Biomasseeinleitung in den Abbabach und die Ruhr

Am 22.03.2009 wurde von der Unteren Wasserbehörde des Märkischen Kreises eine Einleitung von Gülle / Biomasse in den Abbabach festgestellt. Es sind schätzungsweise 10m³ Biomasse in den Abbabach gelangt. In Folge wies der Bach eine starke Schaumbildung und eine dunkle Trübung auf. Der Abbabach ist ein direkter Zufluss der Ruhr. Es ist zu vermuten, dass die Biomasse ebenfalls in die Ruhr gelangt ist.

Die Gülle / Biomasse, teilweise aus den Niederlanden stammend, sollte versuchsweise als Düngeersatz auf das Ackerland ausgebracht werden. Sie lagerte hierzu in einem Tank auf einem Feld nahe dem Abbabach.

1. Wie stellt sich der genaue Hergang der Einleitung aus Sicht der Landesregierung dar?

Auf einem in unmittelbarer Nähe zum Abbabach gelegenen Feld wurden BiomasseRückstände in Schlauchtanks zwischengelagert. Die Schlauchtanks waren in der Woche vor dem 22.03.2009 durch eine in Nordrhein-Westfalen ansässige Firma, die u. a. die Verbringung niederländischer Biomasse-Rückstände betreibt, befüllt worden.

Der Firma lag eine vom Ministerium für Umwelt und Natur, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) erteilte tierseuchenrechtliche Genehmigung zur Verbringung von verarbeiteter Klauentiergülle zur Ausbringung auf Flächen namentlich bestimmter landwirtschaftlicher Betriebe in der Region und eine Bestätigung des Nährstoffaufnahmekontingentes durch die Landwirtschaftskammer NRW vor. Die Genehmigung beinhaltet nicht die hier vorgenommene Lagerform in Schlauchtanks. Eine Befassung der unteren Wasserbehörden bezüglich der temporären Lagerung von Biomasse-Rückständen in den Schlauchtanks war durch die Firma nicht erfolgt.

Die gelagerten Biomasse-Rückstände sind sukzessive über Lohnunternehmer auf Flächen eines landwirtschaftlichen Betriebs aufgebracht worden.

Am 22.03.2009 ist es unfallbedingt durch Öffnung eines Ventils zu einem Austritt von ca. 10

m³ Biomasse-Rückstand gekommen. Zur Ursachenaufklärung wird polizeilich ermittelt. Die für die Bearbeitung des Schadensfalls am Abbabach zuständige untere Wasserbehörde des Märkischen Kreises hat zur Schadensminderung einen Deich ausheben lassen, um einen weiteren Zutritt der Biomasse-Rückstände in den Abbabach zu unterbinden.

Der Märkische Kreis hat in Amtshilfe das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz zur Durchführung von Untersuchungen herangezogen. Eine unmittelbare Information des Ruhrverbandes und der Wasserversorger an der Ruhr ist gemäß AWWR-Alarmplan (Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke an der Ruhr) erfolgt.

Die Schlauchtanks wurden von der in diesem Fall betroffenen Firma zunächst bis zur Ursachenklärung aus der Region zurückgezogen.

Das MUNLV hat zwischenzeitlich per Erlass dargelegt, dass die Verwendung von Schlauchtanks in der Regel den Anforderungen des § 19g Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz und der JGS-Anlagen-Verordnung (Verordnung zur Umsetzung von Artikel 4 und 5 der Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen; Fundstelle: Gesetz- und Verordnungsblatt NRW vom 10.02.2006, S. 74) entsprechen muss oder im Einzelfall einer wasserrechtlichen Erlaubnis bedarf. Die unteren Wasserbehörden sind aufgefordert, bei Verwendung von Schlauchtanks die entsprechenden Voraussetzungen zu prüfen. Die Landwirtschaftskammer und die berufsständischen Verbände sind hierüber informiert.

2. Welche Auswirkungen auf andere Schutzgüter können festgestellt werden?

Es ist zu einer gülletypischen Verunreinigung mit lokaler Auswirkung auf den Abbabach gekommen. Eine Beeinträchtigung der Ruhr bzw. der Wasserversorgung an der Ruhr wurde nicht festgestellt. Bei dieser Einschätzung ist berücksichtigt, dass in dem BiomasseRückstand ein Tierarzneimittel in geringer Konzentration festgestellt wurde.

3. Warum wurde die Öffentlichkeit nicht umfassend über diesen Fall und das weitere Verfahren informiert?

Über die Information der Öffentlichkeit entscheidet in Fällen mit lokaler Auswirkung die zuständige Behörde. In der lokalen Presse wurde berichtet. Ergänzend hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz im Umweltereignisse-Portal eine Information über den Vorfall veröffentlicht.

4. Seit wann, mit welchem Ziel, in welchem Umfang und durch wen sind Versuche genehmigt worden, niederländische Gülle / Biomasserückstände als Düngeersatz auf Äcker in der Region auszubringen?

Es handelt sich nicht um eine Versuchsanordnung.