Wann fordert die Landesregierung den Rücktritt des Hochschulratsmitglieds Middelhoff?

"Das Amt eines Hochschulratsmitglieds ist eine höchst verantwortungsvolle Tätigkeit, die hohe Anforderungen an die persönlichen Fähigkeiten und die Reputation der Persönlichkeit stellt", so Minister Pinkwart in einer Antwort auf eine mündliche Anfrage der SPD-Fraktion (Plenarprotokoll 27.08.2008). Damals ging es darum, dass das Hochschulratsmitglied Gertrud Höhler in die öffentliche Kritik geraten war, weil sie wissentlich Büroräume an einen sächsischen NPD-Abgeordneten vermietet hatte. Nicht nur die anderen Mitglieder des Hochschulrats, der Rektor und der Senat, sondern auch der Minister selbst hatten daraufhin erfolglos ihren Rücktritt gefordert. Andreas Pinkwart hatte Gertrud Höhler aufgefordert, ihr Amt zur Verfügung zu stellen, um weiteren Schaden von der Universität abzuwenden. (Rheinische Post 22.06.2007) Auf die Frage nach den juristischen Möglichkeiten einer Abberufung im nordrhein-westfälischen Hochschulfreiheitsgesetz hatte Minister Pinkwart seinerzeit u.a. darauf verwiesen, dass die Staatsanwaltschaft keine Ermittlungen gegen Gertrud Höhler eingeleitet hat. (Plenarprotokoll 27.08.2008)

Im Gegensatz zum "Fall Höhler" ermittelt die Staatsanwaltschaft laut einem Spiegelartikel vom 13.07.2009 nun gegen Thomas Middelhoff, Mitglied des Hochschulrats der Universität Münster. Gegenstand soll der Verdacht sein, dass Middelhoff Vermögensinteressen seines ehemaligen Arbeitgebers Arcandor geschädigt hat und dadurch den Tatbestand der Untreue verwirklicht hat. In diesem Zusammenhang solle geprüft werden, ob er seinen privaten Vermögensverwalter begünstigt hat und als Vorstandsvorsitzender von Arcandor darauf verzichtet hat, gegen diesen mehr als 100 Millionen Euro einzuklagen. Spätestens mit den nun öffentlich gewordenen Recherchen des Nachrichtenmagazins Spiegel steht Thomas Middelhoff mindestens in der öffentlichen Kritik wie seinerzeit Frau Höhler. Seine Reputation ist stark in Mitleidenschaft gezogen und es stellt sich die Frage, ob die Universität Münster von einem Hochschulratsmitglied Thomas Middelhoff gut beraten und repräsentiert ist.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wird Wissenschaftsminister Pinkwart nun auch dem Hochschulratsmitglied der Universität Münster Thomas Middelhoff unverzüglich den Rücktritt nahelegen?

2. Da Minister Pinkwart Gertrud Höhler zum Rücktritt aufgefordert hatte, Thomas Middelhoff aber bisher nicht, stellt sich die Frage inwieweit Gertrud Höhler den Ruf der Universität Paderborn stärker geschädigt hat als Thomas Middelhoff den der Universität Münster?

3. Wenn Minister Pinkwart zu diesem Zeitpunkt noch nicht bereit ist, Thomas Middelhoff den Rücktritt nahezulegen, wird er sich zu diesem Schritt durchringen, sollten die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zutreffen?

4. Aus welchen Gründen hat die Landesregierung das Hochschulfreiheitsgesetz bisher noch nicht in Hinblick auf eine Abwahlmöglichkeit von Hochschulratsmitgliedern ergänzt, um ggf. weiteren Schaden von den Universitäten abzuwenden?