Festlegungen zur Bildung von Mieterbeiräten bei der an Heuschrecken verkauften LEG?

Auf meine Kleine Anfrage 2625 vom 24. Juni 2008 fragte ich die Landesregierung: "Wie lautet die genaue vertragliche Passage mit der laut Landesregierung Whitehall zu der Bildung von Mieterbeiräten vertraglich verpflichtet wurde."

Diese Frage wurde mit der Drucksache 14/7262 wie folgt beantwortet: "Weder der Vertrag als Ganzes, noch Bestandteile des Kaufvertrages können wegen ihres vertraulichen Charakters an die Öffentlichkeit gegeben werden [...]"

In der Fragestunde vom 24. Juni 2009, in der die dringliche Anfrage 313 beantwortet wurde, verwies Dr. Helmut Linssen auf die Nachfrage von Hannelore Kraft, warum noch nicht einmal das Mindestmaß an Information auf diese Frage statt gefunden habe, darauf, dass die Antwort auf das jeweils erforderliche Mindestmaß zu beschränken sei, und nicht öffentlich erfolgen müsse.

Vorsorglich weise ich darauf hin, dass ich für den Fall, dass die Landesregierung eine öffentliche Antwort verweigert, auch mit einer nicht öffentlichen Antwort einverstanden wäre.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie lautet die genaue vertragliche Passage mit der laut Landesregierung Whitehall zu der Bildung von Mieterbeiräten vertraglich verpflichtet wurde?

2. Ist die Landesregierung selbständig dazu in der Lage abzuschätzen, ob sie eine Information "nicht öffentlich", "vertraulich" oder "öffentlich" geben möchte?

3. Warum hat die Landesregierung diese Frage aus der Anfrage 2625 überhaupt nicht beantwortet?