Flughafen Düsseldorf

In der Nacht (22.00 bis 06.00 Uhr) sind grundsätzlich nur noch Flugbewegungen der umweltfreundlicheren Strahlflugzeuge, die auf der Bonusliste des BMVBS stehen, sowie von leisen, lärmzertifizierten Propellerflugzeugen zugelassen.

1. Planmäßige Starts von Strahlflugzeugen sind von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr ohne Ausnahmegenehmigung unzulässig. Flugzeuge, die vor 21:50 Uhr die Abrollposition verlassen haben, dürfen den Start auch nach 22:00 Uhr durchführen.

2. Planmäßige Landungen von Strahlflugzeugen sind von 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr ohne Ausnahmegenehmigung unzulässig.

3. Verspätete Landungen von Strahlflugzeugen, die in der jeweilig geltenden Fassung der Bonusliste enthalten sind, können bis 23:30 Uhr ohne Ausnahmegenehmigung erfolgen.

4. Verspätete Landungen von Strahlflugzeugen der Luftfahrtunternehmen, die zusätzlich auf dem Flughafen Düsseldorf einen von der Genehmigungsbehörde anerkannten örtlichen Wartungsschwerpunkt unterhalten, können bis 00:00 Uhr sowie ab 05:00 Uhr ohne Ausnahmegenehmigung erfolgen.

5. Lärmzertifizierte Propellerflugzeuge mit mehr als 9 Tonnen Höchststartgewicht unterliegen den gleichen Bestimmungen 1. bis 3. (s. o.) wie Strahlflugzeuge.

Über diese Regelungen hinaus kann die Bezirksregierung Düsseldorf (Luftaufsichtsstelle am Flughafen Düsseldorf) in begründeten Fällen Ausnahmegenehmigungen erteilen. Rettungsflüge sind zu jeder Uhrzeit zulässig und stellen keine Verspätungen dar.

Flughafen Essen/Mülheim:

Die Nachtflugregelung sieht verspätete Landungen von 22.00 Uhr bis 23:00 Uhr für am Flugplatz stationierte Flugzeuge mit über 2 MTOW-Maschinen vor. Für diese Flüge ist die Zustimmung des Flugplatzhalters erforderlich.

Flughafen Köln/Bonn:

In der Nacht (22.00 bis 06.00 Uhr) sind grundsätzlich nur Flugbewegungen von Strahlflugzeugen, die auf der Bonusliste des BMVBS stehen, sowie von leisen, lärmzertifizierten Propellerflugzeugen zugelassen.

Planmäßige und verspätete Starts auf den Startbahnen 14R, 32L und 25 sind zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr unzulässig. Flugzeuge, die vor 21:50 Uhr die Abrollposition verlassen haben, dürfen den Start auf diesen Startbahnen auch nach 22:00 Uhr durchführen.

Landungen auf den Landebahnen 14R und 07 sind zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr unzulässig.

Die übrigen Start- und Landebahnen können zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr genutzt werden.

Flughafen Münster/Osnabrück:

In der Nacht (22.00 bis 06.00 Uhr) sind grundsätzlich nur Flugbewegungen von Strahlflugzeugen, die auf der Bonusliste BMVBS stehen, sowie von leisen, lärmzertifizierten Propellerflugzeugen zugelassen.

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14.00 bis 05.00 Uhr gilt eine freiwillige Selbstbeschränkung. In dieser Zeit werden keine planmäßigen Flüge generiert. Im kürzlich erteilten Planfeststellungsbeschluss, der mit der Abnahme der geplanten Erweiterungsmaßnahme wirksam werden wird, wurde für Luftfahrzeuge, die in der Bonusliste geführt werden, eine nächtliche Kontingentierung für 360 Flugbewegungen pro Jahr - mit einer Monatshöchstgrenze von 50 - zur Verlängerung der Start- und Landebahn festgelegt.

Flughafen Siegerland:

Nach der Betriebsgenehmigung ist ein Instrumentenflugbetrieb (IFR-Betrieb) zwischen 22:00 und 06:00 Uhr nicht zulässig; Sichtflugbetrieb ist nicht beschränkt. Der Flugplatz ist nachts (22:00 bis 06:00 Uhr), abgesehen von Einzelgenehmigungen im Ausnahmefall, nicht geöffnet.

Verkehrslandeplatz Aachen-Merzbrück:

Die Flugbetriebsgenehmigung umfasst keinen Nachtflugbetrieb.

Verkehrslandeplatz Arnsberg:

Die Betriebsgenehmigung enthält keine Nachtflugbeschränkungen. Der Flugplatz ist nachts (22:00 bis 06:00 Uhr), abgesehen von Einzelgenehmigungen im Ausnahmefall, nicht geöffnet.

Verkehrslandeplatz Bielefeld:

Die Flugbetriebsgenehmigung umfasst keinen Nachtflugbetrieb.

Verkehrslandeplatz Bonn/Hangelar:

Die Flugbetriebsgenehmigung umfasst keinen Nachtflugbetrieb.

Verkehrslandeplatz Dinslaken Schwarze-Heide:

Die Flugbetriebsgenehmigung umfasst keinen Nachtflugbetrieb Verkehrslandeplatz Marl-Loemühle

Die Betriebsgenehmigung enthält keine Nachtflugbeschränkungen. Der Flugplatz ist nachts (22:00 bis 06:00 Uhr), abgesehen von Einzelgenehmigungen im Ausnahmefall, nicht geöffnet.

Verkehrslandeplatz Meschede-Schüren:

Die Betriebsgenehmigung enthält keine Nachtflugbeschränkungen. Der Flugplatz ist nachts (22:00 bis 06:00 Uhr), abgesehen von Einzelgenehmigungen im Ausnahmefall, nicht geöffnet.

Verkehrslandeplatz Münster-Telgte:

Die Flugbetriebsgenehmigung umfasst keinen Nachtflugbetrieb.

Verkehrslandeplatz Porta Westfalica:

Die Flugbetriebsgenehmigung umfasst keinen Nachtflugbetrieb.

Verkehrslandeplatz Stadtlohn:

Die Betriebsgenehmigung enthält keine Nachtflugbeschränkungen. Der Flugplatz ist nachts (22:00 bis 06:00 Uhr), abgesehen Einzelgenehmigungen im Ausnahmefall, nicht geöffnet.

24. Wie viele Flugbewegungen zwischen 22.00 und 6.00 Uhr gab es in den Jahren 2005, 2006, 2007 und 2008 jeweils an den Flughäfen Dortmund, Düsseldorf, Essen/Mülheim, Köln/Bonn, Münster/Osnabrück, Niederrhein, Paderborn/Lippstadt und Siegerland? (Bitte getrennt nach Starts und Landungen sowie differenziert nach Propeller- und Strahlflugzeugen und Bahnbelegung angeben.)

Vorbemerkung:

Bei den nachfolgenden Angaben handelt es sich um die Originaltabellen der jeweiligen Flughäfen. In der für die Beantwortung der Großen Anfrage verfügbaren Zeit war eine formale Harmonisierung der Tabellenstrukturen nicht möglich.