„Bio"-Massen-Legehennenhaltung in Velbert?

Am 15.06.2009 berichtet das WDR-Magazin „Markt" über eine Haltung von 20.000 Legehennen, angeblich nach den Kriterien der EU Öko-Durchführungs-Verordnung 889/2008, des Unternehmens Richard Hennenberg in Velbert. Diese „Bio-Legehennenhaltung" soll die größte in NRW sein. Das Unternehmen plant eine weitere „Bio-Legehennenhaltung" in der Stadt Wuppertal.

Die Kriterien der der EU-Öko-Durchführungs-Verordnung 889/2008 besagen unter anderem:

· Jedes Huhn muss mindestens für ein Drittel seines Lebens freien Zugang zu Außenflächen haben. Dabei stehen jedem Huhn umgerechnet vier Quadratmeter Auslauf zu.

· Die Gruppen dürfen maximal 3.000 Tiere groß sein und sich nicht mischen.

· Maximal sechs Tiere dürfen sich einen Quadratmeter Stallfläche teilen.

Bei 20.000 Legehennen müsste der Stall Hennenberg in Velbert demnach 80.000 Quadratmeter Auslauffläche nachweisen. „Markt" hat alle Wiesen, die zum Hof von Richard Hennenberg gehören, nachgemessen und kommt lediglich auf eine Fläche von etwa 18.000 Quadratmeter. Ein angrenzender Wald wird für die Hühnerhaltung offensichtlich nicht genutzt.

Doch selbst auf diesen 18.000 Quadratmetern, die ja eigentlich übervoll mit Hühnern sein müssen, entdeckt „Markt" bei einem Besuch kein einziges Huhn. Die Tierschutzorganisation PETA stellte bei ihren Recherchen in Velbert fest, dass das Gras relativ unberührt aussieht und dort in letzter Zeit mit höchster Wahrscheinlichkeit keine große Zahl Hühner gelaufen ist.

Dieser Verdacht deckt sich wiederum mit den Aussagen der Bürgerinitiative Fettenberg.

Nach deren Angaben findet ein Freilandauslauf findet faktisch nicht statt. Nach Angaben der Bürgerinitiative sind seit Anfang Oktober letzten Jahres bis zum 13. Mai 2009 die Hühner gerade siebenmal draußen gewesen.

Kontrolliert wird die Hennenhaltung in Velbert vom Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen e. V. Den Hof gibt es seit circa zwei Jahren. Laut „Markt" haben auch die Kontrolleure dieses Vereins Auslauf und Einzäunung bemängelt, waren aber zuversichtlich, dass die Mängel schnell behoben werden können.

Doch inzwischen hat, „Markt" zufolge, das zuständige Forstamt mitgeteilt, dass im angrenzenden Wald, der für eine Erweiterung des Auslauf in Frage käme, gar keine Zäune stehen dürfen. Einzäunungen oder Nutztierhaltung seien nur mit Genehmigung des Amtes zulässig.

Und bisher, so das Forstamt, sei nicht einmal ein Antrag gestellt worden.

Laut Prüfbericht des Vereins für kontrollierte alternative Haltungsformen sollen die Legehennen wenigstens im Stall genügend Platz haben. Aber an den bisher zuständigen Prüfern hat inzwischen auch der Vereinsgeschäftsführer Zweifel und will ein anderes Prüfinstitut mit einer weiteren Kontrolle beauftragen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wann und mit welchen Auflagen ist die genannte „Bio"-Legehennenhaltung von den zuständigen Behörden genehmigt worden?

2. Wann und mit welchen Ergebnissen wurde die Legehennenhaltung durch die zuständigen Behörden kontrolliert?

3. Ist nach Auffassung der Landesregierung eine Haltung von 20.000 Legehennen an einem Ort nach der EU-Öko-Durchführungs-Verordnung 889/2008 zulässig und welche Bedingungen (Stallfläche, Auslauf etc.) müssten dafür erfüllt sein?

4. Was hat und was wird die Landesregierung zur die Einhaltung der EU-Bio-Verordnung im Falle der Legehennenhaltung Hennenberg in Velbert unternehmen?

5. Mit welchen straf- und/oder ordnungsrechtlichen Konsequenzen muss ein Legehennenhaltungsbetrieb rechnen, der die Auflagen der die Regelungen der EU-ÖkoDurchführungs-Verordnung 889/2008 nicht eingehalten, die produzierten Eier aber trotzdem als Bio-Eier in den Handel gebracht hat?