Welche Folgen hat der Fehler in einer Aufgabe des Leistungskurses Chemie im diesjährigen Zentralabitur?
Im diesjährigen Zentralabitur ist offensichtlich ein schwerwiegender Fehler in der Aufgabe CH LK HT 2 für die Klausur des Chemieleistungskurses aufgetreten. Die Schülerinnen und Schüler hatten die Aufgabe,
· den Vitamin-C-Gehalt einer Tablette anhand einer Säure-Base-Titrationskurve zu bestimmen,
· parallel dazu nach einem zweiten Verfahren aus dem Anfangs-pH-Wert ebenfalls den Vitamin-C-Gehalt zu berechnen; und auf der Grundlage der vermeintlich identischen Ergebnisse aus den beiden Bestimmungsmethoden
· die Angabe des Herstellers der Vitamin-C-Pastillen zu beurteilen und
· aus dem charakteristischen Titrationsverlauf die Säurestärke von Vitamin C abzuleiten.
Aus fachlicher Sicht wurde darauf hingewiesen, dass die in der Aufgabe vorgegebenen Titrationswerte, die auch graphisch aufgetragen werden mussten, eine Kurve lieferten, die in mehrfacher Hinsicht falsch sei. Die Berechnung des Vitamin-C-Gehalts nach den beiden unterschiedlichen Methoden führe zu unterschiedlichen Ergebnissen. Die Schülerinnen und Schüler hätten also zur Einschätzung kommen müssen, sie hätten nicht richtig gerechnet.
Die widersprüchlichen Ergebnisse machten auch eine Beurteilung der Herstellerangaben unmöglich. Folgten die Schülerinnen und Schüler der zweiten Berechnung und kämen zu dem Ergebnis, dass die Herstellerangaben richtig sind, so müsste dies nach den Lösungen der Korrekturvorgaben als falsch bewertet werden, obwohl es stimmt! Bei der Beurteilung der Säurestärke würde die Schülerin bzw. der Schüler einen typischen Verlauf der Titrationskurve für eine starke Säure erkennen. Auch hier wäre die Antwort entsprechend der Lösungsvorgaben als falsch zu bewerten.
Die in den Lösungsvorgaben verlangten Leistungen konnten also von den Schülerinnen und Schülern nicht erbracht werden. Zudem wurden sie bei richtiger Arbeitsweise durch die auftretenden Widersprüche verunsichert, was eventuell zu Leistungsdefiziten geführt haben könnte.
Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage
Im diesjährigen Zentralabitur ist offensichtlich ein schwerwiegender Fehler in der Aufgabe CH LK HT 2 für die Klausur des Chemieleistungskurses aufgetreten. Die Schülerinnen und Schüler hatten die Aufgabe,
· den Vitamin-C-Gehalt einer Tablette anhand einer Säure-Base-Titrationskurve zu bestimmen,
· parallel dazu nach einem zweiten Verfahren aus dem Anfangs-pH-Wert ebenfalls den Vitamin-C-Gehalt zu berechnen; und auf der Grundlage der vermeintlich identischen Ergebnisse aus den beiden Bestimmungsmethoden
· die Angabe des Herstellers der Vitamin-C-Pastillen zu beurteilen und
· aus dem charakteristischen Titrationsverlauf die Säurestärke von Vitamin C abzuleiten.
Aus fachlicher Sicht wurde darauf hingewiesen, dass die in der Aufgabe vorgegebenen Titrationswerte, die auch graphisch aufgetragen werden mussten, eine Kurve lieferten, die in mehrfacher Hinsicht falsch sei. Die Berechnung des Vitamin-C-Gehalts nach den beiden unterschiedlichen Methoden führe zu unterschiedlichen Ergebnissen. Die Schülerinnen und Schüler hätten also zur Einschätzung kommen müssen, sie hätten nicht richtig gerechnet.
Die widersprüchlichen Ergebnisse machten auch eine Beurteilung der Herstellerangaben unmöglich. Folgten die Schülerinnen und Schüler der zweiten Berechnung und kämen zu dem Ergebnis, dass die Herstellerangaben richtig sind, so müsste dies nach den Lösungen der Korrekturvorgaben als falsch bewertet werden, obwohl es stimmt! Bei der Beurteilung der Säurestärke würde die Schülerin bzw. der Schüler einen typischen Verlauf der Titrationskurve für eine starke Säure erkennen. Auch hier wäre die Antwort entsprechend der Lösungsvorgaben als falsch zu bewerten.
Die in den Lösungsvorgaben verlangten Leistungen konnten also von den Schülerinnen und Schülern nicht erbracht werden. Zudem wurden sie bei richtiger Arbeitsweise durch die auftretenden Widersprüche verunsichert, was eventuell zu Leistungsdefiziten geführt haben könnte.
1. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus dem Fehler in der Aufgabe?
Während der Abiturklausur im Fach Chemie am Freitag, 8. Mai 2009, haben zwei Schulen über die Hotline die im Ministerium anwesenden Fachleute erreicht und auf Unstimmigkeiten in der Aufgabe hingewiesen. Ihnen wurde nach Rücksprache mit der Vorsitzenden der Unabhängigen Fachkommission, Frau Prof. Dr. Sumfleth, eine Auskunft erteilt, die inhaltlich dem entsprach, was am Dienstag, 12. Mai 2009, seitens der Unabhängigen Kommission offiziell verlautbart wurde: „Im Zuge der Bearbeitung der Abituraufgabe ist eine Diskussion über die Aufgabe zur Vitamin CBestimmung aufgekommen. Das Problem resultiert aus den angegebenen Messwerten zur Titrationskurve.
Die von den Schülerinnen und Schülern zu zeichnende Kurve entspricht nicht den später folgenden Angaben zur Vereinfachung anderer Teilrechnungen, in denen Ascorbinsäure als schwache Säure angenommen werden soll. Eine Interpretation dieser Kurve als Titrationskurve einer starken Säure mit einer starken Base ist damit auch genauso richtig zu bewerten wie die die Beschreibung als Kurve einer schwachen Säure mit einer starken Base, die durch den Text nahegelegt wird.
Wenn Schülerinnen und Schüler zusätzlich was in der Aufgabe nicht verlangt war aus der Kurve den pKs-Wert berechnen, kommen Sie nicht zu dem im Infomaterial angegebenen Wert. Für diese nicht verlangte Leistung können Punkte für die Erfüllung eines weiteren aufgabenbezogenen Kriteriums gegeben werden. Wird mit diesem selbstbestimmten Wert in der Folge weitergerechnet, so sind alle weiteren richtigen Schritte entsprechend richtig."
Den beiden Schulen, die bei der Hotline angerufen hatten, wurde selbstverständlich zugestanden, dass sie die Arbeitszeit angemessen verlängern können. Nur von einer weiteren Schule ist nachträglich bekannt geworden, dass sie diese Entscheidung - völlig zu recht selbst getroffen hat.
Von den 230 Schulen mit einem Leistungskurs Chemie haben sich ca. 20 während der Korrekturphase an das Ministerium gewandt. Ihnen wurde die Stellungnahme der Unabhängigen Kommission zugeleitet. Dass es sich hierbei um eine geringe Zahl handelte, mag dem Umstand geschuldet sein, dass sich die Schülerinnen und Schüler an den meisten Schulen strikt an die Aufgabenstellung gehalten und nicht „aus der Kurve den pKs-Wert" berechnet haben.
Bei Rücksprachen mit einzelnen Fachlehrkräften an den betroffenen Schulen teilten diese mit, dass mit den oben zitierten Hinweisen der Unabhängigen Kommission zur Korrektur der Arbeiten die mitunter auch nur bei einzelnen Schülerinnen und Schülern zu Tage getretene Problematik in der Bewertung aufgefangen werden konnte.
2. Seit wann ist der Landesregierung der Fehler in der Aufgabe bekannt?
Siehe Beantwortung der Frage 1.
3. Wie ist die Landesregierung mit dem Fehler in dieser Aufgabe umgegangen, nachdem er bekannt geworden ist?
Siehe Beantwortung der Frage 1.
4. Welche (rechtlichen) Folgen hat der Fehler in der Aufgabe für die betroffenen Schülerinnen und Schüler?
Da die Fachlehrerinnen und Fachlehrer in den jeweiligen Einzelfällen mit den Hinweisen der Unabhängigen Kommission offenbar eine faire und gerechte Benotung vornehmen konnten, ergeben sich keine weiteren Folgen. Sollten Schülerinnen und Schüler gleichwohl mit der Note nicht einverstanden sein, steht ihnen selbstverständlich der Weg des Widerspruchs gemäß § 43 APO-GOSt offen.
Die zum jetzigen Zeitpunkt vorliegenden Ergebnisse auf der Basis einer Rückmeldequote von 90% können auch als Beleg dafür gewertet werden, dass den Schülerinnen und Schülern im Leistungskurs Chemie im Jahr 2009 keine Nachteile entstanden sind. Der Notendurchschnitt hat sich gegenüber den beiden letzten Jahren von 8.6 Notenpunkten über 8.8
Notenpunkte auf 8.9 Notenpunkte leicht verbessert. Gleichzeitig sank der prozentuale Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Minderleistungen in der schriftlichen Abiturklausur von 15.3% im Jahr 2007 über 12.6% im Jahr 2008 auf 12.1% im Jahr 2009. Der prozentuale Anteil der Klausurnoten im Bereich der Note „sehr gut" (13-15 Notenpunkte) stieg demgegenüber von 15.3% im Jahr 2007 über 16.3% im Jahr 2008 auf 18.0% im Jahr 2009.
5. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass trotz des Fehlers in der Chemieaufgabe die betroffenen Schülerinnen und Schüler auch unabhängig davon, wie die Fachlehrkräfte in ihrer Bewertung mit dem Fehler und seinen Folgen für die Aufgabenbearbeitung umgegangen sind fair und gerecht benotet wurden?
Siehe Beantwortung der Frage 4.