Lüge und Wahrheit der Regierung Rüttgers: Warum informiert Umweltminister Uhlenberg die Presse offiziell falsch über die Senne?

In der offiziellen Pressemitteilung des NRW Umweltministeriums vom 1. Juli 2009 heißt es unter der Überschrift "Zur Kritik am Senne-Vertrag: Remmel redet Unsinn" u. a. wörtlich "...Uhlenberg erinnerte daran, dass in Koalitionsvereinbarung und Regierungserklärung 2005 unmissverständlich festgelegt worden ist, eine Ausweisung des Truppenübungsplatzes Senne als Nationalpark während der militärischen Nutzung der Senne nicht weiter zu verfolgen..." und führt später fort: "...Uhlenberg: „Es spricht viel dafür, dass man sich vor Abgabe von Presseerklärungen sachkundig macht. Dann behält man auch einen guten Ruf..."

Diese Information aus der offiziellen Mitteilung wurde auch von der Presse aufgegriffen. So schreibt etwa die Neue Westfälische am 02.07.2009 mit Verweis auf das Umweltministerium: "Bereits in der Koalitionsvereinbarung sei festgelegt, dass ein Senne-Nationalpark bei militärischer Nutzung nicht angestrebt wird."

Wahrheit ist:

Weder in dem Koalitionsvertrag von CDU und FDP von 2005 steht überhaupt etwas über den Nationalpark Senne, geschweige denn, dass unmissverständlich festgelegt worden sei, eine Ausweisung des Truppenübungsplatzes Senne als Nationalpark während der militärischen Nutzung der Senne nicht weiter zu verfolgen.

Vorbemerkung der Landesregierung:

Die Errichtung eines Nationalparks im Bereich Senne und später im Bereich Senne/Eggegebirge war von der Regierungskoalition aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen verfolgt worden. Das Thema wurde von Anfang an in der Region und in der Politik kontrovers diskutiert. So wurde u.a. befürchtet, dass durch die Nationalparkausweisung die militärische Nutzung in der Senne behindert oder erschwert würde, was zu einer vorzeitigen Aufgabe des Übungsplatzes und zum Abzug des Militärs aus der Region führen würde. Außerdem wurde befürchtet, dass die bei einem Abzug der Briten erwarteten wirtschaftlichen Einbußen für die Region durch einen Nationalpark nicht aufzufangen wären.

Nach Rücksprache mit Vertretern der Region am 26.10.2005 wurde vereinbart, eine Ausweisung der Senne als Nationalpark bei paralleler militärischer Nutzung nicht weiter zu verfolgen. Ich habe die Landtagsabgeordneten aller Fraktionen von Ostwestfalen-Lippe am 8. November 2005 im Landtag über diese Entscheidung informiert und damit zugleich die Position der Landesregierung erklärt. In der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 481 der Abgeordneten Svenja Schulze, SPD, vom 21.03.2006 (Drucksache 14/1505) wurde ebenfalls auf diese Entscheidung hingewiesen. Auch mit dieser Erklärung der Landesregierung wurde die Entscheidung den Mitgliedern des Landtags erneut bekannt. Es trifft allerdings zu, dass diese Position in der Koalitionsvereinbarung 2005 nicht enthalten war. Insoweit wird die Darstellung bedauert.

Die inhaltliche Linie wurde seit 2005 konsequent weiterverfolgt. Dass die Landesregierung nach wie vor hinter dieser Entscheidung steht, verdeutlicht auch die mit Kabinettbeschluss vom 28. April 2009 gebilligte Rahmenvereinbarung zum Schutz von Natur und Landschaft auf militärisch genutzten Liegenschaften in Nordrhein-Westfalen, die am 4. Mai 2009 zwischen dem Land und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) unter Anerkennung durch die Britischen Streitkräfte in Deutschland unterzeichnet wurde.

Die Rahmenvereinbarung wird durch weitere gebietsspezifische Vereinbarungen ergänzt werden, mit denen die jeweils konkreten Schutzziele umgesetzt werden. Mit der gebietsspezifischen Vereinbarung für die Senne wird dem einmaligen Naturerbe in der Senne in gebührender Form Rechnung getragen und die hohe naturschutzfachliche Bedeutung der Senne gesichert.

1. Entspricht es dem Amtsverständnis der Landesregierung, per offizieller Presseinformation bewusst Unwahrheiten gegenüber der Presse und der Öffentlichkeit zu verbreiten?

Selbstverständlich nicht.

2. Verantwortet der Umweltminister die oben genannte Presseerklärung persönlich?

Die Presseerklärung wurde, wie alle Presseerklärungen des Ministeriums, wie im Briefkopf ersichtlich und wie im Übrigen auch bei den Landtagsfraktionen üblich, von der Pressestelle verantwortet. Die darin enthaltene politische Position war mit dem Minister abgestimmt.

3. Beabsichtigt die Landesregierung, diese Falschmeldung öffentlich richtig zu stellen?

Da die Position der Landesregierung zutreffend dargestellt wurde, wird kein Bedarf für eine Richtigstellung gesehen.

4. War dies eine bewusste Falschmeldung oder hält es die Landesregierung aufgrund ihres Rufes schon nicht mehr für notwenig, sich vor Abgabe von Presseerklärungen sachkundig zu machen?

Siehe Vorbemerkung.

5. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus diesem Vorgang?

Keine.