Weiterentwicklung der Isolierbetten zur Behandlung von lebensbedrohlichen Infektionskrankheiten in allen Krankenhäusern

Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1. Ist es sinnvoll, zusätzlich zu der Isolierstation zur Behandlung von lebensbedrohlichen Infektionskrankheiten, die an der Universität Frankfurt entstehen soll, die Isolierbetten flächendeckend in allen Krankenhäusern so weiterzuentwickeln, dass überall schwerwiegende Infektionskrankheiten besser behandelt werden können?

Nur ein sehr geringer Teil der Patienten mit "schwerwiegenden" Infektionskrankheiten bedarf einer strikten Isolierung. Isolierbetten im eigentlichen Sinn sind nur erforderlich für Krankheiten mit einer hohen Mortalitätsrate und einer Übertragbarkeit von Mensch zu Mensch. Dieser Kategorie sind gegenwärtig in Deutschland nicht endemische Infektionskrankheiten zuzurechnen wie Ebola-, Marburg-, Lassa-, Krim-Kongo-Hämorrhagisches Fieber, die Lungenpest und Pox-Virusinfektionen (Affenpocken). Die Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass gelegentlich derartige Krankheiten "importiert" werden können.

Menschen, die an den genannten Krankheiten leiden, sind in der Regel schwerst krank und müssen in einem Krankenhaus versorgt werden.

Da die Infektionen durch die Sekrete und Ausscheidungen des Infizierten sowie auch durch "Tröpfchen" beim Husten übertragen werden, eine aerogene Übertragung (über die Luft) unwahrscheinlich, aber auch nicht ausgeschlossen ist, muss zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Infektion in erster Linie das Personal geschützt werden, das derartig erkrankte Personen pflegt und versorgt.

Während die Zahl der nach Deutschland importierten Krankheitsfälle - auch bei möglicherweise in den letzten Jahren steigender Tendenz - sehr gering ist, ist der logistische und personelle Aufwand für derartiges so genanntes barrier-nursing (Pflege unter Schutzvorkehrungen) hoch.

Daher hat die Landesregierung das Konzept der zentralen Versorgung aller Patienten mit dem begründeten Verdacht auf derartige Erkrankungen in der "Isolierstation" in Frankfurt vorgelegt.

Die Fachwelt vertritt ganz überwiegend die Auffassung, dass eine Kapazität von fünf Behandlungszentren in Deutschland für derartige Krankheiten erforderlich ist, eines davon soll wegen der zentralen Lage und der Nähe zum Flughafen die Stadt Frankfurt am Main sein. Es ist jedoch weder fachlich gerechtfertigt noch finanziell möglich, in allen Krankenhäusern hochspezialisierte Isolierstationen einzurichten.

Unabhängig von diesen Überlegungen müssen die Krankenhäuser der Regelversorgung überprüfen, ob sie noch über genügend Möglichkeiten verfügen, andere Patienten mit Infektionen, die eine Unterbringung in Einzelzimmern erfordern (MRSA, Multiresistente Tuberkulose, Cholera, Typhus usw.), zu versorgen.

Die Krankenhäuser tragen die Verantwortung dafür, für die Behandlung dieser Patienten Einzelzimmer mit Schleusen, einer von der allgemeinen Klimatechnik abzutrennenden Luftversorgung und einem Konzept zur Abwasserentsorgung vorzuhalten.

Frage 2. Wie beurteilt das Sozialministerium die Gefahr der Ansteckung Dritter, wenn infizierte Patienten bereits vor der Diagnose, die in einem normalen Krankenhaus ohne Isolierung erfolgt, mit anderen Patienten und dem Personal in Berührung kommen?

Frage 3. Wie plant die Landesregierung, dieser Gefahr gegebenenfalls zu begegnen? Medizinisches Personal hat nach den allgemeinen Grundsätzen der Hygiene bei der Behandlung eines jeden Patienten immer von einer Infektionsgefährdung auszugehen und deshalb die allgemeinen Grundsätze der Hygiene (z.B. Benutzung von Schutzhandschuhen und allgemein üblicher Schutzkleidung, bei Verdacht auf Vorliegen einer Infektionskrankheit eventuell auch Augenschutzbrille und Mund-Nasenschutz) und die in den Krankenhäusern geltenden Hygienepläne zu beachten.

Die Infektionsgefährdung durch die genannten Krankheiten ist abhängig von der Erregermenge, die von einem Infizierten ausgeschieden wird. Diese wiederum ist in Abhängigkeit vom Krankheitszustand zu sehen. Alle verfügbaren epidemiologischen Daten über die oben genannten besonders gefährlichen importierten Infektionskrankheiten deuten darauf hin, dass eine nennenswerte Erregerausscheidung tatsächlich erst in weiter fortgeschrittenen Krankheitsstadien stattfindet. Somit ist das Risiko, sich im Umgang mit dem Patienten in einem Frühstadium zu infizieren, reduziert.

Da es sich beim viralen hämorrhagischen Fieber und den anderen gefährlichen Infektionskrankheiten um aus den Tropen importierte Krankheiten handelt, ist es entscheidend, dass die erstbehandelnde Klinik rechtzeitig das Vorliegen einer der genannten besonders gefährlichen importierten Infektionskrankheit in die differenzialdiagnostischen Überlegungen einbezieht und die Begründetheit des Verdachtes prüft, z. B. durch Ausschluss des Vorliegens einer Malaria.

In Hessen wird es wegen der nicht überall vorhandenen tropenmedizinischen Fachkenntnis ein so genanntes Kompetenzzentrum in Frankfurt geben. Dieses besteht aus tropenmedizinisch geschulten Ärzten des Gesundheitsamtes, Ärzten der Isolierstation, dem zuständigen Arzt für Hygiene und dem Leiter des Rettungsdienstes. Dieses Kompetenzzentrum hält eine 24 Stunden Bereitschaft vor und kann und soll Ärzte, Krankenhäuser und Amtsärzte bei allen Verdachtsfällen frühzeitig beraten, ob und wann die Verlegung eines Kranken notwendig und sinnvoll erscheint.

Mit diesem Konzept kann eine Infektion von Personal in Krankenhäusern vor Stellung der Diagnose zwar nicht ausgeschlossen, aber deutlich reduziert werden.

Damit das vorliegende Konzept akzeptiert und praktiziert wird, ist allerdings eine Fortbildung der Ärzteschaft unumgänglich.