Was kostet die Sicherung der Wohnung von Innenminister Wolf den nordrheinwestfälischen Steuerzahler?

Der Innenminister hat die Kleine Anfrage 3308 mit Schreiben vom 7. Mai 2009 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten wie folgt beantwortet: Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Sicherungsmaßnahmen für die Wohnsitze von gefährdeten Personen werden aus dem Landeshaushalt finanziert. Für die Regierungsmitglieder werden die Gefährdungsstufen durch das Landeskriminalamt gemäß der Polizeidienstvorschrift (PDV 100) festgelegt. Unter Beachtung dieser Vorgabe und einer Objektbesichtigung wird durch das LKA eine sicherungstechnische Stellungnahme gefertigt. Notwendige Einzelmaßnahmen werden vorgeschlagen.

Vorbemerkung der Landesregierung:

Für die zu schützenden Mitglieder der Landesregierung besteht aufgrund der mit ihrem Amt verbundenen dauerhaften Gefährdungslage ein umfassendes Sicherheitskonzept.

Alle Angelegenheiten des Personen- und Objektschutzes unterliegen der Geheimhaltung.

Auch die Sicherungskonzeptionen für die Wohnungen sind Teil der umfassenden Schutzkonzeption.

Das Bekanntwerden auch von Teilen der Schutzkonzeption ist geeignet, das Leben, die Gesundheit oder die Willens- und Handlungsfähigkeit der Schutzperson sowie deren privates und berufliches Umfeld und das zu schützende Objekt zu gefährden.

Demzufolge können keine Informationen über die Sicherungskonzeption - auch nicht über Kosten - und die Gefährdungseinstufung gegeben werden.

1. In welche Gefährdungsstufe ist Innenminister Wolf durch das LKA eingeordnet worden?

Nicht das LKA NRW, sondern die zuständige Kreispolizeibehörde legt eine Gefährdungsstufe gem. PDV 129 VS-NfD fest. Darüber hinaus siehe Vorbemerkung.

2. In welcher Höhe sind bei dieser Gefährdungsstufe Aufwendungen für technische Sicherungsmaßnahmen vorgesehen?

Die baulich-technischen Sicherungsmaßnahmen erfolgen auf der Grundlage der von der zuständigen Kreispolizeibehörde erarbeiteten Empfehlungen; diese Sicherungskonzeption basiert - wie auch bei den Vorgängerregierungen - ausschließlich auf objektiven fachlichen Kriterien.

Entsprechend werden die erforderlichen Haushaltsmittel zugewiesen.

3. In welcher Höhe sind für den Landeshaushalt Kosten für die am Wohnhaus von Innenminister Wolf tatsächlich durchgeführten technischen Sicherungsmaßnahmen entstanden?

Siehe Vorbemerkung.

4. Falls die tatsächlich aufgewendeten Kosten die für die Gefährdungsstufe von Innenminister Wolf vorgesehenen über- schritten, mit welcher Begründung ist dies geschehen?

Siehe Antwort zu Frage 2. und zu Vorbemerkung.