. 2a GGBefG können sich Überwachungsmaßnahmen auf Postsendungen beziehen. Die mit der Überwachung beauftragten Personen sind nur dann befugt, verschlossene Postsendungen zu öffnen, wenn Tatsachen die Annahme begründen, dass sich darin gefährliche Güter befinden und von diesen eine Gefahr ausgeht. Festgestellte Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit nach § 10 Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahnen (GGVSE) geahndet.

3. Wie kann die Landesregierung sicher stellen, dass Onlinehändler keine Autobatterien mittels normalen Paketdienst versenden?

Solange sich die Versender an die gesetzlichen Regelungen halten, kann der Versand nicht untersagt werden.