Anzahl der fluglärmbelasteten Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser im Umfeld der Flughäfen Dortmund, Düsseldorf, Köln/ Bonn, Münster/Osnabrück, Niederrhein und Paderborn/Lippstadt

Für die Auswertung wurden die dem LANUV aus der Umgebungslärm-Kartierung vorliegenden Gebäude-Daten aus der automatisierten Liegenschaftskarte genutzt. Diese Daten sind jedoch nicht immer vollständig, wodurch einzelne Schulen oder Krankenhäuser evtl. nicht gezählt wurden. Auch ist die Anzahl der Schulgebäude bzw. Krankenhausgebäude angegeben.

13. Wie groß ist die Anzahl der fluglärmbelasteten Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser im Umfeld der Flughäfen Dortmund, Düsseldorf, Köln/ Bonn, Münster/Osnabrück, Niederrhein und Paderborn/Lippstadt bezogen auf die Tagespegel (Lden) von >55 dB(A), >65 dB (A) und >75 dB(A) bei gemessenen und den tatsächlich von den Flughäfen gemessenen Pegeln?

Flächenhafte Messdaten von Fluggeräuschbelastungen liegen nicht vor. Siehe auch die Ausführungen zu Frage 11.

14. Wie groß ist die Fläche des Nachtschutzgebietes am Flughafen Köln/Bonn (Gebiet, in dem zur Nachtzeit sechs Fluglärmereignisse im Freien mit einem Maximalpegel von 75 dB(A) und mehr erreicht werden) und wie groß ist die Zahl der Anwohnerinnen und Anwohner in diesem Gebiet?

Fläche des Nachtschutzgebietes: 63,1 km² Anwohnende im Nachtschutzgebiet: 37057

15. Wie groß wäre die Fläche eines Nachtschutzgebietes am Flughafen Köln/Bonn bei einem Wert von 6 x 70 dB(A) bei Anwendung der 100:100-Regel und wie groß wäre die Zahl der Anwohnerinnen und Anwohner in diesem Gebiet?

Daten für eine entsprechende Kontur (6x70 dB(A)) stehen nicht zur Verfügung.

16. Nach welchen Parametern werden Tagschutzgebiet, Nachtschutzgebiet sowie erweitertes Nachtschutzgebiet am Flughafen Düsseldorf definiert und welche Gesamtfläche haben diese Gebiete? Wie groß ist die Zahl der Anwohnerinnen und Anwohner in diesen Gebieten jeweils?

Nach Maßgabe der Genehmigung vom 09. November 2005 zur Änderung der Betriebsregelung für das Parallelbahnsystem des Flughafens Düsseldorf gilt folgendes:

- Tagschutzgebiet, berechnet nach Ablauf des ersten Jahres, in dem der Flugbetrieb auf dem Flughafen nach Maßgabe der oben genannten Änderungsgenehmigung durchgeführt worden ist: umschlossen von der Grenzlinie eines äquivalenten Dauerschallpegels Leq3 von 60 dB(A) tags (6 ­ 22 Uhr). Fläche des Tagschutzgebietes: 33,22 km² Anwohnende im Tagschutzgebiet: 23617

- Nachtschutzgebiet, umfasst ein Gebiet, in dem zwischen 22 und 1 Uhr durchschnittlich ein Maximalpegel von 71 dB(A) 8 Mal oder mehr überschritten wird.

Fläche des Nachtschutzgebietes: 17,40 km² Anwohnende im Nachtschutzgebiet: 9828

- Nachtkontur in der ein Anspruch auf schallgedämmte Belüftungsgeräte in Schlafräumen besteht, ist umschlossen von der Grenzlinie eines äquivalenten Dauerschallpegels Leq3 von 50 dB(A). Fläche dieser Kontur: 28,20 km² Anwohnende: 14346

17. Wie groß wäre das Nachtschutzgebiet am Flughafen Düsseldorf bei einem Wert von 6x70 dB(A) 22-06 Uhr bei Anwendung der 100:100-Regel?

Ein Nachtschutzgebiet bei einem Wert von 6 x 70 dB(A) bei Anwendung der 100-100-Regel liegt für den Flughafen Düsseldorf nicht vor.

18. Wie groß wären die Tag- und Nachtschutzgebiete am Flughafen Düsseldorf, wenn nicht die Berechnung, sondern die ­ auf die Genehmigungswerte hochgerechneten ­ Messwerte zugrunde gelegt würden?

Flächenhafte Messdaten von Fluggeräuschbelastungen liegen nicht vor. Siehe auch die Ausführungen zu Frage 11.

19. Wie groß wäre das Nachtschutzgebiet am Flughafen Düsseldorf, wenn unter Zugrundelegung der Messwerte eine Grenze von 6x70 dB(A) 22-06 Uhr bei 100:100-Betriebsrichtung unterstellt würde?

Flächenhafte Messdaten von Fluggeräuschbelastungen liegen nicht vor. Siehe auch die Ausführungen zu Frage 11.

20. Wie groß ist die Fläche des Schallschutzgebietes am Flughafen Dortmund (Gebiet, in dem während der sechs verkehrsreichsten Monate eines Jahres ein mittlerer Schallpegel (Leq4) von 62 dB(A) überschritten wird, bzw. das Gebiet mit einem Dauerschallpegel (Leq3) von über 64 dB(A) und einer Maximalpegelhäufigkeit von täglich mindestens 19 Lärmereignissen über 85 dB(A))? Wie groß ist die Zahl der Anwohnerinnen und Anwohner in diesem Gebiet?

Fläche dieses Gebietes: 4,7 km² Anwohnende in diesem Gebiet: 847

21. Wie groß ist die Fläche des Tagschutzgebietes am Flughafen Münster/Osnabrück (Gebiet, in dem der mittlerer Schallpegel (Leq3) von 62 dB(A) erreicht und überschritten wird) und wie groß ist die Zahl der Anwohnerinnen und Anwohner in diesem Gebiet?

Fläche dieses Gebietes: 10,1 km² Anwohnende in diesem Gebiet: 195

22. Wie groß ist die Fläche des Nachtschutzgebietes am Flughafen Münster/Osnabrück (Gebiet, in dem nachts regelmäßig mehr als sechs Fluglärmereignisse mit einem Maximalpegel von mehr als 70 dB(A) erreicht werden) und wie groß ist die Zahl der Anwohnerinnen und Anwohner in diesem Gebiet?

Fläche dieses Gebietes: 27,8 km² Anwohnende in diesem Gebiet: 1100

23. Wie sehen die Nachtflugbestimmungen an den Flughäfen Dortmund, Düsseldorf, Essen/Mülheim, Köln/Bonn, Münster/Osnabrück, Niederrhein, Paderborn/Lippstadt und Siegerland sowie an den Verkehrslandeplätzen AachenMerzbrück, Arnsberg, Bielefeld-Windelsbleiche, Bonn-Hangelar, DinslakenSchwarze Heide, Marl-Loemühle, Meschede-Schüren, Münster-Telgte, Porta Westfalica und Stadtlohn-Wenningfeld jeweils konkret aus? (Bitte tabellarisch darstellen im Hinblick auf genaue Zeiten, in denen Starts bzw. Landungen nicht erlaubt sind, Ausnahmeregelungen für bestimmte Flugzeugkategorien, wie z.B. Bonuslisten-Flugzeuge, Propellerflugzeuge, Home-Base-Carrier, und sonstige Spezifikationen.)

Für die einzelnen Flughäfen bzw. Verkehrslandeplätze gelten aktuell folgende Nachtflugbestimmungen: Flughafen Dortmund

Die Nachtflugregelung sieht verspätete Landungen - max. 20 pro Monat - von 22:00 bis 23:00 Uhr für Flugzeuge vor, die auf der Bonus-Liste des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) stehen. Für diese Flüge ist die Zustimmung des Platzhalters erforderlich. Bei mehr als 20 Landungen/Monat ist überdies die Zustimmung der Luftfahrtbehörde erforderlich.