Wer kann in NRW Vertretungsunterricht erteilen?

In NRW gibt es aufgrund von Lehrermangel massiven Unterrichtsausfall. Deshalb hat die Landesregierung im Internetportal „Verena" eine Liste erstellt, in der die Einstellungsbedingungen für Vertretungskräfte geregelt werden: "Wer kann Vertretungsunterricht erteilen?

Zugelassen sind insbesondere:

· Personen mit Lehramtsbefähigung

· Zukünftige Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sowie zukünftige Studienreferendarinnen und Studienreferendare mit abgeschlossener Erster Staatsprüfung, die ihren Vorbereitungsdienst erst noch beginnen werden

· Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen, die für den Schuldienst geeignet sind

· Pensionärinnen und Pensionäre nach dem Ausscheiden aus dem Schuldienst

· Lehrkräfte in der Beurlaubung

· Studentinnen und Studenten, die während ihres Studiums bereit sind, im Schuldienst tätig zu sein

· Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung ohne Lehramtsbefähigung, die für den Schuldienst geeignet sind

· Nebenberuflich tätige Personen ohne Lehramtsbefähigung, die für den Schuldienst geeignet sind

Nicht zugelassen sind Personen, die eine Staatsprüfung für ein Lehramt endgültig nicht bestanden haben." Mir ist aktuell der Fall einer jungen Frau bekannt geworden ist, die die zweite Staatsprüfung aufgrund persönlich schwieriger Umstände nicht bestanden hat und die deswegen - entsprechend der oben angeführten Liste - keinen Vertretungsunterricht erteilen darf. Sie hat einen Hochschulabschluss der Humboldtuniversität Berlin in Französisch und Spanisch. Hätte sie das Referendariat nicht gemacht und sich mit dem Hochschulabschluss beworben, wäre sie bei Eignung eingestellt worden.

Vorbemerkung der Landesregierung:

Der Internetauftritt VERENA wurde Anfang 2005 von der vorherigen Landesregierung geschaffen, um dem seinerzeit massiven Unterrichtsausfall durch Anwerbung von Lehrkräften für Vertretungsunterricht entgegenzuwirken. Die jetzige Landesregierung hat den Internetauftritt VERENA ausgebaut und verbessert. So können z. B. Interessentinnen und Interessenten ihr Qualifikationsprofil in VERENA hinterlegen und erhalten anschließend per E-Mail alle neu veröffentlichten Vertretungsbedarfe, die dem hinterlegten Profil entsprechen.

Der im Internetportal „Verena" genannte Personenkreis ist seit Einrichtung dieses Portals durch die Vorgängerregierung nicht erweitert worden.

Seit der Regierungsübernahme konnte der Anteil des ersatzlos ausgefallenen Unterrichts mehr als halbiert werden. Hochgerechnet auf die Unterrichtssituation in Nordrhein-Westfalen insgesamt beträgt die Ausfallquote nach der letzten Stichprobenuntersuchung 2008 nur 2,0 %. Der Vergleichswert lag 2005 noch bei 4,4 %. Das Ergebnis der Stichprobe 2008 zeigt deutlich, dass die Landesregierung mit dem Ziel, den Unterrichtsausfall in Nordrhein Westfalen so weit wie möglich zu minimieren, den richtigen Weg eingeschlagen und wirksame Maßnahmen getroffen hat.

Trotz dieses guten Ergebnisses wird an dem bewährten und verbesserten Internetauftritt VERENA festgehalten.

1. Welche Kriterien müssen für eine Eignung vorliegen?

2. Sind dies landeseinheitliche Kriterien?

3. Wenn ja, wo kann man eine Information darüber erhalten?

Bereits die vorherige Landesregierung hatte den Schulen und Schulaufsichtsbehörden keine Kriterien für die Eignungsfeststellung von befristet zu beschäftigenden Vertretungslehrkräften vorgegeben.

Nachdem die jetzige Landesregierung die Eigenverantwortliche Schule im Schulgesetz konsequent festgeschrieben hat und die Eigenverantwortung der Schulen zunehmend stärkt, wird keine Veranlassung gesehen, die Eigenverantwortung der Schulen durch die Vorgabe von Eignungskriterien wieder einzuschränken.

4. Wer überprüft die Eignung von Bewerbern und Bewerberinnen für den Vertretungsunterricht, die keine pädagogische Vorqualifikation haben?

Die Eignung von Bewerberinnen und Bewerbern für den Vertretungsunterricht wird gemäß Runderlass der Vorgängerregierung vom 20.06.2002 - ABl. NRW. 1 S. 269 von den Schulleiterinnen und Schulleitern der heute eigenverantwortlichen Schulen und den Schulaufsichtsbehörden festgestellt.

5. Wie viele Vertretungslehrer und -lehrerinnen gibt es aktuell in NRW, die weder eine abgeschlossene Hochschulausbildung noch eine pädagogische Qualifikation haben?

Dazu liegen keine statistischen Daten vor. Eine Abfrage bei den Schulaufsichtsbehörden mit u. U. Einsichtnahme in zahlreiche Personalakten ist mit dem für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zu leistenden Arbeitsaufwand nicht vereinbar.