Warum gibt es für Vertretungslehrerinnen an den Grundschulen in Zeiten dramatischen Lehrermangels keine Perspektiven in NRW?

Bekanntlich sind an den Grundschulen in NRW zahlreiche Vertretungslehrerinnen beschäftigt. Es handelt sich überwiegend um Lehrerinnen, die beide Staatsexamen bestanden haben, aber auf Grund von Noten außerhalb des Einserbereichs keine Chance auf eine Festanstellung haben. Durch mehrjährige schulische Praxis kann die erreichte Note um acht Zehntelpunkte verbessert werden. Wachsende Berufserfahrung, langjährige Wartezeiten, erfolgreiche Klassenführung oder andere Zusatzqualifikationen finden danach in keiner Weiser Berücksichtigung für eine Festanstellung. Auch gilt das Versprechen der schwarz-gelben Landesregierung für die Bezahlung während der Sommerferien nur für eine begrenzte Anzahl der Vertretungskräfte. Stattdessen sind viele dann auf Arbeitslosengeld angewiesen.

Da wir feststellen müssen, dass gerade an den Grundschulen Lehrkräfte fehlen, frage ich die Landesregierung:

1. Wie viele Personen waren im vergangenen Schuljahr an den Grundschulen als Vertretungskräfte tätig, die aufgrund ihrer Noten (nach zwei bestandenen Staatsexamen) keine Chance auf Festanstellung haben?

2. Wie viele Personen sind in diesem Schuljahr an den Grundschulen als Vertretungskräfte tätig, die aufgrund ihrer Noten (nach zwei bestandenen Staatsexamen) keine Chance auf Festanstellung haben?

Die Einstellungschancen sind regional unterschiedlich und können nicht an der Durchschnittsnote aus Erstem und Zweitem Staatsexamen unter Berücksichtigung der Bonifizierung der Vertretungstätigkeiten festgemacht werden. Aus welchem Grund Lehrkräfte nicht eingestellt wurden (regionale Flexibilität, Ordnungsgruppe, keine Bewerbung auf ausgeschriebene Stellen usw.) wird statistisch nicht erhoben.

Im Laufe der aktuellen Legislaturperiode konnte der Bewerberüberhang aus der Zeit der Vorgängerregierung, als zu wenig Lehrerstellen zur Verfügung standen, von ca. 4.000 Lehrkräften auf ca. 1.600 Lehrkräfte reduziert werden.

3. Plant die Landesregierung zukünftig, die im Vertretungsunterricht erworbenen Zusatzqualifikationen in größerem Umfang zu berücksichtigen?

Die Landesregierung hat mit Beginn des Schuljahres 2006/07 den bis dahin bestehenden Vertretungspool qualitativ und quantitativ ausgebaut. Mit der Schaffung von 900 Stellen für die schulübergreifenden Vertretungsreserve für Grundschulen bei den Schulämtern wurde das Einstellungspotenzial erheblich erhöht, sodass auch verstärkt Vertretungskräfte mit befristeten Arbeitsverträgen in Dauerbeschäftigungsverhältnisse, bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen auch in Beamtenverhältnisse, übernommen werden konnten.

Erfahrungen, die im Rahmen des Vertretungsunterrichts in befristeten Beschäftigungsverhältnissen gesammelt wurden, werden bis zu 8/10 einer Notenstufe bonifiziert. Eine weitere Bonifizierung ist aufgrund einschlägiger Rechtsprechung nicht zulässig.

4. Wie viele der oben genannten Anzahl an Vertretungskräften haben nach Schuljahresende keine Weiterbezahlung während der Sommerferien erhalten?

Die kurzzeitigen befristeten Vertretungseinstellungen, für die die Voraussetzungen zur Einbeziehung der Ferien in die Vertragsgestaltung nicht vorliegen, werden nicht gesondert erfasst. Die Erhebung der gewünschten Zahlen würde eine Abfrage bei allen Schulämtern erfordern. Dort müsste jeder einzelne Vertretungsfall (befristete Beschäftigung) an Hand der Personalunterlagen geprüft werden. Dies ist in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Aufwand nicht möglich.

5. Ist die Landesregierung bereit, ein Maßnahmen- und Qualifizierungsprogramm für den betroffenen Personenkreis zu erstellen, um ihm angesichts des insgesamt herrschenden Lehrermangels eine sinnvolle Perspektive auf eine Festanstellung zu eröffnen?

Staatliche Qualifizierungsmaßnahmen richten sich grundsätzlich nur an unbefristet beschäftigte Lehrkräfte. Zusätzliche Qualifizierungen zur Verbesserung der Einstellungschancen befristet eingestellter Lehrkräfte benachteiligten die Bewerberinnen und Bewerber, die allein aufgrund der Ergebnisse ihrer Ersten und Zweiten Staatsprüfung einer niedrigeren Ordnungsgruppe zugewiesen worden sind.