Welche Folgen hat das Direktionsmodell bei den Kreispolizeibehörden für weibliche Führungskräfte?

In einer Reihe von Kreispolizeibehörden ist die innere Organisation auf der Grundlage von Erfahrungen der Modellversuche bei dem Polizeipräsidium Köln und dem Polizeipräsidium Aachen verändert worden. Bei diesen Behörden, die das sog. Direktionsmodell eingeführt haben, gibt es nur noch eine Abteilung Polizei statt wie bisher die beiden Abteilungsleiter Gefahrenabwehr/Strafverfolgung und Verwaltung. Das Innenministerium hat am 21. März 2006 mitgeteilt, dass bei den nachgeordneten vier Direktionen die Kernaufgaben Kriminalitätsbekämpfung, Gefahrenabwehr/Einsatz, Verkehr und Zentrale gebündelt werden.

Vorbemerkung der Landesregierung:

Die Kleine Anfrage bezieht sich in der Überschrift einerseits auf weibliche „Führungskräfte", andererseits wird in den 3 Einzelfragen auf insgesamt 9 konkret benannte „Funktionsstellen" abgestellt.

Die genannten „Funktionsstellen" stellen nur einen kleinen Anteil der im Polizeibereich vorhandenen „Funktionsstellen" dar. Nur bei den (in Frage 1) unter dem ersten, zweiten, vierten, fünften, siebten und achten Spiegelstrich genannten Funktionen handelt es sich zudem um „Führungsfunktionen". Auch diesbezüglich gibt es eine Vielzahl weiterer Funktionen im Polizeibereich. Diese lassen sich nicht eindeutig bestimmten Besoldungsgruppen zuordnen.

Ziel der Organisationsänderung war u.a. die Straffung der Strukturen zugunsten des operativen Bereiches. Die Umstellung auf das Direktionsmodell hat insgesamt nicht zur Reduzierung von „Funktionsstellen" geführt. Teilweise wurden neuartige „Funktionsstellen" und „Führungsfunktionen" eingerichtet, während andere entfallen sind.

Die Einführung des Direktionsmodells hat zu keiner Veränderung der absoluten Anzahl der Planstellen des höheren Dienstes und der Spitzenfunktionen (A 12, A 13) des gehobenen Dienstes geführt hat. Allerdings sind die Spitzenfunktionen des gehobenen Dienstes nicht gleichzusetzen mit „Führungsfunktionen". Teilweise werden „Führungsfunktionen" auch unterhalb dieser Besoldungsgruppen wahrgenommen, teilweise nehmen mit diesen Spitzenämtern besoldete Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte eine Sachbearbeiterfunktion wahr.

Aktuell ergibt sich folgende Verteilung:

Der Anteil der Frauen im Vollzugsbereich der Polizei insgesamt beträgt 17,94 %.

Der Anteil an den Spitzenfunktionen (A 12, A 13) im gehobenen Dienst beträgt 6,31%.

Der Anteil im höheren Dienst beträgt 7,29 %.

Dabei ist zu beachten, dass in Nordrhein-Westfalen Frauen ab 1981 in die uniformierte Polizei - und damit in nennenswertem Umfang - eingestellt wurden.

1. Wie viele Funktionsstellen sind infolge der Umstellungen auf das Direktionsmodell in nordrhein-westfälischen Kreispolizeibehörden entfallen? (bitte aufschlüsseln nach:)

· Leiter/Leiterin einer Polizeiinspektion

· Dienstgruppenleiterin/ Dienstgruppenleiter einer PI

· Streifenbeamtin/ Streifenbeamter

· Leiterin/ Leiter ZKB

· Leiterin/Leiter eines Kriminalkommissariates

· Sachbearbeiterin/ Sachbearbeiter/ Kriminalkommissariat

· Leiterin/ Leiter BP/PSD

· Zugführerin/ Zugführer

· Gruppenbeamtin/ Gruppenbeamter

Siehe Vorbemerkungen.

2. Wie viele der entfallenen Funktionsstellen waren von Frauen besetzt?

Siehe Vorbemerkungen.

3. Wie viele Funktionsstellen besetzen Frauen bei Kreispolizeibehörden, die nach dem Direktionsmodell organisiert sind?