Sicherheitsstreifen

Wir bitten auch hier um eine exakte Angabe der zugrunde gelegten Quellen.

5. Wie breit ist der Sicherheitsstreifen bei den drei in Betrieb befindlichen Tagebauen und wie tief sind die Tagebaue jeweils im näheren Bereich der Sicherheitsstreifen?

6. Welche Erkenntnisse aus Studien, Untersuchungen etc. führten zur Bemessung dieser Breite der Sicherheitsstreifen?

Wir bitten auch hier um eine exakte Angabe der zugrunde gelegten Quellen.

7. Welche Aktivitäten sind in den jeweiligen Sicherheitsstreifen untersagt, welche nicht?

8. Wie groß ist der geringste Abstand zwischen der Tagebaukante und vorhanden Gebäuden (bitte Angaben für die aktuellen Tagebaue und den zukünftigen Abbaufortschritt)?

9. Welche Hangrutschungen hat es in den Rheinischen Braunkohletagebauen bis heute gegeben (bitte Auflistung aller der Landesregierung bekannten Ereignisse mit Datum, Ort und Tagebau, Volumen der abgerutschten Erdmasse und der aufgetreten Schäden)?

Ist der Bergbautreibende verpflichtet, sämtliche Hangrutschungen der Bergbehörde zu melden?

11. Wenn ja, wie wird diese Verpflichtung überwacht?

12. Welche Konsequenzen für die Genehmigung und den Betrieb von Tagebauen (Veränderung des Böschungsaufbaus, Sicherheitsstreifen etc.) wurden aus diesen Ereignissen gezogen?

13. Welche Funktion haben die von RWE betriebenen Messpunkte an den Tagebaukanten?

14. In welchen Fällen konnten vor Hangrutschungen verdächtige Bodenbewegungen bemerkt werden und die Hangrutschung ggf. verhindert werden?

15. An welchen Böschungsbereichen gibt es derzeit Kontrollmessungen außerhalb des Tagebaurandes zum Schutz der angrenzenden Bebauung in Merken, Schophoven, Buir etc. in Form von Messlinien zur Erfassung horizontaler Bodenbewegungen?

16. Welche Möglichkeiten haben eine Gemeinde bzw. deren Bürger, solche Messergebnisse zur Kenntnis zu bekommen?

17. Trifft es zu, dass es für die Tagebaubelegschaften Alarmierungs- und Evakuierungspläne für den Fall von Hangrutschungen gab bzw. gibt?

18. Wie beurteilt die Landesregierung das Risiko von Hangrutschungen im Verhältnis zur Tiefe von Tagebauen?

19. Bei welchen geologischen Strukturen in der Böschung sieht die Landesregierung ein höheres Risiko von Hangrutschungen?

20. Was wird unternommen, um das Risiko an diesen Stellen zu minimieren?

21. Gibt es hierzu konkrete Auflagen für den Bergbautreibenden?

22. Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

23. An welchen Stellen sind bzw. werden laufende Tagebaue auf Hinterlassenschaften früherer Bergbauaktivitäten (Schächte alten untertägigen Braunkohleabbaus, Aufspülungen und ­schüttungen etc.) treffen?

24. Welches Risikopotential für Hangrutschungen sieht die Landesregierung an diesen Stellen?

25. Was wird unternommen, um das Risiko an diesen Stellen zu minimieren?

26. In welchen Bereichen ist im Rheinischen Revier Kippenboden überbaut worden?

27. Trifft es zu, dass im früheren Tagebau Bergheim eine Genehmigung auf Antrag von Rheinbraun zur steileren Ausbildung der Westböschung erteilt wurde?

28. Wenn ja, aus welchen Grund wurde diese Genehmigung erteilt?

29. Trifft es zu, dass aufgrund dieser verringerten Böschungssicherheit im Stadtgebiet Bergheims vermehrt Bergschäden und horizontale Bodenverschiebungen auftraten?

30. Trifft es zu, dass aufgrund dieser Böschungsbewegungen die Bergbehörde im laufenden Tagebaubetrieb die Böschungskante um ca. 300 m zurück nehmen ließ?

In welchen Bereichen der aktuellen und zukünftigen Böschungssysteme befinden sich in den Tagebau hinein geneigte Bodenschichten?

32. Gibt es einen qualitativen Unterschied zwischen den Ländern NRW und Sachsen-Anhalt in der bergbehördlichen Kontrolle von Böschungen?

33. Wenn ja, welchen?

34. Gibt es qualitative Unterschiede zwischen den Ländern NRW und Sachsen-Anhalt in der Berechnung und Begutachtung von Böschungen durch Sacherverständige?

35. Wenn ja, welche?

36. Wie groß (Fläche, Volumen, maximale und durchschnittliche Tiefe) werden die drei nach dem Ende des Braunkohleabbaus verbleibenden Restseen Inden, Hambach und Garzweiler sein?

37. Wie groß ist nach dem Ende des jeweiligen Abbaus bei den Tagebauen Inden, Hambach und Garzweiler jeweils das Massendefizit durch die entnommene Braunkohle (Angaben bitte in Kubikmetern und im Verhältnis zum bewegten Abraum)?

Wie groß ist nach dem Ende des jeweiligen Abbaus bei den Tagebauen Inden, Hambach und Garzweiler jeweils die Masse des entnommenen und auf Halde gelegten Abraums?

39. In welchem Zeitraum soll jeweils die Flutung der drei Restlöcher erfolgen?

40. Wann ist jeweils mit einer vollständigen Befüllung der Restlöcher zu rechnen?

41. Wie soll die Flutung bei den drei Restlöchern jeweils erfolgen?

42. Welche Studien, Untersuchungen, Gutachten etc., gibt es zur Standsicherheit der Böschungen, sowohl in der Jahrzehnte andauernden Phase der Flutung als auch nach deren Ende, unter Berücksichtigung der jeweiligen unterschiedlichen Verhältnisse (Tiefe, Geologie etc.) an den drei Restlöchern?

Wir bitten auch hier um eine exakte Angabe der Quellen.

43. Zu welchen Ergebnissen kommen diese Studien etc., und welche Konsequenzen hat die Landesregierung daraus gezogen?

44. Ist die Landesregierung bereit, diese Studien etc., Abgeordneten des Landtags zur Verfügung zu stellen?

45. In welcher Weise wurden vorhandene tektonische Störungen im gewachsenen Grund, der an die aufgeschütteten Böschungen angrenzt, im Hinblick auf die Berechnungen der Standsicherheit berücksichtigt?

46. Welche Konsequenzen und welches Risiko wird der Wiederanstieg des Grundwassers nach der Beendigung des Abbaus für die Standsicherheit der Böschungen haben und wie wurde dies im Hinblick auf die Berechnungen der Standsicherheit berücksichtigt?

47. Wie soll in der Jahrzehnte andauenden Phase der Flutung gewährleistet werden, dass das Grundwasser im Boden nicht schneller ansteigt als die jeweiligen Seespiegel und es dadurch zu unkontrollierbaren Druckverhältnissen auf die Böschungen kommt?

48. Wie wurden mögliche Interaktionen zwischen dem Indesee und dem etwa 10 Jahre später zur Flutung anstehenden, nur wenige Kilometer entfernten und deutlich tieferen (180 Meter zu 400 Meter) Hambachsee untersucht?

49. Welche Konsequenzen wurden daraus für die Planung beider Seen gezogen?

50. Gibt es nach Beendigung der Restseeflutung Böschungsbereiche, in denen der Grundwasserspiegel zwischen Seeoberfläche und Landbereich nicht auf gleichem Niveau liegt?

51. Trifft es zu, dass die „Berechnung zur Standsicherheit der Böschungen im Rahmen der Änderung des Braunkohleplans Inden II (Restsee Inden)" von RWE selbst durchgeführt wurden?

52. Welche von der Landesregierung beauftragten Gutachter haben diese Berechnungen des Unternehmens mit welchem Ergebnis überprüft?

53. In welchem Abstand zu den geplanten Restseen befinden sich heute schon Gebäude (bitte Angaben jeweils zu den Abständen zur angefüllten Böschung und zum Ufer)?

In welchen Abstand zur angefüllten Böschung und zum Ufer der drei Restseen können nach Auffassung der Landesregierung neue Gebäude errichtet werden?

55. Hält die Landesregierung die im Falle des Indesees bereits vorgesehene Nutzung der Böschungen in der mehrere Jahrzehnte andauernden Flutungsphase, z. B. für Freizeitaktivitäten, ohne Risiko für verantwortbar?

56. Wenn ja, welche Vorkehrungen gegen Hangrutschungen sollen hier getroffen werden?

57. Wie bewertet die Landesregierung die Gefahr von Rutschungen im Bereich der aufgeschütteten Sophienhöhe und dem Tagebau bzw. dem Restsee Hambach in der Flutungsphase?

58. Ist die Landesregierung bereit, die Veröffentlichung und damit die Rechtskraft der von ihr im Juni bereits erteilten Genehmigung zur Änderung des Braunkohleplans Inden II (Schaffung eines Restsees) aufzuschieben, bis im Lichte neuer Erkenntnisse alle Risiken hinsichtlich der Standsicherheit der Böschungen ausgeschlossen werden können?

59. Wenn nein, warum nicht?

60. Welche Sicherheitsleistungen für heute nicht abschätzbare Risiken der Restseeflutungen nach dem Ende des Bergbaus muss RWE zu welchem Zeitpunkt in welcher Form und Höhe hinterlegen?

61. Falls RWE nicht verpflichtet ist, derartige Sicherheitsleistungen zu hinterlegen, warum nicht?