Aufgabenstellung der Lernstandserhebungen VERA

Seit 2004 werden in Nordrhein-Westfalen wie in allen anderen Bundesländern die von der Universität Landau konzipierten zentralen Lernstandserhebungen für Grundschulen „VERA" (=Vergleichsarbeiten) durchgeführt.

Besonders in diesem Jahr, aber auch in den davor liegenden, waren die Vergleichsarbeiten teilweise heftiger Kritik ausgesetzt. So bemängelte der Grundschulverband (Pressemitteilung vom 11.05.2009), die VERA-Aufgaben seien nicht geeignet, wesentliche Bereiche und Kompetenzen der Bildungsstandards zu erfassen und führe zu Fehlaussagen über Leistungen der Kinder.

So sei die Aufgabenstellung im diesjährigen VERA-Test im Bereich „Deutsch" für die Grundschülerinnen und Grundschüler nicht adäquat für das Lern- und Leistungsniveau von Drittklässlerinnen und Drittklässlern gewesen: Die Schülerinnen und Schüler mussten demnach einen mit „Piratenopa" betitelten Text analysieren. Nach Beurteilung des Grundschulverbandes überforderte die Geschichte aber das Textverständnis leseschwächerer Kinder, da die auf zwei Ebenen spielende Geschichte zu komplex für Drittklässlerinnen und Drittklässler gewesen sei. Weiter seien, gerade für Kinder, für die Deutsch die Zweitsprache ist, einige Wörter schlicht unbekannt, der Aufsatz sei lebensfremd und ließe nur festgelegte, nicht aber flexible Antwortmöglichkeiten in seinem Auswertungsteil zu. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) führte weiter aus, die curricularen Vorgaben für die Grundschulen passten nicht mit der Lernstandserhebung VERA zusammen (Pressemitteilung vom 13.05.2009)

Zusätzlich zu der Frage der Angemessenheit des Aufgabenniveaus der VERA-Aufgaben, ist die darauf folgende Analyse und Verwertung der Ergebnisse von besonderer Bedeutung:

Insbesondere angesichts des Drucks etwa von Seiten der Schulaufsicht seien, so der Grundschulverband, die Lehrerinnen und Lehrer um ein möglichst positives Ergebnis bemüht, was zu Schönigungen und Vorübungen führe, die keine Rückschlüsse auf das tatsächliche Lernniveau der Schülerinnen und Schüler zuließen.

Aber auch für die Schülerinnen und Schüler selbst können die Ergebnisse der VERAErhebungen erhebliche Konsequenzen zur Folge haben: In Nordhrein-Westfalen können die Ergebnisse von VERA bei der Entscheidung zwischen zwei Noten ausschlaggebend sein (vgl. Süddeutsche Zeitung, 13.05.2009, S. 6: Kritik am Piraten-Test. Bundesweite Schulstudie löst Empörung aus).

1. Inwiefern sieht die Landesregierung die Vereinbarkeit der VERA-Erhebung 2009 mit den Lehrplänen für das dritte Schuljahr als gegeben an?

Grundlage für die Entwicklung der Aufgaben der Vergleichsarbeiten im Fach Deutsch sind die Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz für die Primarstufe im Fach Deutsch, die durch die Lehrpläne für die Grundschule 2008 in Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden.

Die in den Bildungsstandards und in den Lehrplänen beschriebenen Kompetenzerwartungen stimmen mit den in den Vergleichsarbeiten überprüften Kompetenzen überein.

2. Wie verhält sich die Landesregierung zu der Aussage des Grundschulverbandes, die im Bereich „Deutsch" gestellten Aufgaben der VERA-Erhebung seien für Drittklässlerinnen und Drittklässler zu komplex gewesen?

Text und Aufgabenstellungen entsprechen den Anforderungen für die dritte Klasse. Landesweite Ergebnisse liegen derzeit noch nicht vor, so dass die zitierte Aussage des Grundschulverbandes nicht belegt werden kann und daher von der Landesregierung nicht geteilt wird.

3. Inwiefern wurden in Nordrhein-Westfalen die Schülerinnen und Schüler auf die VERA-Aufgaben gezielt vorbereitet?

Die Aufgabenschwerpunkte wurden den Grundschulen per Schulmail vom 16.3.2009 mitgeteilt und auf den Internetseiten der Universität Koblenz-Landau veröffentlicht. Eine darüber hinaus gehende Vorbereitung auf die Aufgaben gab es seitens des Ministeriums und der Universität Koblenz-Landau nicht.

4. Inwiefern steht die Landesregierung mit der VERA erarbeitenden Universität Landau in Kontakt, um eigene Einschätzungen bezüglich des Fragenkatalogs und -niveaus einfließen lassen zu können?

Das Land Nordrhein-Westfalen ist kontinuierlich in die Steuerung und Aufgabenentwicklung der Vergleichsarbeiten durch Mitarbeiter des Schulministeriums, Schulpraktiker und Mitglieder der Schulaufsicht eingebunden. Die Entscheidung über die endgültige Zusammenstellung der Testhefte obliegt gemäß länderübergreifender Vereinbarung der Universität Koblenz-Landau.

5. In welchem Ausmaße können die Ergebnisse der VERA-Erhebung in die Benotung einfließen und daher versetzungsrelevant sein?

Die Ergebnisse der Vergleichsarbeiten werden bei der Leistungsbeurteilung angemessen berücksichtigt. Bei der Festlegung der Zeugnisnote für Schülerinnen und Schüler, die zwischen zwei Noten stehen, werden die Ergebnisse der Vergleichsarbeiten ebenfalls berücksichtigt.

Dabei wird insbesondere der vorher erteilte Unterricht mit bedacht. Details regelt der Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 20.12.2006.