Verbraucherschutz

Wie ist die Risikobewertung und Kontrollsituation im Lebensmittelbereich in den 54

Kreisen/ in den kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen in 2008?

Der Minister für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 3184 mit Schreiben vom 21. April 2009 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Innenminister wie folgt beantwortet: Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Ministerpräsident Rüttgers hatte 2006 angekündigt, die Zahl der Lebensmittelkontrolleure von 300 auf 600 verdoppeln zu wollen und dadurch eine schlagkräftige Expertengruppe aufzustellen. Seit dem 1. März 2008 werden landesweit 18 zusätzliche Hilfskräfte statt der angekündigten 300 Kontrolleure ausgebildet, um danach Temperaturen messen und Notizen machen zu dürfen, anstatt wirksame Amtshandlungen zu vollziehen. Gleichzeitig fordert die NRW-Landesregierung jedoch von den Kommunen mehr Präsenz, mehr Kontrollen und härteres Vorgehen bei Verstößen gegen Hygienevorschriften im Lebensmittelbereich.

Da die Kommunen offensichtlich auf sich selbst gestellt sind und eine Verbesserung der Kontrollsituation herbeiführen sollen, frage ich vor diesem Hintergrund die Landesregierung:

1. Wie viele Betriebe, aufgeschlüsselt nach den 54 Kreisen/ den kreisfreien Städten, sind für 2007 und 2008 risikobewertet (bitte detailliert nach einzelnen Betriebsarten aufführen)? MUNLV hat in der ersten Jahreshälfte 2008 eine Erhebung zu Personal, Betrieben und Proben veranlasst, um Kennziffern zum Arbeitsumfang der Lebensmittelkontrolleurinnen und ­ kontrolleure in den Kreisen und kreisfreien Städten zu ermitteln, der sich durch Betriebskontrollen und Probenahmen ergibt. In diesem Rahmen haben die Kommunen über sämtliche Betriebe berichtet, die auf der Grundlage des Lebensmittelrechts und entsprechend der durchgeführten Risikobewertung regelmäßig kontrolliert werden. Dazu gehören alle Betriebe, die Lebensmittel, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände herstellen oder vertreiben. Die gemeldeten Zahlen sind der Tabelle (Anlage 1) zu entnehmen. Auf Grund der Abfragestruktur ist eine Differenzierung auf die dem Land vorliegenden Daten auf Lebensmittelbetriebe bzw. Kosmetik-/Bedarfsgegenständebetriebe beschränkt.

2. Wie viele Kontrollen müssen nach der Risikobewertung, aufgeschlüsselt nach den 54 Kreisen/den kreisfreien Städten, durchgeführt werden?

Im Rahmen der o. g. Erhebung wurden die Kommunen gebeten, die von ihnen zu überwachenden Betriebe in die verschiedenen Kontrollfrequenzen gemäß Risikobewertung einzustufen. Die Tabelle in Anlage 2 führt die entsprechend errechneten Kontrollen ­ aufgeschlüsselt nach Kommunen ­ auf.

3. Wie viele Kontrollen sind, aufgeschlüsselt nach den 54 Kreisen/den kreisfreien Städten, durchgeführt worden?

Über die in den Jahren 2007 und 2008 durchgeführten Betriebskontrollen in den Kommunen informiert die Tabelle in Anlage 3. Dabei ist zu berücksichtigen, dass diese Zahlen nicht gesondert bei der o. g. Erhebung abgefragt wurden. Sie werden nach EU-Recht regelmäßig erhoben und umfassen insofern nicht die Kontrolle von kosmetischen Betrieben und Betrieben, die ausschließlich Bedarfsgegenstände herstellen und vertreiben.

4. Gibt es ein einheitliches Verfahren zur Datenerhebung und -übermittlung, wie es vom MUNLV in der Antwort der Kleinen Anfrage 2404 - Drucksache 14/6711 vom 07.05.2008 - angekündigt wurde?

Die Weiterentwicklung der Datenerfassung und -auswertung im Bereich der Lebensmittelüberwachung bearbeitet seit Ende 2006 eine Arbeitsgruppe „Einheitliche Datenerfassung Lebensmittelüberwachung" mit Fachleuten aus Land und Kommunen. Sie nahm ihre Arbeit im Anschluss an die fachaufsichtliche Überprüfung der 54 nordrhein-westfälischen Kommunen auf, die seinerzeit noch durch die Bezirksregierungen erfolgten, und tagte unter Leitung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz.

Folgende Ziele bestimmten die Arbeit:

· Datenerfassung in der Lebensmittelüberwachung vereinheitlichen. So wird erreicht, dass bei statistischen Auswertungen alle Kommunen die gleichen Daten zu Grunde legen und vergleichbare Kennzahlen über den Vollzug der amtlichen Lebensmittelüberwachung in Nordrhein-Westfalen ermittelt werden.

· Definitionen, z. B. für Kontrollarten oder Betriebsarten, erarbeiten.

· Verfahrensanweisung mit den Definitionen erstellen.

· Ergebnisse in den BALVI-Anwenderleitfaden integrieren.

BALVI ist die EDV-Plattform für Behörden im Bereich der Lebensmittelüberwachung. Die Arbeiten der Arbeitsgruppe sind inzwischen erfolgreich abgeschlossen.

Der Anwenderleitfaden wurde jetzt vom MUNLV genehmigt und wird nun zeitnah allen Kommunen in Nordrhein-Westfalen zugeleitet. Zwei geplante Fortbildungsveranstaltungen gewährleisten, dass bei den Anwendern vor Ort die vorgenommenen Änderungen gut aufgenommen und rasch umgesetzt werden können.

5. Welche Ergebnisse erbrachte die Bedarfsprüfung der Personalausstattung in den Kommunen, welche in der Antwort der Kleinen Anfrage 2404 - Drucksache 14/6711 vom 07.05.2008 - erwähnt wurde.

Die Lebensmittelüberwachung ist in Nordrhein-Westfalen den Kommunen als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen. In diesem Zusammenhang ist es für die Landesregierung selbstverständlich, den Verbraucherschutz zu stärken und die Kommunen bei dieser Aufgabe zu unterstützen. Die Landesregierung hat die in der ersten Jahreshälfte 2008 durchgeführte Erhebung von Betrieben, Proben und Personal im Bereich der amtlichen Lebensmittelüberwachung sorgfältig ausgewertet und mit den kommunalen Spitzenverbänden erörtert, welche Schlussfolgerungen für einen Bedarf an zusätzlichem Lebensmittelkontrollpersonal aus Sicht des Landes gezogen werden können. Dazu gehört, dass

- teilweise größere Unterschiede in der absoluten und relativen Personalbesetzung innerhalb der kommunalen Familie sichtbar werden,

- erhebliche Spannbreiten bei den pro Jahr durchzuführenden Betriebskontrollen je Lebensmittelkontrolleurin und -kontrolleur bestehen sowie

- dass es zum Teil sehr verschiedene Verhältniswerte gibt, was die personelle Ausstattung von Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleuren und Verwaltungspersonal in den Fachämtern betrifft.

Im Durchschnitt aller Kommunen kommen auf einen Lebensmittelkontrolleur rund 655 Betriebskontrollen. In einzelnen Fällen beschränkt sich der errechnete Kontrollaufwand auf 350

Betriebe je Kontrollkraft oder kann sogar 1.400 Betriebe im Jahr umfassen. Die Landesregierung will gemeinsam mit den Kommunen die angestrebte Verstärkung schrittweise erreichen.

In 22 Kreisen und kreisfreien Städten die Lebensmittelkontrolleure mehr als die derzeit landesdurchschnittlichen 655 Betriebe pro Jahr kontrollieren. Hier sieht die Landesregierung einen vorrangigen Handlungsbedarf.

Die Landesregierung will das Kontrollpersonal in der Lebensmittelüberwachung zunächst zügig so verstärken, dass in allen Kommunen eine Ausstattung erreicht wird, die dem heutigen durchschnittlichen Stand entspricht.

Die Antwort zu Frage 4 der zeitgleich gestellten Kleinen Anfrage 3183 des Abgeordneten Johannes Remmel skizziert die Maßnahmen, mit denen die Landesregierung dies personell, finanziell und organisatorisch umsetzt.

Anschließend soll sich eine weitere personelle Verstärkung gemessen am Durchschnitt der oberen Hälfte der Kommunen nach heutigem Stand (Kontrolle von durchschnittlich 510 Betrieben pro Jahr und Lebensmittelkontrolleur) orientieren.