FedEx
Reichen nach der Ansiedlung von FedEx die Vorfeldflächen/Stellflächen für das Abstellen und die Abfertigung von Luftfahrzeugen am Flughafen Köln/Bonn?
Der Minister für Bauen und Verkehr hat die Kleine Anfrage 3314 mit Schreiben vom 18. Mai 2009 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Wirtschaft, Mittelstand und Energie wie folgt beantwortet:
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage:
Zurzeit befindet sich am Flughafen Köln/Bonn eine Sortierhalle für die Firma FedEx in Bau.
Laut Aussagen der Flughafengesellschaft soll die Inbetriebnahme des Hubs im Jahr 2010 erfolgen. Die Flughafengesellschaft rechnet laut eigener Aussagen mit mindestens 52 Flügen wöchentlich, für 2020 mit 106 pro Woche. Die genannten Zahlen sollen auf einer konservativen Prognose der Firma FedEx beruhen, FedEx selber schließe nicht aus, dass „weitaus mehr Flugzeuge den Köln Bonn Airport anfliegen werden".
1. Mit wie vielen Flugbewegungen pro Woche rechnet die Landesregierung durch Ansiedlung von FedEx? (Bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Projektionsjahren nach den Jahren 2010, 2015, 2020 und jeweils nach Uhrzeiten 06:00 bis 22:00 und 22:01 bis 5:59 Uhr.)
Derzeit können, insbesondere aufgrund der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, keine exakten Angaben zu den von der Firma FedEx geplanten Flugbewegungen getrennt nach den Prognosejahren 2010, 2015 und 2020 gemacht werden.
2. Wie begründet die Landesregierung vor dem Hintergrund der Baumaßnahmen von FedEx und den daraus resultierenden zu erwartenden Flugbewegungen, dass die Vorfeldflächen/Stellflächen für das Abstellen und die Abfertigung von Luftfahrzeugen am Flughafen Köln/Bonn ausreichen?
Durch den Weggang der Lufthansa Cargo AG und der deutlichen Reduktion des Frachtflugbetriebs der DHL Vertriebs GmbH stehen in früheren Jahren belegte Vorfeldpositionen wieder zur flexiblen Positionierung zur Verfügung.
3. Liegt der Landesregierung als Luftaufsicht ein Aufstellplan für die Vorfeldflächen/Stellflächen und das dortige Abstellen und Abfertigen von Luftfahrzeugen unter Berücksichtigung des zukünftigen zusätzlichen Verkehrs durch die Fa. FedEx vor?
Ein Positionierungsplan ist im Luftfahrthandbuch (AIP) in Form der Flugplatzrollkarte AD2
EDDK 2-7 veröffentlicht. Dieser Positionierungsplan erfährt durch die geplante Inbetriebnahme der Sortierhalle der Firma FedEx keine Veränderung.
4. Geht die Landesregierung als Luftaufsicht davon aus, dass die Benutzung der Rollwege durch Fremdverkehr/Fahrzeugverkehr unter Berücksichtigung des zukünftigen zusätzlichen Verkehrs durch die Fa. FedEx akzeptabel ist?
Der Landeregierung liegen keine Angaben vor, aus denen sich eine signifikante Veränderung der bodengebundenen Verkehrsbewegungen über Rollbahnen durch die Firma FedEX ableiten lässt.
5. Wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung, dass für eventuell notwendige Veränderungen/Ergänzungen an Vorfeldflächen/Stellflächen für das Abstellen und Abfertigen von Luftfahrzeugen und/oder Rollwegen kein Planfeststellungsverfahren notwendig ist?
Wie sich aus der Antwort zur Frage 2 ergibt, sind wegen der Ansiedlung der Firma FedEx keine wesentlichen baulichen Veränderungen oder Anpassungen an Vorfeldern bzw. Rollwegen erforderlich.