Musikförderung in Hessen

Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1. Sieht die Förderpraxis der Landesregierung eine Differenzierung nach Musiksparten vor?

Ja. Aus den Mitteln bei Kapitel 15 50 ATG 76 werden die Musikschulen über den Verband deutscher Musikschulen, die Gesangvereine und Musikvereine über die hessischen Sängerbünde bzw. Musikverbände, die hessischen Jugendorchester, Jugendsinfonieorchester und Jugendjazzorchester, die Wettbewerbe "Jugend musiziert" und "Jugend jazzt", der Instrumentenpool sowie der Fonds für Übungsleiterpauschalen für Jugendchöre und Jugendorchester über den Landesmusikrat Hessen e.V., der Hessische Jazzpreis, der Chorprojektfonds sowie die im Haushaltsplan ausgewiesenen Institutionen gefördert. Darüber hinaus werden auf Antrag auch einzelne Konzerte und Konzertreihen sowie Musikfestspiele im Bereich des Jazz, der Rockmusik, der Neuen Musik und der "Klassik" gefördert.

Die Förderung über Verbände erfolgt in Absprache mit den Betroffenen.

Einzelförderungen auf Antrag erfolgen zum Beispiel im Bereich des Jazz in Absprache mit einem Beratergremium. In den anderen Bereichen wie beim Chorprojektfonds erfolgt die Förderung auf Vorschlag einer Jury.

Frage 2. Sieht die Landesregierung die institutionelle Unterstützung privat getragener Orchester vor?

Nein. Die Landesregierung beabsichtigt nicht, neue zusätzliche institutionelle Förderungen, außer den im Haushaltsplan bereits ausgewiesenen Förderungen, aufzunehmen.