Kompetenzen der Ergänzungskräfte nutzen und erweitern

I. Der Landtag stellt fest:

Mit dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) hat die Koalition von CDU und FDP in der frühen Bildung von Kindern neue Maßstäbe gesetzt. Der Gesetzgeber hat das Fachkräfteprinzip als Basis für die Sicherung des Bildungsauftrags im Elementarbereich gestärkt. Diese Prioritätensetzung ist mit allen landeszentralen Zusammenschlüssen der Träger in einem Konsens verabredet worden.

Neben den Fachkräften leisten aber auch die Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger sowie die anderen Ergänzungskräfte in den Kindertageseinrichtungen einen unterstützenden Beitrag für die Pflege und Förderung kleiner Kinder. Deshalb sieht das KiBiz weiter Einsatzmöglichkeiten für diese Kräfte vor: Der Einsatz von Ergänzungskräften bzw. Kinderpfleger/-innen ist weiterhin in allen Gruppenformen möglich, in der Gruppenform III, die in der Praxis dominiert, ist er sogar explizit vorgesehen. Neben der Gruppenform III können Ergänzungskräfte auch in den Gruppenformen I und II im Rahmen der sonstigen Personalkraftstunden sowie aus der Summe der Kindpauschalen ergänzend eingesetzt und finanziert werden.

Kinderpflegerinnen müssen also keine Sorge haben, ihren Arbeitsplatz aufgrund des KiBiz zu verlieren.

Nur wenn ausgebildete Ergänzungskräfte, das heißt in der Regel Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger, in den Gruppenformen I und II als Fachkräfte tätig bzw. eingesetzt werden, ist dies an weitere Voraussetzungen geknüpft, die in § 3 der Vereinbarung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den Personalsschlüssel beschrieben sind. In diesen Fällen ist eine Weiterbildung dieser Ergänzungskräfte verpflichtend vorgesehen. Mit dieser Weiterqualifizierung muss bis zum 31. Juli 2011 begonnen werden.

Der Landtag unterstreicht die Verantwortung der Träger bei der Qualifizierung der Ergänzungskräfte. Ihnen die Möglichkeit zur Weiterbildung zu geben, ist ein wichtiges Anliegen, auch unter dem Aspekt des lebenslangen Lernens. Der Landtag begrüßt weiterhin, dass bereits heute denjenigen Ergänzungskräften, die sich zur Fachkraft weiterqualifizieren wollen, neben den bereits bestehenden Angeboten - wie z. B. die Externenprüfung - als weiterer Weg die verkürzte integrierte Ausbildung, die berufsbegleitend besucht werden kann, zur Verfügung steht.

Damit sieht der Landtag grundsätzlich ausreichende Perspektiven für die berufliche Entwicklung sowie für die Arbeitsplatzsicherheit von Ergänzungskräften. In Einzel- und Härtefällen ist es jedoch nötig, dass Träger nach individuell angemessenen Lösungen suchen müssen.

II. Der Landtag beschließt:

Die Landesregierung wird deshalb gebeten:

1) im gemeinsamen Dialog mit den Trägerverbänden, Kirchen und Kommunen weitere Möglichkeiten zu Weiterbildung und Weiterqualifizierung von Ergänzungskräften zu erörtern, die auch die vorhandenen Kompetenzen und die Berufserfahrung im Einzelfall berücksichtigen;

2) auf den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe hinzuwirken, dass bei der Entscheidung über mögliche Ausnahmefälle insbesondere auf die langjährige Berufserfahrung sowie auf persönliche Gründe, aus denen eine Weiterbildungsteilnahme nicht zumutbar ist, abgestellt wird;

3) angesichts der Einführung des Rechtsanspruchs für Kinder ab dem vollendeten

1. Lebensjahr durch das Kinderförderungsgesetz des Bundes die Frist zur Weiterqualifizierung um zwei Jahre zu verlängern und

4) dem Landtag über den Verlauf und das Ergebnis des Dialogs zu berichten.

Helmut Stahl Peter Biesenbach Ursula Doppmeier Marie-Theres Kastner und Fraktion Dr.