Wann hat das Arbeitsgericht Herne wieder einen Direktor?

Die Justizministerin hat die Kleine Anfrage 3323 mit Schreiben vom 4. Juni 2009 namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage:

Nach Presseberichten verfügt das Arbeitsgericht Herne derzeit nicht über das planmäßige richterliche Personal. Der bisherige Direktor des Arbeitsgerichts ist im August 2008 zum Richter am Landesarbeitsgericht Hamm ernannt worden. Seit diesem Zeitpunkt stehen dem Arbeitsgericht Herne statt der vorgesehenen sechs lediglich fünf Richter zur Verfügung.

Gleichzeitig ist in der Presse von einem massiven Anstieg der Eingangszahlen am Arbeitsgericht Herne die Rede. Während im letzten Quartal des Jahres 2007 noch 881 Klagen eingegangen sein sollen, habe sich die Eingangszahl im entsprechenden Quartal des Jahres 2008 auf 1.118 Klagen erhöht - um 30 %.

1. Wie haben sich die Eingangszahlen beim Arbeitsgericht Herne im Jahr 2008 und im ersten Quartal 2009 im Vergleich zu den entsprechenden Zeiträumen des Jahres 2007 entwickelt?

2. Aus welchem Grund ist bisher die Stelle des Direktors des Arbeitsgerichts Herne nicht nachbesetzt worden?

Der bisherige Direktor des Arbeitsgerichts Herne ist am 31. Oktober 2008 - und nicht wie in der Kleinen Anfrage mitgeteilt im August 2008 - zum Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht in Hamm ernannt worden. Die Stelle des Direktors des Arbeitsgerichts Herne ist nachfolgend im Justizministerialblatt Nordrhein-Westfalen vom 1. Dezember 2008 ausgeschrieben worden. Das Besetzungsverfahren ist inzwischen abgeschlossen. Richter am Arbeitsgericht Stefan Kröner ist am 28. Mai 2009 zum Direktor des Arbeitsgerichts Herne ernannt worden. Die Zeitdauer des Besetzungsverfahrens hält sich im üblichen Rahmen.

3. Trifft die Aussage des Sprechers des Justizministeriums zu, dass der Besetzungsbericht dem Justizministerium vorliegt?

Ja.

4. Hat das Justizministerium Maßnahmen ergriffen, die durch die langwierige Nichtbesetzung der Direktorenstelle gestiegene Arbeitsbelastung für die übrigen Richter am Arbeitsgericht Herne zu verringern?

Die Dauer des Besetzungsverfahrens hält sich im üblichen Rahmen. Im Hinblick hierauf, sowie in Anbetracht der Belastungssituation im Bezirk des Landesarbeitsgerichts Hamm waren Ausgleichsmaßnahmen nicht angezeigt.

5. Wenn ja, welche Maßnahmen sind dies?