Einsatzreaktionszeiten der Polizei im Kreis Recklinghausen: Welche Kriterien gelten und warum informiert die Landesregierung nicht umfassend?

Die von mir gestellte Kleine Anfrage 3151 "Einsatzreaktionszeiten der Polizei im Kreis Recklinghausen und in der Stadt Bottrop - Mauert Innenminister Wolf?" (Drs. 14/8684) vom 05. März 2009 wurde mit Datum vom 04. April vom Innenminister beantwortet (Drs. 14/8984). Bestandteil der Anfrage war auch die 3. Frage "Wie haben sich die Erhebungsund Auswertekriterien zur Feststellung der Einsatzreaktionszeiten verändert?" In der Antwort wurde auf die Vorbemerkungen verwiesen. Dort findet sich der Satz "Die Auswertungsparameter wurden auf Vorschlag der Kreispolizeibehörden während des Jahres 2008 geändert, um die Datenaussagekraft und eine landesweite Vergleichbarkeit weiter zu erhöhen." Dies beantwortet jedoch nicht die o. g. Frage.

1. Wie sahen die Auswertungsparameter vor und nach ihrer Veränderung konkret aus?

Die zur Auswertung herangezogenen Einsatzanlassarten wurden überprüft und neu festgelegt. Nach der Überarbeitung verblieben noch 128 nun landeseinheitlich festgelegte Anlassarten (gegenüber 156 bisher). Nunmehr werden nur noch solche Einsatzanlässe berücksichtigt, die in der Regel der Polizei von Dritten mitgeteilt werden (außenveranlasste Einsätze).

Die selbst veranlassten Einsätze sind mit Überarbeitung des Einsatzanlassartenkataloges aus der Auswertung herausgefallen.

2. Lassen sich bei der jeweiligen Anwendung auf einen bestimmten Zeitraum verschiedene Ergebnisse erzielen?

Ja.

Um die Auswirkungen der bisher umgesetzten Veränderungen festzustellen, wurden das Jahr 2007 nach den alten und neuen Parametern auf Landesebene ausgewertet.

ERZ (Land NRW) 2007 „Alt" 2007 „Neu" Außenveranlasst 14:21 13:55

Verkehrsunfall mit Personenschaden 11:03 10:44

Täter am Ort 7:27 5:41

3. Wie waren jeweils die Einsatzreaktionszeiten der Polizei in den Kreis angehörigen Städten des Kreises Recklinghausen sowie in der Stadt Bottrop im Zeitraum 01.09.2005 - 30.08.2006?

Das zur Verfügung stehende Auswerteinstrument ermöglicht eine nachträgliche Auswertung nur bis zum 01.01.2006. Die Auswertungen für die davor liegende Zeit sind automatisiert gelöscht worden.

ERZ „Außenveranlasst" 01.01.2006 30.08.Soforteinsätzen"?

Der Begriff „Soforteinsätze" ist nicht definiert.

Neben den ERZ „insgesamt" wurden die ERZ von Einsätzen ausgewählt, bei denen Rechtsgüter unmittelbar gefährdet und daher höchste Eile geboten ist (insbesondere Einsätze, bei denen sich der Täter noch am Tatort befindet sowie Verkehrsunfälle mit Personenschaden).

Wie bereits zur Frage 3 ausgeführt, sind valide Auswertungen nur ab dem 01.01.2006 möglich.

ERZ „ Welche notwendigen Maßnahmen kann die Kreispolizeibehörde Recklinghausen zur Verbesserung der Einsatzreaktionszeiten in Gladbeck veranlassen?

Die Antworten zu Fragen 2., 3. und 4. zeigen, dass die dort aufgeführten ERZ für die Stadt Gladbeck im Vergleich zu den anderen Kommunen im Kreis Recklinghausen und zum Kreis insgesamt im mittleren Bereich liegen. Sie liegen allerdings über den jeweiligen Durchschnittswerten im Land.

Das Polizeipräsidium Recklinghausen ist bemüht, die ERZ weiter zu verbessern.

In diesem Zusammenhang wurde z. B. mit Wirkung vom 18.11.2008 ein Streifenbezirkskonzept umgesetzt, um die zum Teil divergierenden ERZ der einzelnen Polizeiwachen auf ein einheitlich bestmögliches Niveau zu bringen. Valide Ergebnisse liegen derzeit noch nicht vor.

Dass das Polizeipräsidium Recklinghausen den Verbesserungen der erfolgskritischen Faktoren „Einsatzreaktionszeit Täter am Ort" und „Einsatzreaktionszeit Verkehrsunfall mit Personenschaden" einen hohen Stellenwert einräumt, wird auch im neuen Sicherheitsprogramm 2009-2011 der Behörde deutlich, in dem diese als Teil der Behördenstrategie besonders herausgestellt werden.