Welchen Erfolg hat der Förderunterricht an den Schulen in NRW- warum brauchen so viele Schüler und Schülerinnen weiterhin Nachhilfe?

Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 3346 mit Schreiben vom 15. Juni 2009 namens der Landesregierung wie folgt beantwortet: Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Jeder zweite Gymnasiast ist in der Mittelstufe auf Nachhilfe angewiesen. Mathematik steht dabei an der Spitze der Nachhilfefächer. In den Jahrgangsstufen 11-13 sind es immerhin noch mehr als 20 Prozent der Schüler, die nach dem Unterricht weiterpauken, wie die «Frankfurter Rundschau» unter Berufung auf das neueste Bildungsbarometer des Zentrums für empirische pädagogische Forschung (Zepf) an der Universität Koblenz-Landau berichtete.

Dies liege nicht nur an der komplexen Materie, sondern auch an den Lehrern, zitierte die Zeitung den Zepf-Leiter Reinhold Jäger. Bei einer Umfrage zu den didaktischen Fähigkeiten ihrer Pädagogen habe es von Schülerseite schlechte Noten geradezu gehagelt: «Ein Drittel bekam eine Vier oder eine schlechtere Note», berichtete er. Der Nachfrage nach Mathematik folgt die Nachfrage nach Englisch, Deutsch, Latein.

Reinhold Jäger erklärte der WAZ: „Der Unterricht vieler Lehrer sei veraltet, weil gerade diejenigen, die es nötig hätten, nicht an Fortbildungen teilnähmen. Obendrein erklären viele Mathematiklehrer schlicht falsch", sagt der Professor und zitiert eine entsprechende Studie des Max-Planck-Instituts. Wer sich Nachhilfe nicht leisten könne, bleibe eben auf der Strecke.

Diese Studie macht wieder einmal deutlich, dass es kein Recht auf eine ausreichende und gute Förderung an den Schulen gibt. Wer sich erzählen lässt, wie Förderunterricht an nordrhein-westfälischen Schulen ablaufen kann, hofft nur, dass dieser Förderunterricht nicht zur Pflicht wird.

Hier gibt es Situationen, in denen 30 Schüler und Schülerinnen gleichzeitig von einem Lehrer oder einer Lehrerin „gefördert" werden, die diese Klasse ansonsten im Unterricht nicht kennen und über ihren Leistungsstand keine ausreichenden Kenntnisse haben. Damit wird dem Anspruch auf Förderung genüge getan, erreicht wird nichts. Unter solchen Voraussetzungen ist es nicht verwunderlich, dass Eltern sich eine Unterstützung für ihre Kinder weiterhin von kommerziellen Anbietern einkaufen.

In NRW gibt es fünf Förderstunden bis zur Klasse zehn. Dadurch soll die Sitzenbleiber­ Quote gesenkt werden. Diese Förderstunden reichen nach Einschätzung vieler Lehrer und Lehrerinnen jedoch nicht aus. Lernen braucht eben mehr Zeit. Zeit zum Wiederholen, Vertiefen und zum Einüben. Fehler machen mit eingeschlossen. Denn Lernen setzt Verstehen voraus.

Zurzeit gibt es keine Anzeichen dafür, dass das Land NRW die kommerzielle Nachhilfe überflüssig macht.

Eltern bezahlen auch in NRW Millionenbeträge für Nachhilfe Dies zeugt nicht von einem steigenden Vertrauen in die Förderkultur der nordrhein-westfälischen Schulen.

1. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass Förderstunden individuell fördernd wirken und damit dem Anspruch der individuellen Förderung auch im Hinblick auf eine ausreichende Unterstützung wirklich entsprechen?

Die Gestaltung der zur Verfügung stehenden Förderstunden ist Bestandteil der professionellen Kompetenz von Lehrerinnen und Lehrern, die diese Aufgabe in gleicher Weise pädagogisch verantwortlich wahrnehmen wie ihren Regelunterricht.

Die Schulen erhalten über die Qualitätsanalyse, Lernstandserhebungen und zentrale Prüfungen Rückmeldung zu ihrer Leistung und damit auch zur Verwendung ihrer Förderstunden.

Dass die Schulen in NRW hier auf einem guten Weg sind, belegt der inzwischen stabil rückläufige Trend der Zahl nichtversetzter Schülerinnen und Schüler. Wiederholten im Gymnasium 2000/2001 noch 3,9 % der Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I das Schuljahr, waren es im Schuljahr 2008/2009 nur noch 1,5 %.

Darüber hinaus bietet die Landesregierung den Schulen durch vielfältige Maßnahmen, z. B. die Initiativen „Gütesiegel Individuelle Förderung", „Komm Mit! ­ Fördern statt Sitzenbleiben" und die „LernFerien NRW", Unterstützung und Anregung für eine wirksame Nutzung der Förderstunden.

2. Welche Qualitätserwartungen können Eltern an die Förderstunden, die in den Schulen erteilt werden, stellen?

Förderstunden bieten Lerngelegenheiten, die zur weiteren Entfaltung individueller Begabungen beitragen, fachliche Lerninhalte vertiefen oder sichern. Sie dienen darüber hinaus dazu, Schülerinnen und Schüler darin zu unterstützen, in fachlichem Lernen Anschluss zurückzugewinnen bzw. Lernschwierigkeiten zu überwinden. Schulisches Qualitätsmanagement setzt hier an und obliegt der Eigenverantwortung von Schulen.

3. In welchem Umfang gibt es ein Anrecht auf qualitativ individuellen Förderunterricht für den einzelnen Schüler und die einzelne Schülerin?

Für die einzelnen Schulformen sieht die APO-SI ausdrücklich Ergänzungsstunden ­ unter anderem für individuelle Förderung ­ vor.

Für die Hauptschule: 13 Ergänzungsstunden "vorrangig für die Förderung in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik..." (§ 14 Abs. 5); für die Realschule: 14 Ergänzungsstunden "vorrangig für die Förderung in den Fächern Deutsch und Mathematik, den Fremdsprachen und im Lernbereich Naturwissenschaften..." (§ 15 Abs. 4); für die Gesamtschule: 9 - 12 Ergänzungsstunden in der Sekundarstufe I. Die Verwendungsbreite ist hier höher und bedarfsorientiert vorzusehen für Förderung, erweiterte fachliche Angebote und/oder berufsvorbereitende Angebote (§ 19 Abs. 3). Insgesamt stehen für den Bildungsgang bis zum Abitur 290 statt bisher 265 Wochenstunden zur Verfügung, darunter auch bedarfsorientiert Vertiefungsunterricht in den Kernfächern zur individuellen Förderung im Umfang von bis zu 6

Halbjahreskursen in der Oberstufe. für das Gymnasium: 10 - 12 Ergänzungsstunden in der Sekundarstufe I zur vorrangigen Förderung in den Kernfächern und Naturwissenschaften sowie für erweiterte Angebote in den Fächern der Stundentafel (§17 Abs. 4). Im Rahmen von insgesamt 265 Wochenstunden ist auch hier in der Oberstufe Vertiefungsunterricht im Umfang von bis zu 6 Halbjahreskursen vorgesehen.

Schließlich begrenzt die APO-SI die o. g. Entscheidungsspielräume der Schulen, indem sie 5 Förderstunden als absolute Untergrenze festlegt (§ 3 Abs. 3). Über darüber hinausgehende Angebote entscheidet die Schule bedarfsorientiert und in eigener pädagogischer Verantwortung.

4. Wie hat sich die Nachfrage der Eltern nach Nachhilfeunterricht in NRW nach Einführung der Förderstunden in den einzelnen Schulformen entwickelt? (Bitte nach Schulformen und Jahrgängen aufschlüsseln) Daten hierzu werden vom Ministerium für Schule und Weiterbildung nicht erhoben. Bezüglich der in der Kleinen Anfrage erwähnten Studie wird darauf hingewiesen, dass dieses aktuelle Bildungsbarometer des Zentrums für empirisch-pädagogische Forschung an der Universität Koblenz Landau (Zepf) durch die Schülerhilfe in Auftrag gegeben wurde und vom Zepf und der Schülerhilfe gemeinsam getragen wird.

5. Fortbildung ist wichtig für den Erfolg der Arbeit, wenn man verantwortlich mit jungen Menschen arbeitet. Welche Regelungen gelten für die Teilnahme an Fortbildungen für Lehrer und Lehrerinnen in NRW? Lehrerinnen und Lehrer sind laut Schulgesetz (§ 57 Abs. 3) verpflichtet, sich zur Erhaltung und weiteren Entwicklung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten selbst fortzubilden und an dienstlichen Fortbildungsmaßnahmen auch in der unterrichtsfreien Zeit teilzunehmen. Die Genehmigung von Fortbildung während der Unterrichtszeit setzt in der Regel voraus, dass eine

Vertretung gesichert ist oder der Unterricht vorgezogen oder nachgeholt oder Unterrichtsausfall auf andere Weise vermieden wird.