Jugendliche Mehrfachtäter

Aus der Strafverfolgungsstatistik des Statistischen Landesamts Wiesbaden lassen sich für das Jahr 1997 (die Ergebnisse für 1998 und 1999 liegen noch nicht vor) die nachfolgend angegebenen Zahlen zur Thematik der Kleinen Anfrage entnehmen, wobei zum Begriff "Mehrfachtäter" auszuführen ist, dass durchaus in der Statistik lediglich eine Verurteilung aufgeführt ist, der aber mehrere Straftaten zugrunde liegen. Insoweit wäre eventuell die Polizeiliche Kriminalstatistik aussagekräftiger, wobei aber kein Bezug zu den Verurteilungen hergestellt werden kann.

Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und für Sport und der Sozialministerin die Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1. Wie viele jugendliche Mehrfachtäter sind in Hessen im letzten Berichtszeitraum verurteilt worden?

Nach Jugendstrafrecht Verurteilte 1997 insgesamt (einschl. Heranwachsende, die nach Jugendstrafrecht verurteilt wurden):

Frage 2. Welcher Nationalität waren diese Mehrfachtäter?

Angaben zur Nationalität verurteilter Personen enthält die Strafverfolgungsstatistik nicht.

Frage 3: Wie viele dieser Straftäter sind mehr als zehn Mal, mehr als zwanzig Mal, mehr als dreißig Mal, mehr als vierzig Mal und mehr als fünfzig Mal straffällig geworden?

Durch die bundeseinheitliche Tatverdächtigenechtzählung wird jeder Tatverdächtige pro Berichtsjahr insgesamt nur einmal gezählt, unabhängig von der Zahl der von ihm begangenen Straftaten. Trotz dieser Einmalzählung pro Jahr (bezogen auf die Gesamtzahl der Straftaten und übergeordnete Straftatengruppen) werden Tatverdächtige in Untergruppen der PKS verschiedenen Straftatenschlüsseln bzw. Deliktbereichen zugeordnet, wenn ihnen mehrere Fälle unterschiedlicher Art zur Last gelegt werden.

Bei der Addition der einzelnen Deliktbereiche ergibt sich daraus eine Zahl von mehr als 20.000 jugendlichen Tatverdächtigen in Hessen.

Dies lässt somit den Schluss zu, dass einzelne Tatverdächtige mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten sind. Weitergehende Angaben zur Anzahl der Mehrfachtäter und den von ihnen begangenen Straftaten sind auf der Basis der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht möglich, weil darin eine unmittelbare Verknüpfung zwischen Tatverdächtigen und Fällen in dieser Weise nicht vorgesehen ist.

Die genauere Beantwortung der Frage wäre nur durch eine Sonderauswertung des gesamten Datenbestandes für Fälle und Personen im Hessischen Polizei-Informationssystem (HEPOLIS) möglich. Dies wäre sehr zeit- und arbeitsaufwendig und könnte nur mit einem längeren Vorlauf realisiert werden. Daher wurde vom Ministerium des Innern und für Sport zunächst darauf verzichtet.

Frage 4: Wie viele Kinder sind der Landesregierung bekannt, die zwar Straftaten begangen haben, aber aufgrund ihres Alters nicht verurteilt werden konnten?

Frage 5: Wann ist mit der Einrichtung einer geschlossenen Einrichtung in Hessen für straffällig gewordene Kinder und Jugendliche zu rechnen?

Die Landesregierung erarbeitet zurzeit unter dem Aspekt der Unterbringung in einer "geschützten Einrichtung" ein Konzept der intensiven, verlässlichen und verbindlichen Betreuung von schwer verhaltensauffälligen und delinquenten Kindern und Jugendlichen in enger personeller und räumlicher Kooperation zwischen Jugendhilfe und Jugendpsychiatrie, das dem besonderen Bedarf dieser Personengruppe Rechnung tragen soll.