Privatschule

· Über die neu eingerichteten 6.915 Lehrerstellen hinaus werden den öffentlichen Schulen trotz zurückgehender Schülerzahlen rund 7.130 Lehrerstellen belassen und im Ersatzschulbereich werden auf Grund der Schülerzahlentwicklung rund 400 Lehrerstellen zusätzlich refinanziert. Dies summiert sich auf weitere 7.530 Lehrerstellen, die für die Unterrichtsversorgung mehr zur Verfügung stehen.

· Gegenüber der Situation bei Übernahme der Regierungsverantwortung durch die jetzige Landesregierung im Jahr 2005 hat sich damit zum Schuljahr 2009/2010 die Unterrichtsversorgung an den öffentlichen und privaten Schulen um insgesamt 14.445 Lehrerstellen verbessert. Darüber hinaus hat die Landesregierung seit 2008 Möglichkeiten für den Einsatz von 237 Schulverwaltungsassistenten an den Schulen in Nordrhein-Westfalen geschaffen. Im Haushaltsentwurf 2010 ist eine weitere Erhöhung der Lehrerstellenzahl bei den öffentlichen Schulen und bei den privaten Ersatzschulen um insgesamt 959 Stellen vorgesehen. Seit Regierungsübernahme werden damit insgesamt 7.874 neue Lehrerstellen geschaffen sein.

· Seit Beginn der Legislaturperiode wurden bis Februar 2009 über 25.000 Lehrerinnen und Lehrer eingestellt. Die Einstellungschancen sind weiterhin gut. Es gibt derzeit jedoch in regional unterschiedlicher Ausprägung für bestimmte Fächer und Schulformen zu wenige ausgebildete Lehrkräfte. Das ist auch Folge der zusätzlichen Investitionen in den Bildungsbereich. Dagegen hat die frühere Landesregierung in Person der damaligen Schulministerin noch im Jahr 2004 erklärt, dass aufgrund der Entwicklung der Schülerzahlen ab dem Schuljahr 2008/09 keine neuen Lehrerstellen mehr geschaffen und bis zum Jahr 2013 rund 16.000 Lehrerstellen gestrichen würden (dpa-Kulturdienst Nr. 12/04). Auch mit dieser Aussage wurde ein völlig falsches Signal für den Lehrerberuf gesetzt. Die jetzige Landesregierung unternimmt dagegen große Anstrengungen zur Gewinnung von Lehrkräften und hat nach Regierungsübernahme auf diese schwierige Situation unverzüglich reagiert. Konkret ergriffene Maßnahmen wie beispielsweise intensive Werbung für den Lehrerberuf, Ausweitung der Zahl der Ausbildungsplätze im Vorbereitungsdienst um 2.500 auf über 16.300, Wiedereinführung eines zweiten Einstellungstermins für den Vorbereitungsdienst, Zertifikatskurse zum Erwerb einer Lehramtsbefähigung in bestimmten Fächern, qualitative und quantitative Verbesserung des Seiteneinstiegs, bundesweite Werbeaktionen, Wiedereinstiegsprogramm für beurlaubte Lehrkräfte, Gewinnung von „native speakers" in Englisch, Französisch und Spanisch, Qualifizierungsmaßnahmen für Theologen und Ausweitung der Gestellungsverträge für den Religionsunterricht, Sprintstudium und detailscharfe Lehrerarbeitsmarktprognose belegen, dass die derzeitige Landesregierung auch auf dem Gebiet der Lehrkräftegewinnung nichts unversucht gelassen hat, die Versäumnisse der Vergangenheit zügig aufzuarbeiten. Schließlich hat die Landesregierung die noch von der Vorgängerregierung festgesetzte Altershöchstgrenze für die Verbeamtung von Lehrkräften von 35 Jahren auf generell 40 Jahre (Schwerbehinderte 43 Jahre) erhöht, wobei bei individuellen Verzögerungsgründen auch eine Verbeamtung nach dem 40. Lebensjahr möglich ist.

Eine zusätzliche Hypothek für die jetzige Landesregierung besteht in der Tatsache, dass den Lehrerinnen und Lehrern, die während der Regierungszeit der früheren Landesregierung vorübergehend für einen Zeitraum von bis zu sechs Jahren zur Leistung einer zusätzlichen „Vorgriffsstunde" verpflichtet waren, diese beginnend ab dem Schuljahr 2008/2009 sukzessive durch eine entsprechende Befreiung von der Unterrichtsverpflichtung zurückzugeben sind. Allein für das Schuljahr 2009/2010 mussten für diesen Zweck 2.416 Ausgleichsstellen im Haushalt 2009 ausgewiesen werden. Insgesamt müssen ab dem laufenden Schuljahr in den nächsten Jahren Vorgriffsstunden im Umfang von insgesamt knapp 16.000 Lehrerjahresstellen zurückerstattet werden. Ferner hat die jetzige Landesregierung unmittelbar nach Regierungsübernahme eine von der früheren Landesregierung zum Haushaltsausgleich ver hängte Stellensperre im Gymnasialbereich im Umfang von 200 Stellen aufgehoben, so dass auch diese Stellen den Schulen nicht mehr entzogen, sondern nunmehr zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung eingesetzt werden. Darüber hinaus ist eine Sperre für weitere 123

Stellen zur Finanzierung des Projekts „abitur-online" zum 01.08.2008 aufgehoben worden.

Der Erfolg der Maßnahmen der Landesregierung ist evident und kann insbesondere an zwei Tatsachen festgemacht werden:

· Seit Regierungsübernahme konnte der Anteil des ersatzlos ausgefallenen Unterrichts mehr als halbiert werden. Hochgerechnet auf die Unterrichtssituation in Nordrhein Westfalen insgesamt beträgt die Ausfallquote nach der letzten Stichprobenuntersuchung 2008 nur 2,0%. Der Vergleichswert lag 2005 noch bei 4,4%. Das Ergebnis der Stichprobe 2008 zeigt deutlich, dass die Landesregierung mit ihrem Ziel, den Unterrichtsausfall in Nordrhein-Westfalen so weit wie möglich zu minimieren, den richtigen Weg eingeschlagen und wirksame Maßnahmen getroffen hat.

Die Bedarfsdeckungsquote, die das Verhältnis der zugewiesenen Stellen zum Stellenbedarf beschreibt, ist über alle Schulformen seit dem Schuljahr 2003/2004 von 99,5% auf 103,5% im laufenden Schuljahr 2008/2009 gestiegen. Das heißt, selbst wenn alle Stellen besetzt gewesen wären, hätte der Unterricht einschließlich Ganztag etc. im Schuljahr 2003/04 nicht vollständig erteilt werden können. In der Grundschule, in der heute nach Aussage der SPD eine besonders große Lehrerlücke klaffen soll, hat sich das Verhältnis der Zuweisung zum Bedarf von 100,2% in 2003/04 auf 106,8% in 2008/09 verbessert. Besonders betroffen von der Mangelsituation unter der früheren Landesregierung waren die Schulformen Gymnasium, Weiterbildungskolleg, Gesamtschule, Förderschule und Berufskolleg denen in 2003/04 nicht genügend Stellen zur Verfügung standen. Dabei sind unbesetzte Stellen und ungleichmäßige Besetzungssituationen an einzelnen Schulen, die es damals auch gab, noch gar nicht mit eingerechnet. Im Vergleich zu heute war die personelle Situation damit erheblich ungünstiger.

Im Rahmen der Öffentlichen Anhörung am 25.05.2009 zur Verordnung zu § 93 Schulgesetz wurde überdies deutlich, dass die Anstrengungen und Erfolge der Landesregierung bei den am Schulleben Beteiligten wahrgenommen und anerkannt werden. So gratuliert beispielweise die Landeselternschaft der Gymnasien der Landesregierung zu einem „nie zuvor erreichten Deckungsgrad bei der Lehrerversorgung", die Rheinische Direktorenvereinigung begrüßt die weiteren Verbesserungen bei der „Schüler-Lehrer-Relation und stellt fest: „Der seit geraumer Zeit eingeschlagene Weg ist also richtig und macht sich auch an den Schulen direkt bemerkbar". In der schriftlichen Stellungnahme des Philologenverbandes vom 18.05.2009, Landtagsdrucksache 14/2603, zur Unterrichtsversorgung im Schuljahr 2009/10 heißt es: „Der Philologenverband NW erkennt ausdrücklich die großen Anstrengungen der Landesregierung an, die Stellensituation an den Schulen nachhaltig zu verbessern. Die Stellenausstattung der einzelnen Schulen hat sich in den letzten Jahren deutlich verbessert und ermöglicht den Schulen, den nach der Stundentafel vorgesehenen Unterricht zu erteilen. Damit wird die pädagogische Arbeit in den Schulen spürbar erleichtert. Sehr positiv ist aber auch, dass die Möglichkeit wegen rückläufiger Schülerzahlen Lehrerstellen abzubauen, nicht umgesetzt wurde und mehr als 7.000 Lehrkräfte „im System" verbleiben."

1. Wie stellt sich die Lehrerversorgung an den Schulen im Kreis Paderborn aktuell dar? (Bitte aufschlüsseln nach Schulformen und Schulstandorten, Stellenbedarf, Stellenausstattung und konkrete Personalausstattung bitte jeweils einzeln ausweisen).

Die gleichmäßige und bedarfsgerechte Lehrerversorgung unserer Schulen ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung. Derzeit befindet sich auf Initiative der jetzigen Landesregierung ein neues und modernes Schulinformations- und Planungssystem (SchIPS) im Aufbau.

Diese IT-Anwendung wurde als Data-Warehouse System konzipiert mit dem Ziel, künftig Informationen zur Unterrichtsversorgung einer Schule nach einheitlichen Kriterien ermitteln und auswerten zu können. Diese Informationen waren bislang mit der von der früheren Landesregierung übernommenen und zunehmend an ihre technischen Grenzen stoßenden ITAnwendung Stellendatei nur in eingeschränktem Umfang abrufbar. Die benötigten Personalinformationen (Personalausstattung der Schulen) werden allerdings weiterhin aus der ITAnwendung Stellendatei übernommen, da in SchIPS selbst keine Personaldatenverwaltung stattfindet. Die Entwicklung von SchIPS ist zwar weit fortgeschritten, aber noch nicht abgeschlossen. Es wird angestrebt, die Datenqualität durch programmtechnische Anpassungen beim IT-System Stellendatei weiter zu erhöhen. Die geplanten Anpassungen sind zurzeit jedoch noch nicht alle umgesetzt.

Die für eine Beantwortung der Fragen nach dem Stellenbedarf, der Stellenausstattung und der Personalausstattung erforderlichen Daten, aufgeschlüsselt nach Schulformen und Schulstandorten, wurden für die vorliegende Kleine Anfrage aus der IT-Anwendung SchIPS erhoben. Auf Grund des aktuellen Entwicklungsstands von SchIPS und der Stellendatei sowie unter Berücksichtigung noch erforderlicher Dateneingaben und -korrekturen, ist es nicht ausgeschlossen, dass die Unterrichtsversorgung einzelner Schulen noch nicht vollständig abgebildet wird.

Besondere Unsicherheiten bestehen bei den Erhebungen zur Personalausstattung der Schulen. Durch Pensionierungen, Beginn oder Beendigung von Erziehungsurlaub, Elternzeit oder Altersteilzeit, Beurlaubungen, Sabbatjahr, Abordnungen und Versetzungen, Übernahme von Schulleitungsaufgaben und Wechsel in den Schulaufsichtsdienst sowie Veränderungen im Beschäftigungsumfang bei Teilzeit, wegen Rückerstattung von Vorgriffstunden oder wegen Schwerbehinderten- oder Altersentlastung, Veränderungen im Beschäftigungsumfang, Inanspruchnahme von Kapitalisierungsmöglichkeiten sowie durch zahlreiche Neueinstellungen ergeben sich - auch während eines Schulhalbjahres - umfangreiche Veränderungen bei der Personalausstattung der Schulen. Es ist davon auszugehen, dass nicht alle Veränderungen in die Stellendatei eingepflegt und damit auch durch SchIPS nicht jeweils zeitnah erfasst werden können.

Eine landesweite Einzelabfrage bei den Bezirksregierungen zur Kontrolle der abgefragten Daten würde angesichts der über 80 bereits im März und April beantworteten und nunmehr 33 neuen vorliegenden inhaltsgleichen Kleinen Anfragen zur Stellensituation an den Schulen einen in dem für die Beantwortung von Kleinen Anfragen zur Verfügung stehenden Zeitraum nicht zu leistenden Arbeitsaufwand verursachen.

Der Stellenbedarf, aufgeschlüsselt nach den Stellen für den Grund- und Ausgleichsbedarf zur Gewährleistung des in der jeweiligen Stundentafel vorgesehenen Unterrichts und den Stellen für den Unterrichtsmehrbedarf (Ganztag, Pädagogische Übermittagbetreuung, Stellen für Integrationshilfen, für herkunftssprachlichen Unterricht, integrative Lerngruppen, Sprachförderung und besondere Unterstützungsangebote, Rundungsgewinne etc), die den Schulen über ihren Grundbedarf hinaus zusätzlich zugewiesen werden sowie die Stellen