Benennung eines stellvertretenden Mitglieds für den Ausschuss der Regionen der Europäischen Union

Für die fünfte Mandatsperiode des Ausschusses der Regionen der Europäischen Union benennt der Landtag von Nordrhein-Westfalen Dietmar Brockes MdL als stellvertretendes Mitglied.

Grundlage:

Die Mandate der gegenwärtigen AdR-Delegierten laufen zum 25.01.2010 aus. In Deutschland legt Art. 14 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBLG) fest, dass die Bundesregierung die von den Ländern benannten Vertreter dem Rat vorschlägt.

Für die Gesamtliste aller 24 ordentlichen und 24 stellvertretenden Delegierten gilt laut Artikel 2 des Abkommens über die Entsendung der Mitglieder und Stellvertreter in den Ausschuss der Regionen der Europäischen Gemeinschaft vom 27. Mai 1993, dass die Liste von den Regierungschefs der Länder festgestellt und von dem Vorsitzenden der MPK der Bundesregierung zur Weiterleitung an den Rat übermittelt wird.

In seinem Schreiben vom 27. August 2009 hat Herr Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien des Landes Nordrhein-Westfalen mitgeteilt, dass die Europaministerkonferenz nunmehr die Länder darum gebeten habe, Mandatsträger für die

5. Mandatsperiode des AdR bis zum 30. September 2009 vorzuschlagen. Die Ministerpräsidentenkonferenz vom 28. bis 30. Oktober werde dazu beschließen.

Für die nächste AdR-Mandatsperiode könne das Land Nordrhein-Westfalen gemäß dem zwischen den deutschen Ländern vereinbarten Rotationsverfahren nur ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied benennen.

Er halte es für angebracht, an dem bisherigen Verfahren festzuhalten, wonach die Landesregierung das ordentliche Mitglied und der Landtag einen Stellvertreter nominiert. Deshalb beabsichtige er, dem Kabinett zu empfehlen, einen Vorschlag für das ordentliche Mitglied vorzulegen und bittet darum, die Benennung eines stellvertretenden Mitglieds zu veranlassen.

Von Seiten der Landesregierung sei daran gedacht, erneut ein Mitglied des Landtags durch einen Kabinettbeschluss als ordentliches Mitglied zu mandatieren.