Subvention

Zusätzlich ergibt sich aus der Flugplatzgenehmigung, dass zu folgenden Zeiten Platzrundenflüge und Überlandflüge von weniger als 30 Minuten Dauer nicht zulässig sind: Montags bis freitags vor 09:00 Uhr, zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr und nach Sonnenuntergang, spätestens jedoch ab 19:00 Uhr, samstags ab 13:00 Uhr sowie ganztägig an Sonnund gesetzlichen Feiertagen. Luftfahrzeuge, die den erhöhten Schallschutzanforderungen entsprechen, sind von diesen Beschränkungen ausgenommen.

Der Flugplatz Bielefeld unterliegt also bereits weitreichenden Beschränkungen des Platzflugbetriebes.

307. Welche Möglichkeiten bestehen, den Flugbetrieb an Sonn- und Feiertagen nur bis 13:00 Uhr zuzulassen (zumindest Starts in östlicher Richtung, denn die Startbahn endet dicht vor einer Wohnsieldung)? Keine. Die bestandskräftige Genehmigung des Verkehrslandeplatzes Bielefeld vom 30. Mai 2005 sieht eine solche Beschränkung nicht vor.

308. Die Luftverkehrskonzeption NRW 2010 hat zum Inhalt, dass Umwelt- und Naturschutz integrative Bestandteile der Luftverkehrspolitik sind.

Wie bewertet die Landesregierung das Verhalten der Bezirksregierung Detmold, die sich mit ihrer Anordnung zur Zulassung der Asphaltierung der 750 m langen Rollbahn bei einem Eingriffsumfang von 1,09 ha entschieden gegen die fachlichen Meinungen und Genehmigungen der Unteren und Oberen Landschaftsbehörde, des Landschaftsbeirates und der Naturschutzverbände gestellt hat und mit ihrer Anordnung Umweltschutz konterkariert hat?

Die Bezirksregierung Detmold hat den gesetzlichen Vorgaben entsprechend als zuständige Höhere Landschaftsbehörde (Widerspruchsbehörde) im Verwaltungs- verfahren abschließend entschieden und ist hierin durch das Verwaltungsgericht Minden bestätigt worden.

309. Welche Veränderungen wird „JAR-OPS 2" auf dem Verkehrslandeplatz BielefeldWindelsbleiche insbesondere auf den jetzt entwickelten Werkflugverkehr haben?

JAR-OPS 2 gibt es nicht. (Siehe auch Antwort zu Frage 152)

In welchem Maße ist (bzw. kann) Bielefeld-Windelsbleiche unter den Gesichtspunkten von JAR-OPS 1/2 eine Alternative für den Rettungsflugverkehr der nicht verlängerten Start- und Landebahn des Landeplatzes Porta-Westfalica (sein)?

Welche Nachteile/Vorteile hat der Landeplatz Bielefeld-Windelsbleiche für Rettungsflüge nach Bad Oeynhausen?

Vor- und Nachteile beider Flugplätze für die Durchführung von Rettungsflügen ergeben sich im Wesentlichen aus den unterschiedlichen Infrastrukturen und der Lage.

312. Wie hat sich mit dem Ausbau des Landeplatzes Bielefeld-Windelsbleiche der Nachtflugverkehr durch Flugzeuge/Hubschrauber auf diesem Platz allgemein und durch die Nutzung von hoheitlichen Flügen und Rettungsflügen verändert?

Welche zumutbaren Alternativen gibt es für diese Flugbewegungen zu anderen Standorten?

So ist z. B. der Flugplatz Paderborn-Ahden in erreichbarer Nähe mit wesentlich günstigerer Infrastruktur ausgestattet und nicht an die Wohnbebauung herangeführt wie Bielefeld-Windelsbleiche.

Nachtflüge sind am Flugplatz Bielefeld nicht zulässig.

313. Ist es richtig, dass Bundeswehr, Bundespolizei und Landespolizei den Landeplatz auch in Randzeiten und Nachtzeiten seit dem Ausbau vermehrt, bevorzugt zum Tanken, anfliegen?

Anliegerinnen und Anlieger des Verkehrslandeplatzes (die nächste Wohnsiedlung und eine Grundschule sind nur ca. 80 m vom Tankplatz entfernt) beklagen sich über unerträglich zugenommene Lärmbelastungen und unzumutbarem Kraftstoffgestank durch diese Start- und Landevorgänge.

Nein.

314. Ist es richtig, dass die Flugstrecke von der Polizeischule Schloß-Holte Stukenbrock zum Verkehrslandeplatz Bielefeld-Windelsbleiche vergleichbar lang ist wie zum Flugplatz Paderborn-Ahden?

Nein.

Die Luftlinie Bildungszentrum „Erich Klausener" in Stukenbrock - Flugplatz Bielefeld beträgt ca. 14 km.

Die Luftlinie Bildungszentrum „Erich Klausener" in Stukenbrock - Flughafen Paderborn beträgt ca. 29 km.

315. Der Landeplatz Bielefeld-Windelsbleiche benutzt ein Gelände, auf dem seit Jahrzehnten ein Wasserwerk mit einer Vielzahl von Brunnen ­ für diese Nutzung wurde das Gelände ursprünglich von der Stadt Bielefeld erworben ­ besteht.

Ist es richtig, dass die von den Stadtwerken Bielefeld schon vor Jahren beantragte Ausweisung eines Wasserschutzgebietes von der Bezirksregierung mit Billigung des Umweltministeriums NRW bewusst hingehalten wird, um einen möglichst uneingeschränkten Flugbetrieb zuzulassen?

Welche Auflagen zum Wasserschutz sind auf dem Flugplatzgelände aus Auflagen des Wasserversorgungsunternehmens, des Grundstückseigentümers Stadt Bielefeld und der zuständigen Wasserbehörden verfügt und wie werden diese Auflagen eingehalten und überwacht?

In dem luftrechtlichen Verfahren, das zur Genehmigung vom 18. November 1994 führte, sind u.a. die wasserwirtschaftlichen Belange eingehend geprüft worden. Die untere und die obere Wasserbehörde waren an dem Verfahren beteiligt.

In die Genehmigung vom 18. November 1994 wurde die Bedingung aufgenommen, dass der unteren Wasserbehörde (Stadt Bielefeld) von der Flughafen Bielefeld GmbH ein von einem Fachplaner erarbeitetes Konzept zum Grundwasserschutz zur Zustimmung vorzulegen und innerhalb von 12 Monaten nach Zustimmung durchzuführen war.

Gemäß dieser Bedingung hat die Flughafen Bielefeld GmbH ein Konzept erarbeiten lassen und nach Billigung durch die untere Wasserbehörde umgesetzt. Die Einhaltung der wasserrechtlichen Auflagen wird durch die untere Wasserbehörde kontrolliert.

Von der Verzögerung einer Schutzgebietsausweisung zur Ermöglichung eines uneingeschränkten Flugbetriebes kann keine Rede sein.

316. Ist es richtig, dass der Landeplatz Bielefeld-Windelsbleiche durch Verzicht auf eine Miete bzw. Pacht von der Stadt Bielefeld subventioniert wird?

Welche Miet- bzw. Pachtzinsen entgehen der Kommune jährlich unter Berücksichtigung eines Zinssatzes, wie er für derartige Gewerbenutzung angemessen ist?

Die (zivilrechtliche) Vertragsgestaltung zwischen der Stadt Bielefeld und der Flugplatzbetreiberin, deren Gesellschafterin die Stadt ist, unterfällt der kommunalen Selbstverwaltung. Die allgemeine Aufsicht des Landes ist durch die Landesverfassung und die Gemeindeordnung allein auf die Rechtmäßigkeit kommunalen Handelns beschränkt. In diesem Zusammenhang liegen der Landesregierung gegenwärtig keine Angaben zum angesprochenen Pachtvertrag vor.

6.15.Verkehrslandeplatz Bonn-Hangelar

In der NRW-Luftverkehrskonzeption 2010 wird in der „Handlungsoption 20n" eine Verlängerung der Start- und Landebahn am Verkehrslandeplatz Bonn-Hangelar entsprechend den JAR-OPS-1-Vorschriften empfohlen.

Wie ist der aktuelle Sachstand hierbei? (Vorliegen eines Beschlusses des Flugplatzunternehmens, Vorliegen einer Bauanzeige bei zuständigen Bezirksregierung, Stand des Genehmigungsverfahrens, ggf. Stand des GEP- und/oder LEPÄnderungsverfahrens?)

Die Flugplatzgesellschaft Hangelar mbH prüft eine Anpassung des Flugplatzes Bonn Hangelar nach JAR-OPS 1.

Der Bezirksregierung Düsseldorf als zuständiger Luftfahrtbehörde liegt noch kein Antrag der Flugplatzgesellschaft vor.

6.16.Verkehrslandeplatz Dinslaken-Schwarze Heide

In der NRW-Luftverkehrskonzeption 2010 wird in der „Handlungsoption 20n" eine Verlängerung der Start- und Landebahn am Verkehrslandeplatz DinslakenSchwarze Heide entsprechend den JAR-OPS-1-Vorschriften empfohlen.

Wie ist der aktuelle Sachstand hierbei? (Vorliegen eines Beschlusses des Flugplatzunternehmens, Vorliegen einer Bauanzeige bei zuständigen Bezirksregierung, Stand des Genehmigungsverfahrens, ggf. Stand des GEP- und/oder LEPÄnderungsverfahrens?)