Fördermittel

Erstbestellungen eine Relation zwischen beruflichen und ehrenamtlichen Betreuungen festgestellt werden kann. Danach sind in 2007 32,6 % der Betreuungen durch Berufsbetreuer und 67,4 % durch ehrenamtliche Betreuer geführt worden. Diese Verteilung mag ein gewisser Hinweis auf die Anzahl der ehrenamtlichen Betreuer und Berufsbetreuer sein.

Welche Betreuer erstmalig mit der Führung einer Betreuung in Nordrhein-Westfalen beauftragt werden, ergibt sich für die Jahre 2002 bis 2008 aus nachfolgender Tabelle.

2. Wie viele zu Betreuende entfallen derzeit durchschnittlich in Nordrhein-Westfalen auf einen Betreuer? Bitte aufschlüsseln nach:

a. Gerichtsbezirken

b. ehrenamtlicher Betreuung

c. Berufsbetreuung (Berufsbetreuer und Rechtsanwälte)

d. Betreuung durch Betreuungsvereine

e. Betreuung durch Behörden

Der Landesregierung liegen keine gesicherten Zahlen über die von einer Betreuerin oder einem Betreuer geführte durchschnittliche Anzahl der Betreuungen vor:

a) Die Anzahl der auf einen Betreuer entfallenden Betreuungen wird nicht statistisch ermittelt. Betreuer können Betreuungen in unterschiedlichen Gerichtsbezirken und bei verschiedenen Gerichten führen. Die Feststellung der durchschnittlichen Betreuungsanzahl in den einzelnen Gerichtsbezirken ist daher nicht ohne weiteres möglich.

b) Eine statistische Erfassung der Zahl der von ehrenamtlichen Betreuern übernommenen Betreuungen wird nicht vorgenommen. Aus den Tätigkeitsberichten der Betreuungsvereine über die von ihnen gewonnenen und begleiteten ehrenamtlichen Betreuer ist zu entnehmen, dass diese durchschnittlich 1,1 bis 1,2 Betreuungen führen. Dies deckt sich mit den Erfahrungen der gerichtlichen Praxis, die eine Fallzahl von 1 bis 3 Betreuungen für einen ehrenamtlichen Betreuer im Durchschnitt benennt.

Der überwiegende Anteil ehrenamtlicher Betreuungen wird von Familienangehörigen wahrgenommen. Auf die Tabelle zu den Erstbestellungen (Antwort zu Frage I (Betreuer) Nr. 1) wird ergänzend verwiesen.

c) Der Landesregierung liegen keine Zahlen über die auf einen Berufsbetreuer durchschnittlich entfallenden Betreuungen vor. § 1897 Abs. 8 BGB verlangt zwar, dass sich Berufsbetreuer über die Zahl und den Umfang der von ihnen berufsmäßig geführten Betreuungen zu erklären haben. Von dieser Regelung wird aber von den Berufsbetreuern nicht flächendeckend Gebrauch gemacht. Die Anzahl der geführten Betreuungen hängt vom Einzelfall ab.

Der Landesregierung ist aus vereinzelten Angaben der Gerichtspraxis bekannt, dass Berufsbetreuer in unterschiedlichem Umfang belastet sind. Die Fallzahlen pro Berufsbetreuer variieren von ca. 12 bis 15 bis zu annähernd 100 Fällen. Im Durchschnitt entfallen auf einen Berufsbetreuer oder eine Berufsbetreuerin zwischen 30 und 60 Betreuungen.

d) Eine statistische Erfassung über die Zahl der von Mitarbeitern eines Betreuungsvereins übernommenen Betreuungen wird nicht vorgenommen. Recherchen aufgrund der Großen Anfrage haben zu dem Ergebnis geführt, dass davon ausgegangen werden kann, dass ein vollzeitig beschäftigter Mitarbeiter eines Betreuungsvereins durchschnittlich 28 bis 30

Betreuungen führt.

e) Der Landesregierung liegen keine Zahlen über die auf einen Behördenbetreuer entfallenden Betreuungen vor. Im Rahmen der Evaluation des Zweiten Betreuungsrechtsänderungsgesetzes hat die Landesregierung zwar eine Umfrage zur Personalstruktur bei den Betreuungsbehörden im Jahr 2008 gemacht. Die Anzahl der geführten Betreuungen wurde dabei nicht abgefragt. Den übersandten Informationen ist aber zu entnehmen, dass weitgehend alle Mitarbeiter der Betreuungsbehörden gleichzeitig alle Aufgaben, also nicht nur die Führung von Betreuungen sondern auch Beratungs-, Unterstützungs- und Aufklärungsmaßnahmen (vgl. dazu §§ 4-6 BtBG), wahrnehmen.

Nähere Angaben zur Anzahl der von den Betreuungsbehörden geführten Betreuungen lassen sich für das Bundesgebiet dem Endbericht der Evaluation des Zweiten Bertreuungsrechtsänderungsgesetzes (Köller/Engels, Rechtliche Betreuung in Deutschland, Evaluation des Zweiten Betreuungsrechtsänderungsgesetzes, 2009, S. 197-199) entnehmen. Auf der Grundlage einer qualitativen Fallstudie von ausgewählten Behörden kam das Institut zu dem Ergebnis, dass im Jahr 2006 im Durchschnitt fünf Betreuungen weniger als im Jahr 2004 von den Behörden geführt wurden. 2004 waren es durchschnittlich 36 Betreuungen und 2006 durchschnittlich 31 Betreuungen pro Behörde. Wie viele Betreuungen dabei auf einen Mitarbeiter entfallen, ist nicht untersucht worden.

3. Wie viele Betreuungsvereine gibt es in NRW?

Zum Stichtag 31. Dezember 2008 gab es in Nordrhein-Westfalen 187 anerkannte Betreuungsvereine.

4. Wie viele Betreuungsvereine erhalten eine Förderung durch das Land NRW? 2008 erhielten 129 Betreuungsvereine eine Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen.

5. Welche Fördermittel haben die Betreuungsvereine in Nordrhein-Westfalen in 2005 und 2008 erhalten? (Bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)

Die Richtlinien zur Stärkung der ehrenamtlichen Betreuung sehen keine gebietskörperbezogene Förderung vor. Insofern können der Sitz des Betreuungsvereins und die Gebietskör perschaften, in denen die Tätigkeit ausgeübt wird, voneinander abweichen. Die Aufstellung der Fördermittel erfolgt daher nach dem Sitz der Betreuungsvereine. Im Jahr 2005 wurden Betreuungsvereine mit 584.500 gefördert, 2008 mit 771.580. Die Aufschlüsselung nach Kreisen und kreisfreien Städten ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle.