Kosten der Deputate bei Auslaufen des Bergbaus

In der Antwort der Landesregierung - Drucksache 14/88 - auf die Kleine Anfrage 14/42

"Transparenz bei der Steinkohle: Altlasten und Ewigkeitskosten" teilte die Landesregierung mit, dass die Höhe der Altlasten in den Jahren 2000 bis 2004 durchschnittlich 573 Mio. Euro pro Jahr beträgt. Dabei sollen 30 - 40 % der Altlasten für die "Altersversorgung der infolge von Umstrukturierung/Rationalisierungsmaßnahmen ausgeschiedenen Beschäftigten" benötigt werden. Vor dem geplanten Börsengang der RAG ist zu klären, ob der erwartete Verkaufserlös von 4 Mrd. Euro nicht völlig unzureichend ist zur Abdeckung der Kosten für die anfallenden Altlasten. Ein Kostenblock, der bei der RAG offensichtlich unter die Altlasten gerechnet wird, sind die traditionellen Deputate der Bergleute. Dieser Kostenblock müsste sich, einfacher als andere, ausgehend von den rund 36 000 aktiven Bergleuten und den rund 160.000 Bergbaupensionären, mit den gebräuchlichen Modellen der Rentenversicherungsträger und der Versicherungswirtschaft berechnen lassen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie viel Deputat bekommt ein aktiver Bergmann - differenziert nach untertägiger und übertägiger Beschäftigung -, ein Bergmann, der sich in der Anpassung befindet, sich im Vorruhestand befindet oder nach Erreichen des regulären Rentenalters Bergbaupensionär ist?

2. Wie viele aktive Bergleute gab es zum Stichtag 1. Januar 2005 - differenziert nach untertägiger und übertägiger Beschäftigung, Bergleuten, die sich in der Anpassung befinden, Bergleuten, die im Vorruhestand sind und Bergbaupensionären, die Empfänger von Deputatleistungen sind?

3. Wie hoch sind die den Deputatleistungen vergleichbaren Gratifikationen bei aktiven Mitarbeitern und Pensionären der Eigentümer der RAG: RWE, E.ON und Thyssen?

4. Wie hoch ist, ausgehend davon, dass alle zur Zeit noch aktiven Bergleute nach den bisher praktizierten Anpassungsregelungen aus dem aktiven Bergbau ausscheiden und keine Neueinstellungen mehr vorgenommen werden, die Summe aller noch zu zahlenden Deputatleistungen - berechnet nach den üblichen mathematischen Modellen der Rentenversicherungsträger und der Versicherungswirtschaft?

5. Wie hoch sind die Rückstellungen, die die RAG bisher zur Begleichung der zukünftig zu zahlenden Deputatleistungen gebildet hat?

Antwort der Ministerin für Wirtschaft, Mittelstand und Energie vom 29. Dezember 2005 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales:

Zur Frage 1: Die Gewährung von Deputaten erfolgt auf der Basis bestehender Tarifverträge. Für die aktiven Bergleute sind die Deputate Bestandteil der Vergütung.

Bergleute, die sich in Anpassung bzw. im Vorruhestand befinden, erhalten für die Dauer der jeweiligen Maßnahme Deputate auf der Basis von Sozialplänen.

Pensionäre erhalten Deputate ebenfalls auf der Basis gültiger Tarifverträge. Ansprüche erwerben dabei nur tarifgebundene Mitarbeiter, die mindestens 20 Jahre im Bergbau gearbeitet haben. Die Höhe des Anspruchs auf Deputate ist abhängig von der familiären Situation (eigener Haushalt) und von dem vorherigen Beschäftigungsstatus im Unternehmen (Angestellter/Arbeiter). Der maximale Anspruch beträgt nach Unternehmensangaben 3,0 t Deputatkohle im Jahr.

Ergänzend wird angemerkt, dass mit Wirkung vom 01.06.2002 mit dem Tarifpartner im Zusammenhang mit Kostensenkungsprogrammen geregelt wurde, dass Pensionäre in Zukunft nur noch dann Ansprüche auf Deputate haben, wenn sie zum Stichtag 01.06.2002 bereits 20 Jahre im Bergbau beschäftigt waren.

Zur Frage 2: Nach Unternehmensangaben bestanden zum 31.12.2004 folgende tarifvertragliche Verpflichtungen für die Gewährung von Deputatleistungen: Hausbrandgewährung / lfd. Fälle Pensionäre 168.

Hausbrandgewährung / Anwartschaften zukünftige Pensionäre 52. gesamt 221.

Zur Frage 3: Hierzu liegen der Landesregierung über die allgemein zugänglichen Angaben hinaus keine weiteren Informationen vor.

Zu den Fragen 4 und 5: Nach Unternehmensangaben bestanden zum 31.12.2004 für die Begleichung zukünftig zu zahlender Deputatleistungen an anspruchsberechtigte Pensionäre Rückstellungen in Höhe von 663 Mio..

Die Ermittlung und Angleichung der Rückstellungen erfolgt jährlich auf der Basis versicherungsmathematischer Gutachten.