Chaos im Besetzungsverfahren für die Schulleitungen in NRW?

Ab dem 01.08.2009 sollen alle Schulleitungsstellen mit einem neuen Eignungsfeststellungsverfahren (EFV) besetzt werden.

Nun sollen sich in Nordrhein-Westfalen in der ersten Runde dieses Verfahrens rund 20 Personen beteiligt haben. Die zweite Bewerbungsrunde im März soll wegen fehlender Teilnehmerzahlen abgesagt worden sein.

Zudem scheint es im Verwaltungsablauf weiterhin Unklarheiten in der Umsetzung des Verfahrens zu geben.

1. Wie viele Schulleitungsstellen in NRW sind ab dem 01.08.09 bis zum 01.02. in Grund, Haupt- und Realschulen, Gymnasien und Berufskollegs nach dem neuen Verfahren voraussichtlich zu besetzen?

Das Eignungsfeststellungsverfahren (EFV) wird bis Ende 2010 für Stellenbesetzungen in allen weiterführenden Schulformen erprobt. Über die Einführung des EFV an den Grundschulen wird nach dieser Erprobung entschieden.

Nach der Planung der Bezirksregierungen (Stand 25. Mai 2009) sollen im Zeitraum 01.08.2009 bis zum 01.02.2010 Schulleitungsstellen im folgenden Umfang mit Bewerberinnen und Bewerbern mit bestandenem EFV besetzt werden: voraussichtlich am Eignungsfeststellungsverfahren teilgenommen haben?

Fortbildungsveranstaltungen zur Vorbereitung auf Methodik und Aufgabenstellungen des EFV werden von den Bezirksregierungen nicht angeboten. Die staatliche Schulleitungsqualifizierung (SLQ) hat das Ziel, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf die Übernahme eines Amtes als Schulleiterin oder Schulleiter vorzubereiten. In diesen SLQ-Kursen befinden sich zurzeit 205 Lehrerinnen und Lehrer, die sich wie folgt auf die Schulformen verteilen:

Bis zum 01.02.2009 hatten 18 Lehrkräfte (davon 14 mit Erfolg) am EFV teilgenommen.

Für den in der Kleinen Anfrage 3352 zwar nicht ausdrücklich nachgefragten, für die Einführung des neuen Verfahrens jedoch besonders relevanten Zeitraum bis zum 01.02.2010 ergibt sich die folgende Situation: Am 30./31.03.2009 haben weitere 33 Lehrkräfte (davon 23 mit Erfolg) am EFV teilgenommen. Für die zwischen Juli und Oktober 2009 geplanten EFV liegen den Bezirksregierungen etwa 90 Zulassungsanträge von Lehrkräften vor, die an einer anderen Vorqualifizierung teilgenommen haben (z. B. an der Fortbildung für stellvertretende Schulleiterinnen und Schulleiter).

Im direkten Anschluss an die zwischen Anfang Oktober und Anfang November 2009 endenden SLQ-Kurse erhalten alle Absolventinnen und Absolventen die Möglichkeit, am EFV teilzunehmen. Die Teilnahme am EFV ist freiwillig.

3. Ist es geplant, wenn geeignete Bewerberinnen und Bewerber nach dem EFV für vakante Stellen fehlen, kurzfristig ein anderes Verfahren zur Besetzung der Stellen einzuführen?

Nein.

4. Welche Informationen aus dem EFV erhalten die zuständigen Dezernenten in den Bezirksregierungen für die von ihnen zu verfassenden dienstlichen Beurteilungen?

Die Beurteilerinnen und Beurteiler in den schulfachlichen Dezernaten erhalten eine Bescheinigung über das verbalisierte Ergebnis des EFV („Die Leistungen übertreffen die Anforderungen" oder „Die Leistungen übertreffen die Anforderungen in besonderem Maße").

5. Gilt die dienstliche Beurteilung, die sich aus dem EFV und dem Leistungsbericht des Schulleiters ergibt, auch für Bewerbungen auf andere Ausschreibungen (z. B. stellvertretende/r Schulleiter/in)? Ja, sofern es sich um Stellen in der Schulleitung gemäß § 60 Abs. 1 Schulgesetz handelt.