Es existieren keine rechtlichen Vorschriften über das Ablassen von Flugzeugtreibstoff

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Wie sehen die rechtlichen Vorschriften für einen derartigen Kerosinablass von Flugzeugen aus?

Welche Sanktionsmöglichkeiten gibt es bei einem derartigen Kerosinablass?

Es existieren keine rechtlichen Vorschriften über das Ablassen von Flugzeugtreibstoff. Die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) gibt im Annex 16 entsprechende Handlungsempfehlungen und die Bundesrepublik Deutschland hat sich mit dem Chicagoer Abkommen verpflichtet, diese umzusetzen. Bei der in diesen Fällen zuständigen Deutsche Flugsicherung GmbH gibt es Betriebsanweisungen für das Kontrollpersonal, wie in solchen Fällen zu verfahren ist.

Es gibt keine Sanktionsmöglichkeiten; diese wären im Hinblick auf den Notfall auch unangebracht.

Das Ablassen von Kerosin (engl.: Fuel Dumping) während des Fluges ist eine Maßnahme, die äußerst selten und nur in bestimmten Notsituationen unter Einhaltung strengster Sicherheitsbestimmungen von wenigen Flugzeugtypen angewendet wird ­ zum Beispiel, wenn nach dem Start Komplikationen an Bord auftreten und sich der Pilot entscheidet, sicherheitshalber sofort wieder zu landen. Technisch sind zum Treibstoffschnellablass jedoch nur Langstreckenflugzeuge in der Lage, die ein deutlich höheres zulässiges Startgewicht als zulässiges Landegewicht haben. Die Genehmigung zum Treibstoffschnellablass erteilt die Flugsicherung. Sie lotst das Flugzeug in einen wenig beflogenen Luftraum, der bei mindestens 1.500 Metern Höhe über möglichst dünn besiedeltem Gebiet liegt. Wegen der hohen Geschwindigkeit des Flugzeugs zerstäubt der austretende Treibstoff sofort und oxidiert zu Wasser und Kohlendioxid. Bei den meisten der heute gängigen Flugzeugtypen ist Fuel Dumping gar nicht vorgesehen, denn die Maschinen dürfen mit dem maximalen Startgewicht auch wieder landen.

80. Vorzugsweise in Anflugschneisen kommt es immer wieder zum Ablass von sog. Blue Ice, also gefrorenem Wasser von Flugzeugtoiletten, das als Eisklumpen zur Erde fällt. Gibt es eine (landesweite) Erfassung von Vorfällen mit Blue Ice?

Welche Vorfälle mit Blue Ice in NRW sind der Landesregierung aus den Jahren

2007 und 2008 bekannt?

Welche Schäden wurden hierdurch angerichtet?

Undichtigkeiten an den Luftfahrzeugen werden in der Regel erkannt bevor es zu Eisbildungen kommt. Sollte sich aber doch ein Eisansatz bilden, schmilzt dieser überwiegend im Laufe des Sinkfluges ab. Nur wenn der Wechsel von extrem kalten Luftmassen in warme Luftmassen sehr schnell stattfindet, kann es zum Ablösen dieses „Eisklumpen" kommen.

Der Landesregierung sind Vorfälle von „Blue Ice" in dem Maße bekannt, wie sie auch der Luftaufsicht zur Kenntnis gelangt sind.

Bei der Bezirksregierung Düsseldorf sind in den Jahren 2007 und 2008 insgesamt 3 und bei der Bezirksregierung Münster 5 Fälle angezeigt geworden. Es handelte sich vorwiegend um behauptete Verschmutzungen von Terrasse, Gartenmöbel, Auto oder Hauswand. Lediglich in einem Fall - es wurde beobachtet, wie einige Eisklumpen auf ein Feld fielen - konnte tatsächlich festgestellt werden, dass es sich um „Blue Ice" gehandelt hat. Überwiegend resultierten die Verunreinigungen nachweislich von Vogelkot.

Die Regulierung eines möglichen Schadens, würde, sofern feststellbar, nach dem Verursacherprinzip erfolgen.

81. Kann die Landesregierung ausschließen, dass ein durch Vogelschlag verursachter Flugzeugabsturz, wie er am 16.01.2009 in New York vorgekommen ist (Absturz eines Airbusses A 320 der Fluggesellschaft „US Airways") an den Flughäfen in NRW mit Düsenflugbetrieb vorkommen kann? Liegen im Start- und Landebereich der NRW-Flughäfen mit Düsenflugbetrieb Vogelzugrouten? (Bitte angeben, an welchen Flughäfen es zu Überschneidungen der An- und Abflugbereiche mit Vogelzugrouten kommt.)

Was wird an diesen Flughäfen zur Vermeidung von Kollisionen mit Zugvögeln unternommen?

Flugbetriebliche Komplikationen auf Grund von Vogelschlägen können nirgendwo auf der Welt komplett ausgeschlossen werden. In der Bundesrepublik Deutschland werden größtmögliche Anstrengungen unternommen, um solche Gefahren zu minimieren. So gelten für Flugplätze mit Linienbetrieb die „Richtlinien zur Verhütung von Vogelschlägen im Luftverkehr", in denen viele Maßnahmen zur Vorbeugung nicht nur gegen Vogelschlag sondern auch anderen Tiergefahren vorgegeben werden. An jedem Flugplatz gibt es auch einen Vogelschlagbeauftragten, der über den Kontakt zum „Deutschen Ausschuss zur Verhütung von Vogelschlägen im Luftverkehr e.V." immer auf dem neuesten Stand der Erkenntnisse gehalten wird. Der o.g. Ausschuss analysiert ganzjährig die Vogelzugaktivitäten in Deutschland und erstellt eine Vogelzugvorhersage, die der Luftfahrt zur Verfügung steht. Zusätzlich gibt es das sogenannte BIRDTAM, das speziell für die Flugvorbereitung erstellt wird und in dem genauen Risiken für jeden Bereich in Deutschland dargestellt werden.

Im täglichen Betrieb ist jeder Mitarbeiter an einem Flughafen verpflichtet auf Vogelkonzentrationen am oder in der Umgebung des Flughafens zu achten und dieses ggf. weiter zu melden. An jedem Flugplatz gibt es Möglichkeiten zur Vergrämung von Vögeln, an den meisten internationalen Flughäfen sogar spezielle Jagdaufseher.

Gemäß der im Luftfahrthandbuch der Bundesrepublik Deutschland angegebenen Daten über Vogelzugbewegungen und Vogelkonzentrationen liegt ganz Nordrhein-Westfalen in den Monaten März und November im Bereich des Vogelzugs der Kraniche, die überwiegend in Höhen von 100m bis 1700m über Grund fliegen. Gebiete mit sehr hoher Vogelkonzentration gibt es demnach nur in der Nähe des Flughafens Niederrhein in der Zeit von Oktober bis März.

82. An welchen Flugplatz- und Flughafenstandorten wird eine systematische Beprobung des Grundwassers im An- und Abstrom von Flughäfen vorgenommen und welche Ergebnisse wurden hierbei erzielt?

Für Untersuchungen des Grundwassers im Bereich der Flughäfen und Flugplätze sind die unteren Wasserbehörden der Kreise und kreisfreien Städte zuständig. Systematische Beprobungen des Grundwassers im An- und Abstrom von Flughäfen und Flugplätzen erfolgen für die internationalen Flughäfen Düsseldorf und Münster/ Osnabrück.

Beim Flughafen Düsseldorf wird vom Betreiber des Flughafens auf dem Flughafengelände und im Umfeld vom Umweltamt der Stadt Düsseldorf seit 1991 eine systematische Grundwasseruntersuchung durchgeführt. Es wurden hierbei keine Auffälligkeiten festgestellt, welches auch damit zu begründen ist, dass dem Gewässerschutz dienende Maßnahmen, z. B. hinsichtlich einer geordneten Entwässerung, durchgeführt werden.

Für den Flughafen Münster/Osnabrück werden seit dem Jahr 2000 ebenfalls systematische Grundwasseruntersuchungen im An- und Abstrom durch den Kreis Steinfurt durchgeführt.

Alle erfolgten Grundwasseruntersuchungen zeigen keine Auffälligkeiten.

Bei den übrigen Flughäfen und Flugplätzen (militärische Flugplätze wurden nicht abgefragt) werden keine systematischen Grundwasseruntersuchungen durchgeführt.

Weiterhin gibt es Grundwasseruntersuchungen von Wasserversorgungsunternehmen, falls der Flughafen-/Flugplatz im Einzugsbereich von Entnahmebrunnen liegt.

Soweit es auf Flughäfen/Flugplätzen punktuelle Belastungen des Bodens und Grundwassers durch Altlasten gibt, z. B. durch Tankstellen, werden diese im Rahmen der bodenschutz- und wasserrechtlichen Vorgaben untersucht und bewertet. Falls erforderlich wurden bzw. werden dazu Sanierungsmaßnahmen ergriffen.

83. Gibt es systematische Bodenbeprobungen in der Umgebung von Flughäfen und welche Ergebnisse haben diese?

In Nordrhein-Westfalen sind in zahlreichen Kreisen und kreisfreien Städten systematische flächendeckende Bodenbelastungskarten zur Ermittlung der Verbreitung persistenter Schadstoffe in Böden erstellt worden. Eine übergreifende Auswertung selektierter Proben aus dem Einflussbereich von Flughäfen im Vergleich zu den vorliegenden Hintergrundwerten für Böden zeigt keinen Einfluss des Flugverkehrs auf die Böden im Umgebungsbereich. Weitergehende spezielle Untersuchungen in der Umgebung von Flughäfen wurden daher nicht durchgeführt.

Bzgl. der Ermittlung punktueller Bodenbelastungen wird auf die Antwort zu Frage 82 verwiesen.

84. In welchem Zustand befinden sich Waldflächen in den Einflugschneisen von Flughäfen in NRW?