Ausgabenreduzierung

Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Gesetz über die Feststellung eines zweiten Nachtrags zu den Haushaltsplänen des Landes Nordrhein-Westfalen für die Haushaltsjahre 2004/2005 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2005) und zur Änderung des Besoldungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbesoldungsgesetz - LBesG NRW) und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände in den Haushaltsjahren 2004/2005 und zur Regelung der finanziellen Beteiligung der Gemeinden am Solidarbeitrag zur Deutschen Einheit in den Haushaltsjahren 2004 und 2005 und zur Änderung des Gesetzes über die Finanzierung der Ersatzschulen (Ersatzschulfinanzierungsgesetz - EFG) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksachen 14/300, 14/800

Der Landtag stellt fest

I. Die Mindereinnahmen des 2. Nachtragshaushaltes belaufen sich gegenüber dem ersten Nachtragshaushalt auf insgesamt 584 Mio.. Die Mehrausgaben betragen 1.632,5 Mrd.. Die Gesamtverschlechterung beträgt daher 2.216,5 Mrd.. Die Nettoneuverschuldung beträgt damit zum Jahresende 7.388,7 Mrd. und stellt damit das Rekordjahr für eine Neuverschuldung in der Geschichte in NRW dar.

Die Neuverschuldung übersteigt die Summe der zulässigen Rate um 1.425,1 Mrd. und ist somit verfassungswidrig.

II. Die Parteien, die die Regierung derzeit stützen, haben im Wahlkampf immer wieder betont, dass sie die Schuldenlast senken wollen. Dies ist mit dem vorgelegten Nachtrag in keiner Weise gelungen. Vielmehr wurde die Verschuldung erhöht.

Der Landtag muss daher Maßnahmen zur Ausgabenreduzierung und Haushaltskonsolidierung ergreifen.

III. Im Bereich der Personalpolitik hat die Landesregierung durch die Einrichtung von 91 neuen Stellen mit einem Haushaltsvolumen von 5,5 Millionen schon für 2005 für einen Stellenaufwuchs gesorgt. Dies widerspricht dem angekündigten Ziel zur Personalkosteneinsparung. und belastet den Haushalt zusätzlich.

IV. Im Nachtragshaushalt werden Maßnahmen integriert, die über kein abgestimmtes Konzept verfügen. Die Ankündigung der Neustrukturierung der Versorgungsämter ist auch unter finanzpolitischen Aspekten fragwürdig. So ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar, ob eine solche Maßnahme zu Be- oder Entlastungen des Haushaltes führen würde. So würde eine Übertragung der Abwicklung der Landesprogramme auf die NRW.Bank zwar in der Zuständigkeit des Ministers zu Entlastungen durch die Realisierung von KW - Vermerken führen können. Auf der anderen Seite wird sie aber erhebliche Mehrbelastungen bei der NRW.Bank bewirken, die die Programme umsetzen muss. Eine solche Maßnahme ist nicht nachvollziehbar und muss daher aus dem Nachtrag herausgenommen werden.

V. Die Landesregierung hat viel zu spät Maßnahmen zur Absicherung der Arbeit von Freien Trägern getroffen. Bereits nach der Sommerpause 2005 war absehbar, dass die Landesregierung mit dem Beginn des Jahres 2006 für einige Monate ohne festgestellten Haushalt arbeiten muss. Zur Sicherstellung wichtiger Strukturen, insbesondere in Jugend- und Sozialbereich, hätte die Landeregierung Bewirtschaftungsregeln erarbeiten und verabschieden müssen oder im Nachtragshaushalt entsprechende Regelungen treffen müssen.

VI. Zur Entlastung künftiger Haushalte wickelt die Landesregierung auch nicht zwingend notwendige Operationen im Nachtragshaushalt ab. Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb würde auch ohne die geplante Mittelerhöhung in Höhe von 613,6 Millionen liquide bleiben.

Der Landtag beschließt:

1. Die Mittelzuführung zum Bau- und Liegenschaftsbetrieb in Höhe von 613,6 Millionen wird in 2005 nicht vorgenommen. Stattdessen wird die Zuführung auf die nächsten vier Jahre gestreckt, da die Liquidität gewährleistet bleibt.

2. Die geplante Neustrukturierung der Versorgungsämter wird aus dem Haushalt herausgenommen. Der 2. Satz im Vermerk im Kapitel 11 330 "Versorgungsämter des Landes NRW" (Seite 6/101 des Nachtrags) wird gestrichen, da eine entsprechende Konzeption nicht vorliegt. Die Landesregierung wird aufgefordert schnellstmöglich dem Landtag eine Konzeption zur Neustrukturierung der Versorgungsämter vorzulegen, die die Be- und Entlastungen in allen Bereichen des Haushaltes darlegt.

3. Die Landesregierung wird aufgefordert, die kw - Vermerke zur Reduzierung des Stellenaufwuchses im Rahmen der Regierungsneubildung bereits für das Jahr 2007 vorzusehen. Dem Landtag ist ein entsprechendes Konzept vorzulegen.

4. Der Landtag missbilligt die viel zu späte rechtlich verbindliche Absicherung von Freien Trägern. Mit dem langen Zögern hat der Finanzminister viele wichtige Einrichtungen im Land in erhebliche Schwierigkeiten gebracht.