Weimar 12052005 DiplomKaufmann Peter Tennies Wirtschaftsprüfer Steuerberater LANDTAG NORDRHEINWESTFALEN 14 Wahlperiode Drucksache

Prüfungsvermerk nach § 7 Abs. 5 FraktG NRW

In Übereinstimmung mit dem FraktG NRW in der Fassung vom 18.12.2001 in Verbindung mit den Richtlinien über die Bewirtschaftung und Prüfung der vom Landtag Nordrhein-Westfalen bewilligten Zuschüsse an die Fraktionen stelle ich fest:

1. der Verwendungsnachweis der FDP-Fraktion im Landtag NRW entspricht den Vorschriften der Absätze 2 bis 4 des § 7 FraktG NRW

2. Der Verwendungsnachweis ist rechnerisch richtig

3. Dem Verwendungsnachweis liegt eine ordnungsgemäße Haushalts- und Kassenführung zu Grunde

4. Die der FDP-Fraktion im Landtag NRW zugewendeten Mittel wurden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und ihrer Zweckbestimmung verwendet.

Weimar, 12.05.2005 Diplom-Kaufmann Peter Tennies Wirtschaftsprüfer / Steuerberater

Rechnungslegung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag Nordrhein-Westfalen für das Kalenderjahr 2004

Einnahmen und Ausgaben

1. Einnahmen EUR

Ich habe die Rechnungslegung (Verwendungsnachweis) unter Einbeziehung der Buchführung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag NRW für die Periode vom 01.01 bis 31.12.2004 geprüft.

Die Buchführung und die Rechnungslegung liegen in der Verantwortung der parlamentarischen Geschäftsführung der Fraktion.

Meine Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von mir durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über die Rechnungslegung (Verwendungsnachweis) unter Einbeziehung der Buchführung und der sonstigen Unterlagen abzugeben.

Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach meiner Überzeugung entsprechen die Rechnungslegung (Verwendungsnachweis) und die Buchführung für die Periode vom 01.01 bis 31.12.2004 den Vorschriften des Gesetzes über die Rechtsstellung der Fraktionen im Landtag von Nordrhein-Westfalen.

Düsseldorf, den 20.