Stützt die Landesregierung überhöhte Grunderwerbskosten im Rahmen von Straßenbaumaßnahmen?

Die Gemeinde Welver erwarb aufgrund eines Dringlichkeitsbeschlusses vom 27.04.2009 mit Grundstückskaufvertrag vom 19.05.2009 die Grundbesitzung Gemarkung Scheidingen, Flur 2, Flurstück 111, Hofraum, Scheidinger Straße 3, Groß: 144 qm zu einem Kaufpreis von 25.000,00. Dies entspricht einem Kaufpreis je qm von 173,61. Die Bodenrichtwerte sehen für den Bereich Scheidingen Bodenwerte zwischen 50 und 75 /m² vor.

Auf Antrag der Gemeinde Welver war zuvor die Zwangsversteigerung des Grundstücks angeordnet worden. Die Eintragung des Zwangsversteigerungsvermerks erfolgte am 5.09.2008. Trotzdem hat ein Ankauf zu dem obigen Kaufpreis stattgefunden.

Auf dem Grundstück befand sich ein abbruchreifes Gebäude, für dessen Abbruch die Gemeinde einen Betrag von rund 26.000,00 (180,55 / qm) aufwenden musste. Auffällig ist, dass die Abbruchkosten den vereinbarten Kaufpreis noch überstiegen.

Der Ankauf geschah im zeitlichen Zusammenhang mit dem Ausbau der L 669 "Scheidinger Straße" in der Ortsdurchfahrt Scheidingen. Diese Ausbaumaßnahme führt die Gemeinde Welver im Auftrage von Straßen NRW durch. Die Gemeinde Welver erwartet im Hinblick auf die getätigten Aufwendungen nach ihren eigenen Berechnungen einen Zuschuss von 64,7 %, sprich 33.967,00, bezogen auf den Kaufpreis und die Abrisskosten des abbruchreifen Gebäudes.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Hält die Landesregierung einen Kaufpreis von 173,61 bei dem fraglichen Grundstück für angemessen, obwohl sich dieses Grundstück auf Antrag der Gemeinde Welver in der Zwangversteigerung befand und der maximale Bodenrichtwert maximal 75 /m² beträgt, der durch den gezahlten Kaufpreis um 131 % überschritten wird?

2. Hätte der Termin zur Zwangsversteigerung ­ voraussichtlich im Laufe des Jahres 2010 - abgewartet werden können, ohne dass Zuwendungen nach den Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz im Jahre 2010 entfallen und dann hätten ausgezahlt werden können, vorausgesetzt die Gemeinde hätte diese während der laufenden Ausbaumaßnahme schon beantragt?

3. Hält die Landesregierung die Bezuschussung des überhöhten Kaufpreises durch Straßen NRW für gerechtfertigt und diese überhaupt angesichts der Überschreitung der Bodenrichtwerte in dieser außergewöhnlichen Höhe für möglich?