Steuer
Die zur Steuerung des Landesbetriebs zwischen diesem und dem Ministerium abgeschlossenen Zielvereinbarungen waren für die Kalenderjahre 2001 bis 2006 zu umfangreich und wurden im Übrigen regelmäßig zu spät vereinbart. Eine auf produktbezogenen, strategischen Kennzahlen basierende Zielvereinbarung, die dem Ministerium eine produktorientierte, strategische Steuerung des Landesbetriebs ermöglichen würde, besteht bisher nicht.
Im Landesbetrieb wurden Zielvereinbarungen als Führungs- und Steuerungsinstrument nur für etwa ein Fünftel der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen abgeschlossen. Rund die Hälfte dieser Zielvereinbarungen wurde mündlich getroffen.
Aufgrund des aktuellen Umsetzungsstandes von EPOS.NRW im Landesbetrieb kann noch keine Aussage zur Praxistauglichkeit und Umsetzungsreife der EPOS.NRW-Konzepte für den Flächen-Rollout im Land getroffen werden. Die Steuerung des Landesbetriebs erfolgt bisher überwiegend inputorientiert.
Ende 2006 verfügte der Landesbetrieb Straßenbau über eine Liquiditätsreserve von 11 Millionen aus nicht verbrauchten und dennoch nicht zurückgeforderten Landesmitteln für betriebliche Investitionen. Hierdurch ist dem Land ein vermeidbarer Zinsverlust entstanden.
Beschlussvorschlag der Fraktionen von CDU und FDP
Der Ausschuss für Haushaltskontrolle nimmt den Bericht des Landesrechnungshofes Nordrhein-Westfalen (LRH) zur Kenntnis. Der Ausschuss begrüßt, dass das Ministerium für Bauen und Verkehr (MBV) und der Landesbetrieb Straßenbau wesentliche Anregungen des Landesrechnungshofs aufgegriffen und umgesetzt haben.
Der Ausschuss erwartet, dass das Ministerium für Bauen und Verkehr - unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Zustandserfassung und Bewertung der Landesstraßen und der finanziellen Rahmenbedingungen - weitere Anstrengungen zur Verbesserung des Zustands der Landesstraßen in Nordrhein-Westfalen unternimmt.
Ferner erwartet der Ausschuss, dass das Ministerium für Bauen und Verkehr weiterhin seine Ziele zur Schaffung der Voraussetzungen einer Bilanzierung des Straßenvermögens verfolgt und mittelfristig eine weitere schrittweise Ausdifferenzierung des im Haushaltsplan abgebildeten Produkthaushalts vorsieht. Der bereits erfolgreich eingeschlagene Weg zur Schaffung einer modernen Straßenbauverwaltung ist fortzusetzen.
Das Ministerium wird aufgefordert, dem Ausschuss bis zum 30.06.2010 über eingeleitete Maßnahmen und den weiteren Fortgang der Angelegenheit zu berichten.
Beschlussvorschlag der Fraktion der SPD
Der Ausschuss für Haushaltskontrolle nimmt mit großer Sorge die sich bis heute weiter verschlechternde Substanz der Landesstraßen zur Kenntnis, die sich daraus ergibt, dass deutlich zu geringe Haushaltsmittel für deren Instandhaltung bereitgestellt werden.
Er begrüßt, dass das Ministerium die laufende Zustandserfassung und Bewertung der Landesstraßen in die Erstellung einer nachhaltigen Erhaltungsstrategie einbeziehen will, teilt aber insofern den Standpunkt des Landesrechnungshofes, dass Zustandserfassung und Bewertung kein Erhaltungskonzept ersetzt. Er erwartet, dass das Ministerium das mehrfach angekündigte ganzheitliche Handlungskonzept, aufgrund dessen eine grundlegende Verbesserung bei der Erhaltung der Landesstraßen langfristig gesichert werden kann, nunmehr kurzfristig vorgelegt wird.
Der Ausschuss begrüßt weiterhin die Absicht des Ministeriums für Bauen und Verkehr, kennzahlenorientierte Zielvereinbarungen mit dem Landesbetrieb abzuschließen, um dadurch eine produktorientierte, strategische Steuerung des Landesbetriebs zu ermöglichen. Er bemängelt allerdings, dass trotz Abschlusses der internen Qualitätssicherung der Daten aus dem Jahr 2007 im Entwurf des Landeshaushalts 2009 immer noch keine differenzierte Darstellung erfolgt ist. Daher wird erwartet, dass das Ministerium für Bauen und Verkehr weitere Schritte zur Ausdifferenzierung des im Haushaltsplan abgebildeten Produkthaushalts unternimmt.
Weiterhin wird kritisch angemerkt, dass die vom Landesrechnungshof erbetene Zusage, sämtliche Kosten für die Umsetzung des Projektes EPOS.NRW im Rahmen der Projektdokumentation festzuhalten, nicht eingehalten worden ist. Das Ministerium für Bauen und Verkehr wird aufgefordert, dies umgehend nachzuholen.
Der Ausschuss kritisiert, dass die Zielsetzung des Landesbetriebs, zwecks betriebswirtschaftlicher Optimierung Zielvereinbarungen zwischen Führungskräften und Beschäftigten abzuschließen, weitgehend verfehlt wurde. Er erwartet, dass über allgemeine Bekundungen und Erörterungen hinaus nunmehr konkret nachzuvollziehende Schritte umgesetzt werden, damit Zielvereinbarungen als wirksamer Bestandteil moderner Unternehmenssteuerung umfassend etabliert werden.
Damit der Landesbetrieb in die Lage versetzt wird, den Wert der Landesstraßen und der dazu gehörigen Bauwerke inkl. deren Abschreibung in einer Anlagenbuchhaltung zu erfassen und fortzuschreiben, damit die Infrastruktur der Landesstraßen ganzheitlich gesteuert werden kann, empfiehlt der Ausschuss eine Gesetzesinitiative zur Übertragung des Vermögens an den Landesstraßen auf den Landesbetrieb.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN legte keinen Beschlussvorschlag vor.
Beschluss sowie Abstimmungsergebnis
Der Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion wurde mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen der SPD bei Abwesenheit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Der Beschlussvorschlag der Koalitionsfraktionen wurde mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen der SPD bei Abwesenheit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.
- Abschnitt 28 des Jahresberichts Förderung des Schienenpersonennahverkehrs Prüfungsfeststellung
Das Land gewährt Zweckverbänden als den Aufgabenträgern des Schienenpersonennahverkehrs Finanzmittel in Höhe von rund 800 Millionen jährlich. Der Zweckverband Verkehrsverbund Rhein- Ruhr schloss mit der DB Regionalbahn Rhein-Ruhr GmbH einen langjährigen Verkehrsvertrag mit einem Jahresvolumen von rund 300 Millionen im Verhandlungsverfahren ab.
Die Erbringung der Verkehrsleistung wird vom Zweckverband durch ein Qualitätscontrollingsystem überwacht. Die detaillierten Erkenntnisse aus der Qualitätskontrolle führen nicht zu nennenswerten wirtschaftlichen Konsequenzen, weil die vertraglich vereinbarte Regelung zur Ahndung von Qualitätsdefiziten keine Wirkung erzielt.
Der Zweckverband hielt im Jahr 2007 unabhängig von der vereinbarten Vertragsstrafe einen Teil des der DB Regionalbahn Rhein-Ruhr GmbH geschuldeten Entgelts wegen Qualitätsmängeln und wegen überhöhter Preise zurück und verwahrte diesen auf einem gesonderten Konto. Nach Ansicht des Landesrechnungshofes sind diese Mittel dem Land bis zur Klärung der Angelegenheit zurückzuzahlen.
Beschlussvorschlag der Fraktionen von CDU und FDP
Der Ausschuss für Haushaltskontrolle dankt dem LRH für die Prüfung der Vertragsbeziehungen zwischen dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und der DB Regio NRW GmbH (DB Regio).
Er erwartet, dass das Ministerium für Bauen und Verkehr bei seiner Vermittlung zwischen den Vertragsparteien im Rahmen seiner Möglichkeiten darauf hinwirkt, dass die für die Beilegung der Meinungsverschiedenheiten zwischen VRR und DB Regio gegebenenfalls notwendigen neuen Verträge bzw. Änderungen der bestehenden Verträge vergaberechtskonform, auch in europarechtlicher Hinsicht, zustande kommen. Er sieht nur so die notwendige Transparenz und Wirtschaftlichkeit gewährleistet. Er geht weiterhin davon aus, dass durch die erarbeiteten vertraglichen Regelungen sichergestellt wird, dass der Schienenpersonennahverkehr in Nordrhein-Westfalen in annehmbarer Qualität erfolgt.
Beschlussvorschlag der Fraktion der SPD
Der Ausschuss für Haushaltskontrolle zieht als Schlussfolgerung der Prüfung der Vertragsbeziehungen zwischen VRR und DB Regio durch den Landesrechnungshof die Erwartung, dass das Ministerium bei seiner vermittelnden Tätigkeit darauf hinwirkt, dass die für die Beilegung der Meinungsverschiedenheiten zwischen VRR und DB Region notwendigen neuen Verträge bzw. Vertragsänderungen auch in europarechtlicher Hinsicht vergaberechtskonform zustande kommen werden.
Er sieht nur so die geforderte Transparenz und Wirtschaftlichkeit gewährleistet. Weiterhin geht der Ausschuss davon aus, dass durch die unter Begleitung des Ministeriums für Bauen und Verkehr erarbeiteten vertraglichen Regelung der Schienenpersonennahverkehr für die Bevölkerung in dem vom VRR versorgten Raum in guter Qualität sichergestellt wird.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN legte keinen Beschlussvorschlag vor.
Beschluss sowie Abstimmungsergebnis
Nachdem die SPD-Fraktion ihren Beschlussvorschlag zurückgezogen hatte, wurde der Beschlussvorschlag der Koalitionsfraktionen zum gemeinsamen Beschlussvorschlag aller vier Fraktionen erhoben und mit folgendem Text einstimmig angenommen:
Der Ausschuss für Haushaltskontrolle dankt dem LRH für die Prüfung der Vertragsbeziehungen zwischen dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und der DB Regio NRW GmbH (DB Regio).
Er erwartet, dass das Ministerium für Bauen und Verkehr bei seiner Vermittlung zwischen den Vertragsparteien im Rahmen seiner Möglichkeiten darauf hinwirkt, dass die für die Beilegung der Meinungsverschiedenheiten zwischen VRR und DB Regio gegebenenfalls notwendigen neuen Verträge bzw. Änderungen der bestehenden Verträge vergaberechtskonform, auch in europarechtlicher Hinsicht, zustande kommen. Er sieht nur so die notwendige Transparenz und Wirtschaftlichkeit gewährleistet. Er geht weiterhin davon aus, dass durch die erarbeiteten vertraglichen Regelungen sichergestellt wird, dass der Schienenpersonennahverkehr in Nordrhein-Westfalen in guter Qualität erfolgt.