Fehlbelegungsabgabe trotz Abschaffung eingezogen ­ wann werden überzahlte Abgaben zurückerstattet?

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat die Fehlbelegungsabgabe, nach der ein Mieter einen Aufschlag auf seine Miete zahlen muss, wenn er ohne Wohnberechtigungsschein in einer Sozialwohnung wohnt, rückwirkend zum 01.01.2006 abgeschafft. Dennoch berichtete der Bonner General-Anzeiger von einem Mieter, der allein im Jahr 2008 für sechs Monate mehr als 2.300 Euro nachzahlen und 2009 monatlich zusätzlich 387 Euro zahlen sollte (General-Anzeiger, 17.08.2009, S. 11).

Auf die Intervention des Bonner Mietervereins hin, teilte Bauminister Lutz Lienenkämper mit, dass es das Ziel sei, zum nächstmöglichen Stichtag auf die Erhebung zusätzlicher Leistungen zu verzichten.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. In welcher Höhe sind nach dem 01.01.2006 Fehlbelegungsabgaben in Nordrhein Westfalen insgesamt eingezogen worden?

2. Sind alle Mieter in Sozialwohnungen ohne Wohnberechtigungsschein rechtzeitig ordnungsgemäß informiert worden, dass aufgrund der Gesetzesänderung keine Fehlbelegungsabgabe zu zahlen ist?

3. Bei wie vielen Mietern wurden nach dem 01.01.2006 noch Abgaben erhoben, die noch nicht zurückerstattet sind?

4. Wann können Mieter ohne Wohnberechtigungsschein, die nach dem 01.01.2006 noch die Fehlbelegungsabgabe gezahlt haben, mit einer Rückerstattung ihrer überzahlten Fehlbelegungsabgabe rechnen?

5. In welcher Höhe sind nach dem 01.01.2006 Fehlbelegungsabgaben bei Bürgerinnen und Bürgern in der Stadt Bonn abgezogen worden?