Fachfremder Unterricht an Münsteraner Gymnasien und Berufskollegs

An Münsteraner Gymnasien und Berufskollegs wird verstärkt fachfremder Unterricht erteilt.

In den Fächern Latein, Physik und Musik werden Schülerinnen und Schüler von Lehrkräften unterrichtet, die über keine reguläre Fakultas verfügen.

1. Wie viele Lehrerinnen und Lehrer ohne Fakultas für das entsprechende Fach unterrichten an Münsteraner Gymnasien? (bitte aufschlüsseln nach den Fächern Latein, Physik und Musik)

An den Münsteraner Gymnasien unterrichten nach einer Auswertung der Amtlichen Schuldaten für das Schuljahr 2008/09 insgesamt vierzehn Lehrkräfte ohne die entsprechende Fakultas die Fächer Latein (drei Lehrkräfte), Physik (sieben Lehrkräfte) und Musik (vier Lehrkräfte).

2. Wie viele Lehrerinnen und Lehrer ohne Fakultas für das entsprechende Fach unterrichten an Münsteraner Berufskollegs? (bitte aufschlüsseln nach den Fächern Latein, Physik und Musik)

An den Münsteraner Berufskollegs unterrichten nach einer Auswertung der Amtlichen Schuldaten für das Schuljahr 2008/09 keine Lehrkräfte ohne die entsprechende Fakultas die Fächer Latein, Physik und Musik.

3. Wie werden fachliche Qualitätsstandards beim fachfremden Unterricht gesichert?

Um Lehrkräften für den Unterricht in Fächern, für die sie keine Lehrbefähigung haben, die erforderliche Unterrichtsqualifikation zu vermitteln, richten die Bezirksregierungen Fortbildungsmaßnahmen für die Qualifikationserweiterung ein. In halbjährigen Zertifikatskursen (Primarstufe) oder einjährigen Zertifikatskursen (Sekundarstufe I und II sowie Sonderpädagogik) werden Qualifizierungen im Volumen von 160 bzw. 320 Stunden angeboten.

Im Schuljahr 2007/08 haben sich rund 1.500 Lehrerinnen und Lehrer so weitergebildet und eine unbefristete Unterrichtserlaubnis erworben.

Die Schulleitungen sind verpflichtet, durch sorgfältige Auswahl geeigneter Lehrkräfte, Nutzung der o. g. Unterstützungsangebote und schulinterne Maßnahmen zur fachlichen Begleitung und Kontrolle die Qualitätsstandards bei fachfremdem Unterricht zu sichern. Sie werden hierzu durch die obere Schulaufsicht beraten.